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Alt 30.08.2007, 12:18   #1
amateur
 
 
Registriert seit: 01.10.2005
Ort: Region Hannover
Beiträge: 7.723
Zitat:
Zitat von RainerV Beitrag anzeigen
Und was ist der Hintergrund? Jedenfalls hier in Bayern wurden in den Regionalzügen die Schaffner abgeschafft, also eine reine Sparmaßnahme der Bahn.
Diese Schaffner sind dann aber quasi vom Land Bayern abgeschafft worden, weil das Land den Regionalverkehr mit allen Bedingungen so einkauft. Wenn die ausschreiben würden, dass ein Schaffner im Zug fährt, dann gäbe es ihn auch noch.

Man darf nie vergessen, dass die Bahn eigentlich nur den Fernverkehr eigenständig betreibt. Im Regionalverkehr werden Strecken einzeln vom Land oder den Verkehrsverbünden ausgeschrieben. Und hier kann das Land entsprechend die Bedingungen diktieren, muss dann aber auch den Preis dafür zahlen. Und da dass dann aber meist nur billig sein soll, brauchen einen solche Effekte nicht zu verwundern.

Also immer genau überlegen, auf wen man gerade wütend sein muss.

Viele Grüße

Stephan
__________________
Für mehr Kategorischen Imperativ dieser Tage!
amateur ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 30.08.2007, 12:24   #2
Philipp_H
 
 
Registriert seit: 10.02.2006
Beiträge: 1.409
Zitat:
Zitat von RainerV Beitrag anzeigen
...................
Und was ist der Hintergrund? Jedenfalls hier in Bayern wurden in den Regionalzügen die Schaffner abgeschafft, also eine reine Sparmaßnahme der Bahn.
...................
Rainer

Sparmaßnahme der Bahn? Wohl eher nicht. Du solltest Dich mal über das System des ÖPNV informieren. Die Länder bestellen Züge und Leistungen bei Verkehrsunternehmen (das muss nicht nur die Bahn sein, es werden immer mehr Strecken von anderen Anbietern gefahren!). Zu diesen Leistungen gehört auch der "Schaffner" (der eigentlich Kundenbetreuer im Nahverkehr oder kurz KIN) heißt.
Wenn das Land, in Deinem Fall Bayern, diesen nicht bestellt und bezahlt ist es doch nicht dem Verkehrsunternehmen anzulasten das diese Leistung nicht angeboten wird!

.
Philipp_H ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2007, 01:24   #3
webwolfs
 
 
Registriert seit: 21.05.2004
Beiträge: 1.573
Zitat:
Zitat von Kerstin Beitrag anzeigen
ock:
Nun musste ich doch mal recherchieren, da gibts wohl die Eisenbahnverkehrsordnung von 1938 (noch immer gültig), die besagt dass jegliches gültiges Geld angenommen werden muss, mangels Wechselgeld muss die Bahn dann einen Gutschein ausstellen.
Ich verstehe den Frust, aber mir ist schleierhaft, wie man hier irgendeine Verpflichtung der Bahn zur Annahme irgendwelchen Geldes herauslesen kann. Da ist nur von Pflichten des Benutzers die Rede. Alles Andere hätte mich in der heutigen Zeit auch gewundert.

Ach ja, in der Tat von 1938, aber in der Zwischenzeit tatsächlich schon geändert.
__________________
mfp - mit freundlichen Pfoten

Webwolfs

Geändert von webwolfs (31.08.2007 um 01:25 Uhr) Grund: Zusatz
webwolfs ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2007, 08:30   #4
eac
Moderator
 
 
Registriert seit: 27.07.2004
Ort: D-81539 München
Beiträge: 6.925
Zitat:
Selbstbewusstes Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit
Noch Fragen?

Ach ja: Ich bin unsachlich ...
__________________
Ciao
Stefan
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