Geissler Service
Amazon
Forum für die Fotosysteme von Sony und KonicaMinolta
  SonyUserforum - Forum für die Fotosysteme
von Sony und KonicaMinolta
 
Registrieren Rund ums Bild Galerie Objektiv-Datenbank Kalender Forenregeln Nützliches

Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Versicherungsschutz bei fahren ohne li.Außenspiegel???
Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 16.01.2008, 20:22   #21
simply black
 
 
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
War nur ein Spaß, denn damit meinte ich, dass es nicht auf den Beruf ankommt.
__________________
Liebe Grüße, Christoph

1x.com
simply black ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 16.01.2008, 21:29   #22
Sonnenkind
 
 
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
@simply black

Schliesse mich als Nichtjurist, aber Versicherungsfachmann Deinen bisherigen Ausführungen vollumfänglich an, halte aber Folgendes für evtl. mißverständlich ausgedrückt:
Zitat:
Zitat von simply black Beitrag anzeigen
Deine Versicherung kann sich dann auf Leistungsfreiheit berufen, wenn der Unfall wegen des fehlenden Rückspiegels von Dir verursacht wurde. Dann wirst Du in Regress genommen.
Es ist wohl so, daß ein evtl. Unfall nicht wegen dem fehlenden Spiegel verursacht wurde, sondern daß er mit dem Spiegel hätte verhindert werden können...
Frei nach dem Motto: "Hätten Sie ...gesehen, hätten Sie ... können."
> Hier droht Mitschuld, dies wird evtl. zu Regreßansprüchen führen, an völlige Leistungsfreiheit glaube ich dagegen nicht.
__________________
10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben
Sonnenkind ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2008, 21:33   #23
Sonnenkind
 
 
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
@simply black
Zitat:
Zitat von Jerichos Beitrag anzeigen
Du warst doch bei der Polizei, frag doch einfach die.
Darf die sich überhaupt äussern? Ich denke nicht.
__________________
10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben
Sonnenkind ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2008, 22:34   #24
simply black
 
 
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
Sie wird es nicht verbindlich tun. Und selbst wenn Polizist A ein Auge zudrücken würde, muß Polizist B das dann nicht tun . Es wird dann aber vor Gericht helfen, ohne STrafe davon zu kommen, insofern ist der Rat schon hilfreich meine ich.

Und Deine Klarstellung ist absolut zutreffend.
__________________
Liebe Grüße, Christoph

1x.com
simply black ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2008, 10:43   #25
Hopser
 
 
Registriert seit: 07.07.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.112
Zitat:
Zitat von simply black Beitrag anzeigen
Herr Lehrer, so stimmt das nicht

Die Gefährdung ist handlungsunabhängig!!!!
Selbstverständlich kann die ABE ohne aktives Handeln erlöschen (durchrosteter Auspuff). Es ist falsch, dass ein Unfall "ausdrücklich" ausgenommen sei. Wo soll das stehen?

Und in der Anlage zu 19 STVZO sind die Spiegel sehr wohl erwähnt! Warum?:

§59 STVZo erfordert nicht nur 2 Spiegel, die das einsehen wesentlicher Vorgänge ermöglichen, (bei Linkslenker linker!) er nimmt ausdrücklich Bezug auf den Anhang und im Anhang wird dann der linke Spiegel und der Innenspiegel ausdrücklich erwähnt.

Christoph
Ha, eine zulassungsrechtliche Diskussion im Fotoforum... Ich bin dabei... Hoffentlich haut uns Manni hier nicht raus, weil es doch ein bischen OT ist und mit der Ausgangsfrage nicht mehr viel zu tun hat...

Das Erlöschen der BE eines Kraftfahrzeuges gem. § 19 (2) StVZO ist eine sehr unübersichtliche und schwierige Materie. Vor 1995 war es sehr einfach, da führte jede Veränderung eines vorgeschriebenen Teils sofort zum Erlöschen der BE. Durch die damalige Veränderung des § 19 ist das nun leider (oder Gott sei Dank...) nicht mehr so.

Noch einmal zur Erinnerung: Im § 19 heißt es, die BE erlischt, wenn Veränderungen vorgenommen werden, durch die eine der genannten drei Alternativen erfüllt werden. Die große Frage lautet also, was ist eine Veränderung in diesem Sinne? Dazu hat der Gesetgzgeber in der amtlichen Begründung zum § 19 eindeutig Stellung genommen. Nachzulesen ist dieses auch in den einschlägigen Kommentaren zur StVZO. Ich zitiere wörtlich:

"Änderungen, durch die die BE eines Fahrzeuges erlöschen kann, setzen ein "willentlich" auf eine Änderung gerichtetes Tun voraus; die Änderung des Fahrzeugzustandes durch Verschleiß oder Unfall und dessen Reparatur ist keine Änderung im Sinne des § 19."

Dieses ist ein ganz wichtiger Punkt. Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass die BE bei jeder Verschleißerscheinung sofort erlischt, weil das ja weitreichende rechtlich Folgen nach sich ziehen würde. Ein PKW, bei dem die Bremse durch Verschleiß total unwirksam ist, entspricht natürlich nicht den Vorschriften und ist als verkehrsunsicher einzustufen. Eine entsprechende Anzeige wird auch die normale Folge sein. Die BE ist dadurch allerdings auf gar keinen Fall erloschen.

Ich hoffe, dass es jetzt deutlich geworden ist. Wenn ich etwas zu "Oberlehrerhaft" geschrieben haben sollte, bitte ich dieses zu entschuldigen...

Bei der Sache mit dem linken Außenspiegel muss ich allerdings etwas zurückrudern und zugeben, dass er nach Anhang zum § 56 (nicht 59!) StVZO gefordert wird. Ich hatte das mit dem rechten Außenspiegel verwechselt, der nicht explizit gefordert wird, wenn zwei wirksame Rückspiegel vorhanden sind.

Gruß
Harald
__________________
Man kann überall auf der Welt glücklich und zufrieden leben. Hauptsache es gibt dort keinen Karneval.
Hopser ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 17.01.2008, 10:58   #26
Byronimus
 
 
Registriert seit: 12.08.2006
Ort: Ironien nahe der Sarkastischen Grenze
Beiträge: 1.249
Es ist zwar keine Lösung der eigentlichen Frage aber solange wie hier schon diskutiert wird hätte man den Wagen schon zur Werkstatt schieben können! Und das geht auch wenn gar kein Spiegel mehr vorhanden wäre.
Byronimus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2008, 10:59   #27
simply black
 
 
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
Da haben wir nur noch den Punkt willentlich zu klären.

Hentschel weist darauf hin, dass willentliche Änderung ab zu grenzen ist von "natürlichem Verschleiß". Ordnungswidrigkeitsrecht basiert auf Strafrecht. "Handeln" durch Unterlasen ist bei Garantenstellung gleich einem aktiven Handeln. Abgrissener Spiegel ist nicht "natürlicher" Verschleiß. Das nicht (wieder) Anbringen ist die Unterlassung, die einem Handeln juristisch gleich kommt.

Ob es sanktioniert würde? Ich meine nein, aber wir dozieren ja gerade rechtstheoretisch
__________________
Liebe Grüße, Christoph

1x.com
simply black ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2008, 11:02   #28
joki
 
 
Registriert seit: 25.11.2003
Beiträge: 6.800
rechts- oder linkstheoretisch sollte mittlerweile der Lack auch schon durchgetrocknet sein...
__________________

joki ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2008, 11:16   #29
Hopser
 
 
Registriert seit: 07.07.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.112
Zitat:
Zitat von simply black Beitrag anzeigen
Da haben wir nur noch den Punkt willentlich zu klären.

Hentschel weist darauf hin, dass willentliche Änderung ab zu grenzen ist von "natürlichem Verschleiß". Ordnungswidrigkeitsrecht basiert auf Strafrecht. "Handeln" durch Unterlasen ist bei Garantenstellung gleich einem aktiven Handeln. Abgrissener Spiegel ist nicht "natürlicher" Verschleiß. Das nicht (wieder) Anbringen ist die Unterlassung, die einem Handeln juristisch gleich kommt.

Ob es sanktioniert würde? Ich meine nein, aber wir dozieren ja gerade rechtstheoretisch
Hallo Christoph,

ich glaube, wir hören auf, die anderen langweilen sich.... Die Verbindung vom Strafrecht zum Ordnungswidrigkeitenrecht ist natürlich zulässig, wenn der entsprechende Punkt im Owi-Recht nicht ausdrücklich geregelt wird. Dieses ist hier aber der Fall. Wenn der Gesetzgeber in seiner Begründung extra auf diesen Umstand hinweist (Verschleiß, Unfallschäden), ist dieses mehr als eindeutig. Glaube mir bitte, es gehört heute sehr viel mehr dazu, eine BE zum Erlöschen zu bringen, als ein fehlender Außenspiegel...

Wenn wir noch weiter diskutieren wollen, sollten wir das aber per PN regeln, oder...

Gruß
Harald
__________________
Man kann überall auf der Welt glücklich und zufrieden leben. Hauptsache es gibt dort keinen Karneval.
Hopser ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2008, 11:22   #30
hosand

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 20.05.2004
Ort: Darmstadt
Beiträge: 1.629
Zitat:
Zitat von joki Beitrag anzeigen
rechts- oder linkstheoretisch sollte mittlerweile der Lack auch schon durchgetrocknet sein...
Ja isser
Ich war heute in der Werkstatt - mit Auto. Spiegel wieder vorhanden und Lack ist trocken und die Polizei sucht ein blaues Fahrzeug.......
__________________
Gruß Holger
hosand ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Antwort
Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Versicherungsschutz bei fahren ohne li.Außenspiegel???


Forenregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:31 Uhr.