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#31 | |
Registriert seit: 17.02.2006
Ort: 01xxx Dresden
Beiträge: 1.556
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Zitat:
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Der Mensch vergisst zuviel, es sei denn, er hält es auf einem Bild fest... Es gibt Alternativen, nicht nur zur Sony-Kamera... ![]() |
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#32 | |
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.550
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Zitat:
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#33 | |
Registriert seit: 30.04.2006
Beiträge: 3.716
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H.-D. M., der sicher das ganze Jahr 2008 brav gewesen ist und deshalb vom Weihnachtsmann die Alpha 900 bekommen hat! |
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#34 | |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: in Sichtweite der Wasserkuppe
Beiträge: 28.341
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Zitat:
Das "E58-Bauteil" wurde bei der D7d während der gesamten Produktion NICHT geändert. Bei der D5d KANN ES SEIN dass die Produtkion auf das verbesserte Teil umgestellt wurde, ich konnte es aber nicht definitiv klären ob oder ob nicht. PETER
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![]() --> mein Käfer-Restaurierungs-BLOG |
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#35 | |
Registriert seit: 21.07.2006
Ort: Süden
Beiträge: 761
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Zitat:
Bekannt ist nur, dass Sony gewisse "Vermögenswerte" gekauft hat. Es könnte sogar sein, dass die Fabrik in Malaysia immer noch ein KoMi-Werk ist, die nun jedoch im Sonyauftrag Kameras baut. Fakt ist, dass KoMi für den Fehler verantwortlich ist. Nur weil Sony jetzt zufällig auch Kameras für das Bajonett herstellt (herstellen lässt), seh ich die nicht automatisch in der Pflicht, für Fehler von Herstellern eines fremden Konzerns gerade zu stehen. Am Besten wäre wahrscheinlich ein Kompromiss zwischen KoMi und Sony, der die Aufteilung der Kosten einer Kulanz-Aktion regelt. Sony wird diese Kosten mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht allein übernehmen, sonst hätten die das schon getan.
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Grüße Falk |
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#36 | |
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.550
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Zitat:
![]() Danach gibt's ja sogar noch die Dynax-Digital-Hotline. ![]() Oder existiert die tatsächlich noch und ich liege mal wieder daneben? ![]() |
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#37 | |
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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@Falk
Zitat:
@dabongolo zum "Cherokee"-Urteil: Aber hallo, natürlich bringt uns das weiter, nur redest Du immer über die Zeit nach Gewährleistungsablauf. Für die Zeit nach Garantie-, aber vor Gewährleistungsablauf hilft uns das enorm, weil es zeigt wie weit unsere Beweispflicht geht. Außerdem bestätigt es meine Auffassung der "Keimtheorie", auch wenn die Ausgangssituation eine andere war!
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10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben |
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#38 | |
Registriert seit: 17.02.2006
Ort: 01xxx Dresden
Beiträge: 1.556
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Zitat:
Es ist schon nachvollziehbar, dass Sony sich gegen den Error 58 wehrt, würden sie ihn als Produktionsfehler anerkennen, würde eine Welle der Reparaturen auf sie zukommen.
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Der Mensch vergisst zuviel, es sei denn, er hält es auf einem Bild fest... Es gibt Alternativen, nicht nur zur Sony-Kamera... ![]() |
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#39 | |
Registriert seit: 21.01.2006
Beiträge: 16
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[quote="Sonnenkind"]@Falk
Zitat:
Für die Zeit nach Garantie- und vor Gewährleistungsablauf sehe ich kein wirkliches Problem, weil die Rechtslage völlig klar ist und das Bestehen eines Fehlers von Anfang an sich anhand der Reparaturmanuels leicht darlegen und notfalls beweisen lässt. In der Rechtsprechung ist auch unstreitrig, dass an die Darlegungs- und Beweispflicht des Verbrauchers keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen, weil davon ausgegangen wird, dass er anders als der Händler regelmäßig nicht über vertiefte technische Kenntnisse und Erkenntnismöglichkeiten verfügt. Soweit ich das überblicke scheint bisher auch kein Fall bekannt geworden zu sein, in dem ein Händler die Gewährleistung abgelehnt hat. Sollte das doch geschehen, kann man sich natürlich auf die angesprochene Entscheidung stützen - nur bring die nichts zum Ausdruck, was nicht rechlich eh klar wäre. Mit der "Keimtheorie" hast Du ja völlig recht - auch das steht juristisch außer Zweifel. Es ist auch ganz klar so, dass jeder innerhalb der Gewährleistungszeit Nachbesserung seiner Kamera verlangen kann, wenn der vorhandene Mangel noch nicht zu Tage getreten ist, jedoch eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Kamera deshalb vorzeitig ausfallen wird. Was "vorzeitig" ist bestimmt sich danach, welche Nutzungszeit der Käufer von dem Produkt allgemein erwarten durfte. Ob eine ausreichend hohe Wahrscheinlichkeit eines zukünftigen Ausfalls besteht, scheint mir allerdings bisher nicht genügend gesichert. Aber genug der juristischen Ausführungen. Mir ging es nur darum die Rechtslage darzustellen, damit jeder hier seine Position gegenüber einem eventuell doch renitenten Händler sowie die Situation nach Ablauf der Gewährleistung ohne die oft bestehenden Mißverständnisse einschätzen kann. |
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#40 | |
Themenersteller
Registriert seit: 28.04.2005
Ort: Sauerland
Beiträge: 2.016
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Zitat:
Und was ist mit meinen Eröffnungsposting? Mein Händler, ein echter Fachmann in einem kleinen Laden in Dortmund, hat der Kunkurrenz nicht Stand halten können. Weg issér. Theoretisch hätte ich bis Mai 2007 noch eine Chance, unter diesen Umständer aber? Bleibt nur die Hoffnung, dass solche Sachen von Sony anerkannt und beseitigt werden. Wenn nicht - 300-400 T€uronen investiere ich in so eine unsichere Geschichte nicht mehr ![]() Na dann schauen wir mal, was weiter passiert. Gruß
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