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#21 |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.498
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Ich werde mal versuchen mit einem InsoVerw, für den wir gerade eine Immobilieninsolvenz (Bauträger) abwickeln, zu sprechen, wie er das sieht.
Wie das mit der RS der Eltern gehen soll, wenn Du bereits eine eigene Wohnung sprich einen eigenen Haushalt hattest/hast ist mir nicht ganz klar - das würde ich schon genau klären, bevor`s nach hinten losgeht. |
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#22 | |||
Registriert seit: 15.03.2006
Ort: Duisburg (nahe am LaPaDu)
Beiträge: 3.263
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Zitat:
Weiterhin gehen die Pflichten des Insolventen nicht auf den Insolenzverwalter über. Da würde ja bedeuten, dass auch alle Zahlungsverpflichtungen auf den Insolvenzerwalter übergehen würden. Der Insolvenzverwalter ist ein reiner Abwickler, mehr nicht. Zur Ausgangsfrage: Die Antwort wurde schon ganz am Anfang gegeben und da lässt sich auch nichts passend "zurechtdiskutieren". Zitat:
Nehmer einer Rechtschutzersicherung kann nur der Inhaber und (sofern der Vertrag das ausdrücklich vorsieht) die Familienangehörigen sein, sofern sie im Haushalt leben (und dann ist dann noch die Klausel <18 und / oder wirtschaftliche Abhängigkeit). lg Uwe
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Achtung: Meine Bilder rauschen, dass es einer Sau graust, sind daher leidlich unscharf bis zur Nichterkennung des Hauptmotivs und grundsätzlich grandios gegen den foreneigenen Wind geschifft. Bitte nur anschauen / kommentieren, wenn man das alles ohne Herzklabaster ertragen kann. Für Risiko und Nebenwirkungen fragen sie Ihren Moderator oder auch nicht. |
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#23 |
Themenersteller
Registriert seit: 07.03.2009
Ort: 94209 Regen
Beiträge: 2.661
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Meine Eltern haben ja damals die Kaution bezahlt...
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Beste Grüße, Reinhold |
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#24 |
Registriert seit: 15.03.2006
Ort: Duisburg (nahe am LaPaDu)
Beiträge: 3.263
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Das spielt keine Rolle (echt schräge Auffassung übrigens
![]() Der Mieter und damit Vertragspartei warst du und nicht deine Eltern. Uwe
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