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Mietkaution bei Privatinsolvenz des Vermieters
Hallo Leute,
ich habe hier ein Problem, ich sollte eigentlich die Auktion meiner alten Wohnung zurück bekommen. Miete und Kaution wurde nachweislich von den Vermietern über ein extra Konto gemanaget, welches aber nicht explizit als Kautionskonto ausgeweisen war. Jetzt will der Insolvenzverwalter die Kaution nicht rausrücken, mit eben der Begründung, dass die Kaution nicht über ein Kautionskonto verwaltet wurde... :flop: Habe ich da rechtlich gesehen eine Chance? Mangels Rechtsschutzversicherung versuche ich es erst mal hier. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? |
Aus einem Insolvenzrechtskommentar: "Eine Sicherheitsleistung des Wohnraum-Mieters, die der Vermieter gem § 551 III BGB getrennt von seinem Vermögen angelegt hat, kann in der Insolvenz des Vermieters ausgesondert werden. Der Mieter kann die Mietkaution nur dann aussondern, wenn der Vermieter sie auf einem entsprechend gekennzeichneten Sonderkonto angelegt hat. Hat dieser die Kaution unter Verletzung von § 551 III 3 BGB nicht vom Eigenvermögen des Schuldners getrennt angelegt, besteht keine Aussonderungsbefugnis für den Mieter. Dieser hat lediglich eine Insolvenzforderung."
Auf deutsch: Kannste vergessen. Du hast eine Insolvenzforderung, die Du bis zum Prüfungstermin beim Insolvenzverwalter anmelden solltest. Dann bekommst Du vielleicht wenigstens noch die Quote auf deine Forderung. Das hier ist aber keine Rechtsberatung mit Absolutheitsanspruch und Haftungsübernahme. Das ist dir schon bewusst, oder? |
Zitat:
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Ich kann Dir empfehlen Mitglied im Mieterverein zu werden. Bin ich auch und die haben mir schon mehr als einmal geholfen.
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Zitat:
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Wenn das Konto auf dem Dein vermieter das Geld angelegt hat ein Konto war das der Vermieter nur fuer Mietkautionen (auch fuer mehrere Wohnungen) genutzt hat, die Einzahlungen darauf als Kaution erkennbar sind und Auszahlungen (z.B. dadurch das im Mietvertrag eine Kautionssummer steht die dann als Einzahlung erkennbar ist) ebenso und ausser Zinsen und Gebuehren keinerlei weitere regelmaessige Kontoaktivitaet vorliegt ist das Konto dem Charakter nach ein Kautionskonto....
Du hast eine realistische Chance... Ein kautionskonta ist nicht dadurch ein solches weil maes irgendjemand draufschreibt (da hilft natuerlich)sondern es ergibt sich durch nachgewiesene Verwendung Wichtig ist das Du Deine Forderung gegen den Schuldner, bzw den Insolvenzverwalter einrichst. Er muss Dir beweisen das es kein Kautionskonto ist nicht Du ihm das es eins ist. Am besten geht das natuerlich mit einem Anwalt oder Mieterverein. Sollte der insolvenzverwalter weiter sagen es ist keins kannst Du ja davon ausgehen das der Vermieter den Betrag veruntreut hat und entsprechend Anzeige erstatten.... das kann eine Privatinsolvenz verhindern und eignet sich hervorragend als Druckmittel |
Steros Ratschläge sind theoretisch sämtlich richtig, insbesondere zu klären, was genau über das Konto gelaufen ist und das Druckmittel Strafanzeige.
Er ist verpflichtet. die Kaution gesondert vom restlichen Vermögen an zu legen. Das gilt auch für Miete, auch davon getrennt. Du schreibst so, dass es sich für mich so liest, als sei Miete und Kaution drüber gelaufen. Unabhängig davon: denk wirtschaftlich: Rechtsschutz vorhanden? -> Anwalt keine RS? denken: Du kannst verlieren = Anwaltsgeld weg, Gerichtskosten weg, und Insolvenzverwalters Anwalt bezahlen. ca 650 € Du kannst gewinnen (aber Der Insolvenzschuldner hat ja nix), Verfahrenskosten also trotzdem weg, und den Anwaltskostentitel kannst Du Dir an die Wand hängen, selbst wenn Du die 780 bekommst. ca 420 € Mehr als 360 € kannst Du nicht gewinnen. Das musst Du wissen, wenn Du loslegst. |
Zitat:
Es lohnt sich eventuell, sich mit dem Insolvenzverwalter darüber zu streiten, ob er ein Absonderungsrecht hat, wenn das Konto zwar nicht entsprechend gekennzeichnet, aber de facto ein Kautionskonto war. Schließlich ist die im Kommentar zitierte Meinung auch nur Rechtsprechung. Auf das dünne Eis mit Veruntreuung würde ich so schnell nicht steigen. Und dass dadurch ein "Privatinsolvenzverfahren" verhindert würde, ist schlicht falsch. Es besteht allenfalls die geringe Chance, dass bei Feststellung der Forderung als Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, diese Forderung nicht der Restschuldbefreiung unterliegt. Ich halte hier aber den Nachweis des Delikts-Charakters für kaum führbar. |
Also es sieht so aus:
-Miete und Kaution wurden über das gleiche Konto geführt, das war ein externes Konto des Vermieters und da wurde sonst nix ein- oder ausgezahlt. -Die Hausverwaltung hat die Kontoauszüge des Vermieters, woraus obiges vorgeht und wo auch ein Zahlungseingang von mir vermerkt ist, der als Verwendungszweck mit "Kaution" gekennzeichnet ist. |
Hallo
Das ist eine ärgerliche Sache. Wenn Miete und Kaution auf ein und dasselbe Konto eingezahlt wurden, dann hat der Anwalt wohl Recht mit seiner Weigerung der Absonderung. Denn dann war auf dem Konto viel Bewegung und es war definitiv kein Kautionskonto. Die unsachgemäße Verwaltung deiner Kaution ist eine klare Pflichtverletzung dees Vermieters. Aus diesem Grund sähe ich darin eine Rechtfertigung sofort deine kaution zurück zu verlangen und für den Fall der Weigerung diese mit den nächsten Monatsmieten zu verrechnen. Das ist natürlich kein rechtlich abgesichertes Vorgehen, aber auf Ärger mußt du dich sowieso einstellen und mit großer Wahrscheinlichkeit steht ein Umzug für dich bevor. Da könnte man es darauf ankommen lassen. Viel Glück in der Sache wünscht Matthias |
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