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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Mietkaution bei Privatinsolvenz des Vermieters
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Alt 28.01.2011, 23:49   #21
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.498
Ich werde mal versuchen mit einem InsoVerw, für den wir gerade eine Immobilieninsolvenz (Bauträger) abwickeln, zu sprechen, wie er das sieht.

Wie das mit der RS der Eltern gehen soll, wenn Du bereits eine eigene Wohnung sprich einen eigenen Haushalt hattest/hast ist mir nicht ganz klar - das würde ich schon genau klären, bevor`s nach hinten losgeht.
steve.hatton ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 29.01.2011, 09:05   #22
Oldy
 
 
Registriert seit: 15.03.2006
Ort: Duisburg (nahe am LaPaDu)
Beiträge: 3.263
Zitat:
Zitat:
Dein Kautionsrückzahlungsanspruch war im Prinzip bei Insolvenzeröffnung noch nicht entstanden
Falsch. Er ist mit Abschluß des Mietvertrages enstanden.
Weiterhin gehen die Pflichten des Insolventen nicht auf den Insolenzverwalter über. Da würde ja bedeuten, dass auch alle Zahlungsverpflichtungen auf den Insolvenzerwalter übergehen würden. Der Insolvenzverwalter ist ein reiner Abwickler, mehr nicht.
Zur Ausgangsfrage:
Die Antwort wurde schon ganz am Anfang gegeben und da lässt sich auch nichts passend "zurechtdiskutieren".
Zitat:
"Eine Sicherheitsleistung des Wohnraum-Mieters, die der Vermieter gem § 551 III BGB getrennt von seinem Vermögen angelegt hat, kann in der Insolvenz des Vermieters ausgesondert werden. Der Mieter kann die Mietkaution nur dann aussondern, wenn der Vermieter sie auf einem entsprechend gekennzeichneten Sonderkonto angelegt hat. Hat dieser die Kaution unter Verletzung von § 551 III 3 BGB nicht vom Eigenvermögen des Schuldners getrennt angelegt, besteht keine Aussonderungsbefugnis für den Mieter. Dieser hat lediglich eine Insolvenzforderung."
Zur Rechtschutzversicherung aus eigener Erfahrung:
Nehmer einer Rechtschutzersicherung kann nur der Inhaber und (sofern der Vertrag das ausdrücklich vorsieht) die Familienangehörigen sein, sofern sie im Haushalt leben (und dann ist dann noch die Klausel <18 und / oder wirtschaftliche Abhängigkeit).

lg
Uwe
__________________
Achtung: Meine Bilder rauschen, dass es einer Sau graust, sind daher leidlich unscharf bis zur Nichterkennung des Hauptmotivs und grundsätzlich grandios gegen den foreneigenen Wind geschifft.
Bitte nur anschauen / kommentieren, wenn man das alles ohne Herzklabaster ertragen kann. Für Risiko und Nebenwirkungen fragen sie Ihren Moderator oder auch nicht.
Oldy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2011, 14:56   #23
el-ray

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 07.03.2009
Ort: 94209 Regen
Beiträge: 2.661
Meine Eltern haben ja damals die Kaution bezahlt...
__________________
Beste Grüße,
Reinhold
el-ray ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2011, 18:44   #24
Oldy
 
 
Registriert seit: 15.03.2006
Ort: Duisburg (nahe am LaPaDu)
Beiträge: 3.263
Zitat:
Zitat von el-ray Beitrag anzeigen
Meine Eltern haben ja damals die Kaution bezahlt...
Das spielt keine Rolle (echt schräge Auffassung übrigens).
Der Mieter und damit Vertragspartei warst du und nicht deine Eltern.

Uwe
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