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#1 |
Registriert seit: 28.01.2004
Ort: Hochtaunuskreis
Beiträge: 906
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@Dimagier_Horst,
nichts im Leben ist sicher, aber meine A 1 hatte die Firmware mit 'e', einen Karton mit auch deutscher Aufschrift, Garantiekarte auch in deutsch. Aber letztlich kann das nur Minolta anhand der Seriennummer feststellen. Dadurch erweckt ja auch Minolte den Eindruck, es handele sich um Ware auch für Deutschland. Gruß Helmut |
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#2 |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Nicht ganz: Ich hatte eine A2 aus internationalen Beständen daran identifizieren können, dass ein komplettes deutsches Handbuch dabei war. Daran konnte man auch den Importweg meiner Hi erkennen. Von Minolta Deutschland gab es lediglich eine Kurzanleitung
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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen... Make Labskaus great again! Glenroses Kentucky Stinger
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#3 | |
Themenersteller
Registriert seit: 03.04.2004
Beiträge: 7
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Zitat:
Na, xf00741, hast Du schon eine Antwort von Minolta erhalten ? Ich wollte heute mal anrufen, wegen den Garantiebestimmungen und was diesbezüglich der Unterschied bei einem 'e' oder einem 'u' ist, wenn das Gerät ion Deutschland gekauft wurde, also mit deutscher Rechnung. Leider hatte ich aber keine Zeit, war dienstlich unterwegs ! Der einzige Nachteil dürfte die Garantie sein. Wenn ich das richtig blicke/richtig informiert bin, gibt es auf 'u' Geräte a) nur ein Jahr Garantie und b) muss der Händler, bei dem Du das Teil gekauft hast, auf eigene Kosten in das Land schicken, wo die Kamera gekauft wurde. Was das für eine Verzögerung bedeutet, muss ich wohl nich erklären, oder ? Grüsse Tobi |
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#4 | |
Registriert seit: 06.04.2004
Ort: D-31303 Burgdorf
Beiträge: 9
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Zitat:
nö, noch keine Antwort erhalten. Das mit der Garantie sehe ich auch so ähnlich, wobei ich bislang nur mit meiner Nikon F4 Probleme hatte (Suchergehäuse gerissen). Ansonsten weder Probleme mit Minolta, Nikon oder Olympus. Gleiches kann ich über die Yashicas und Contax meines Vaters sagen. Aber einmal ist immer das erste Mal. Mit einem Jahr Garantie sehe ich nicht so. Laut Gesetzgeber haben wir zwei Jahre Gewährleistungsfrist. Aber das ist im Grunde nur Augenwischerei und hängt auch vom Händler ab. Generell ist es so, daß in den ersten sechs Monaten davon ausgegangen wird, daß der Defekt/Fehler von Anfang an vorhanden ist. Die Beweislast, daß dem nicht so ist, liegt beim Händler. Nach den sechs Monaten liegt die Beweislast dann aber beim Kunden. In der c't 08/2004 gibt es dazu einige nette Stories, wo Kunden nach den ersten sechs Monaten einen Defekt an ihren Geräten hatten. Der Händler versprach auch das Gerät kostenlos zu reparieren, wenn der Kunde beweisen könnte, das der Defekt von Anfang an angelegt oder vorhanden war. Und das mach mal bei einem technischen Gerät. Dazu braucht man ein teures Gutachten und kann sich quasi gleich ein neues Gerät kaufen. Somit hat sich also nix grundlegendes geändert, obwohl so ziemlich alle glauben (ich gehörte bislang auch dazu) wir hätten nun endlich zwei Jahre Garantie. Der Händler wird in der Regel keine Probleme machen, wenn schon vom Hersteller eine entsprechend lange Garantie gegeben wird, denn dann hat er kein Risiko. Wenn der Händler das Gerät in das Land schicken muß, wo es gekauft wurde dauert das sicherlich länger oder auch nicht. Ich habe auch schon von Fällen gehört, wo die Geräte in Deutschland monatelang nicht zum Kunden zurückkamen. Mir wäre sicherlich auch wohler, wenn meine Kiste effektiv für den deutschen Markt bestimmt wäre, was ja noch in den Sternen steht (obwohl, eine Garantiekarte liegt freundlicherweise nicht bei). Und wie ich schon gestern schrieb, wer gibt mir die Sicherheit, daß ich nicht bei einem anderen Händler auch so ein Modell bekomme. Die kochen alle nur mit Wasser und können sich die Preise nicht aus den Rippen schnitzen. Ich kann doch nicht laufend die Dinger zurückgeben, bis ich mal ein "deutsches" Modell erhalte. Also, was jetzt tun? Zurückgeben und versuchen ein "deutsches" Modell zu bekommen oder das Risiko eingehen, daß das Ding mal kaputt geht und eingeschickt werden muß? Wenn ich das vorher alles gewußt hätte, wäre der Auftrag sicherlich nicht an Brinker gegangen. Du hättest die Frage ja auch schon mal früher stellen können. ![]() Gruß Jörg |
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#5 | |
Themenersteller
Registriert seit: 03.04.2004
Beiträge: 7
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Zitat:
![]() Also ich weiss auch nicht, was ich machen soll. Auf jeden Fall werd ich zuerst mal bei Minolta anrufen um zu schauen, was die meinen. Aber ob ich mich darauf verlassen kann ..................... Du hast natürlich Recht, was die Preise angeht. Die Händler machen sich ja selbst alles kaputt. Die müssen schon sehen, wo sie ihre Kameras am günstigsten herbekommen. Letztenendes behältst Du die A1, oder Du bestellst solange andere, bis Du eine hast, die ein'e' hat. Wobei Du in diesem Fall am Ende nirgendwo Geld gespart hast ! Darauf, was Dir ein Händler erzählt, kannst Du dich sowieso nicht verlassen. Wenn man es halt vorher wüsste, ob die Kamera je ein Garantiefall werden wird ![]() Grüsse Tobi |
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#6 | |
Registriert seit: 06.04.2004
Ort: D-31303 Burgdorf
Beiträge: 9
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Zitat:
Zitat Anfang: Antwort: Eine für Deutschland bestimmte Kamera hat alles entsprechende Zubehör in deutscher Sprache, die Kamera hat die Firmware 1.0.2e, also nicht u für USA-Version. Ein Update auf die 'e'-Version ist nicht möglich. Die Kamera ist aber an sonsten gleich. Zum Lieferumfang gehört auch die internationale Garantiekarte. Bitte wenden Sie sich an ihren Händler bei fehelnden Teilen. Im Reparaturfall kann die Kamera zunaechst bei Ihrem Haendler reklamiert werden. Die Kamera kann von Ihrem Haendler oder von Ihnen selbst direkt zum Service (Bremen) eingeschickt werden. Einsendekosten traegt der Haendler, bzw. der Kunde, Ruecksendung Minolta. Zitat Ende. Irgendwie ist das doch komisch. Das Zubehör ist alles in deutscher Sprache. Die Firmware hingegen weist direkt auf die USA hin. Dafür fehlt die internationale Garantiekarte. Brinker hat sich übrigens nicht dazu geäußert. Man hat mir lediglich schriftlich versichert, daß man im Fall des Falles alles tun würde, daß die Ware schnellstmöglich repariert würde. Schnellstmöglich ist aber immer Auslegungssache. Und wo Brinker die Kamera hinschickt sagt er auch nicht. Offensichtlich können US-Modelle auch nach Bremen geschickt werden!? Ich werde das Teil wohl behalten. Gruß Jörg |
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#7 |
Moderator
Registriert seit: 15.01.2004
Ort: D-31311 Uetze
Beiträge: 4.107
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moin,
wenn minolta sagt, du kannst auch ne 'u'-version ggfs nach bremen schicken, wo ist dann das problem? und 'internationale garantiekarte' bedeutet doch, das die werksgarantie weltweit gilt... oder was? (die fehlende karte _muss_ brinker nachliefern) in den ersten sechs monaten mag ne ruecksendung via haendler ja sinnvoll sein, danach geht es immer schneller, direkt nach bremen zu schicken, zumindest wenn das richtig ist, was ich bisher in einer ganzen reihe threads hier und anderswo gelesen habe. aber dazu muss sie ja erstmal kaputt gehen! und das ist doch wohl seltener, als man anhand der foren erwartet: die user ohne defekte melden sich halt nicht ![]() bliebe als einziger nachteil, dass du nur 'u'-updates verwenden kannst... das koennte bei den orig-konvertern nen problem sein (weisz jemand, ob alle drei regional-versionen auf der beiligenden cd sind?) wozu minolta drei reg-vers. baut, wenn die eh gleich sind (meine 'e' kann english, deutsch, franz, spanisch, chinesisch und (!) japanisch, nur ich nicht) bleibt mir schleierhaft. denn sprachversionen sinds offenbar nicht... und die muessten sich ja auch 'umflaschen' lassen. ps: meine a2 ist von brinker (26h lieferzeit...), und war ne 'e'-version.
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#8 | |
Registriert seit: 08.09.2003
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Zitat:
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#9 |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.038
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Hey Horst,
jetzt mal Hand auf's Herz: wenn ich bei einem deutschen Versender mit Sitz in Deutschland auf seiner Website mit deutscher Domain Ware bestelle, darf ich dann als Besteller nicht die übliche "deutsche" Ware erwarten und muß nicht vielmehr der Händler darauf hinweisen, wenn dem nicht so ist? Dat Ei
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![]() "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
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#10 |
Registriert seit: 28.01.2004
Ort: Hochtaunuskreis
Beiträge: 906
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Nein, warum auch, wenn er seine gesetzlichen Verpflichtungen aus der Gewährleistung erfüllt. Vertragspartner ist halt immer der Händler und nicht der Hersteller; und wie der Händler das macht, ist im ersten Schritt erst mal seine Sache. Daß sich daraus gegebenfalls weitere Möglichkeiten ergeben wenn die Reparatur zu lange dauert oder nicht erfolgreich ist, ist wieder eine andere Sache.
Gruß Helmut |
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