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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Zubehör » Angeblicher Originalakku passt nicht!
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Alt 22.08.2007, 12:14   #21
WB-Joe
Moderator
 
 
Registriert seit: 08.05.2005
Ort: München
Beiträge: 15.445
Zitat:
Es ist bekannt, daß die Dinger aus Asien stammen.
Die Orginale stammen auch aus Asien und keiner von uns kann sagen ob die no-names nicht aus der selben Fabrik stammen.
Mit meiner A1/D7D setze ich von Anfang an no-names ein und hatte bisher keinerlei Probleme.
Selbst meine D200, die ein ähnliches Akkus-Management hat wie die A100, schluckt von Anfang an die no-names.
__________________
Prost!!!
WB-Joe

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Alt 22.08.2007, 13:58   #22
Abe Bubble
 
 
Registriert seit: 29.12.2006
Beiträge: 25
Zitat:
Zitat von ansisys Beitrag anzeigen
warum eine teure Kamera kaufen und diese dann mit gefälschten Akkus aufs Spiel setzen? Bei einer Speicherkapazität von ca. 750 Bildern kann man doch mal die 79 Euro investieren und hat ein sicheres Gefühl beim Umgang mit der Kamera.
So sehe ich das auch. Okay die nachbauten sind bestimmt auch vollkommen in Ordnung, aber auch nur wenn man sie als solche erkennt und sie für den ensprechenden Preis angeboten werden.
Das einzige Problem was ich nur mit nachbauten habe ist, das Sony keine Gewehrleistung mehr auf ihr Prudukt gibt wenn ein defekt durch ein Nachgebautes Zubehör passiert.

Bis denne
Norbert
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Alt 22.08.2007, 18:57   #23
Wild!
 
 
Registriert seit: 15.01.2005
Ort: Duisburg
Beiträge: 741
Wenn Sony das sagt, dann hat Sony aber sehr schlechte Karten im Streitfall.
Ich habe vor gar nicht langer Zeit mit leichtem Stirnrunzeln ein OLG-Urteil gelesen zum Thema Gewährleistung. Es ging dabei um einen Kunden, der ein Gerät gekauft hat, welches innerhalb einiger Wochen versagte. Der Kunde versuchte eine Selbstreparatur, zerlegte dafür das Gerät, bekam es allerdings nicht wieder zusammen. Mit den Einzelteilen ging er dann zu seinem Händler und wollte seinen Teilehaufen gegen ein neues Gerät tauschen. Ich hätte gerne das Gesicht des Verkäufers dabei fotografiert . Letzterer lehnte natürlich ab, der Kunde blieb stur und klagte.

Heraus kam ein denkwürdiges Urteil. Der Kunde bekam recht. In diesem speziellen Fall, weil der Fehler nachweislich schon ursächlich beim Kauf im Gerät vorhanden war. Und laut diesem Urteil ist es völlig egal, was der Kunde mit seinem Eigentum anstellt (ist ja sein Eigentum), die Gewährleistung bezieht sich grundsätzlich nur auf Fehler, die bereits beim Kauf ursächlich im Gerät vorhanden sind und dann einen Ausfall nach sich ziehen. Hätte der Kunde sein Geld zurück verlangt, dann währe er vom Regen in die Traufe gekommen, da er dann für den gezogenen Nutzen Wertersatz leisten muss....will sagen, er hätte für seinen Teilehaufen nichts mehr bekommen. Da er aber ausdrücklich auf einem neuen Gerät im Austausch bestand (und die Wahl hat tatsächlich der Kunde) hatte er Glück.

Wenn also in einer Alpha, sei es durch Unterdimensionierung oder durch Materialfehler bzw. falsche Materialauswahl oder falsche Justierung schon beim Kauf ein Bauteil schlummert, dass dann bevorzugt innerhalb der ersten 6 Monate seinen Geist aufgibt oder nicht richtig funktioniert, dann ist es völlig egal, welcher Akku, welches Objektiv (schon mal daran gedacht, dass auch Fremdobjektive kurzschlüsse haben könnten oder die AF-Mechanik den Antrieb in der Kamera beeinträchtigen könnte?) oder welche Handschlaufe sich an der Kamera befindet.
Man darf die aktuelle "Gewährleistung" definitiv nicht mit der guten alten Garantie verwechseln. Mit der Gewährleistung hat Sony auch überhaupt nichts am Hut. Für die steht der Händler gerade, der dann selber bei Sony irgendie versuchen muß, sein Geld wieder zu bekommen. Die Garantie, die Sony freiwillig gewährt ist da schon etwas völlig anderes. Mit der Garantie steht Sony dafür gerade, dass die Alpha über die gesamte Garantiezeit wie beworben funktionieren muss.

Natürlich haftet Sony nicht für die Folgen eines explodierenden Akkus irgendeines Drittherstellers. Aber bei einem Error 87 oder einem Versagen des Verschlussmechanismus währe die Garantie trotzdem fällig. Weil Sony den ursächlichen Zusammenhang nachweisen muss, um eine Garantiehaftung abzulehnen. Mercedes darf seinen Kunden auch nicht vorschreiben, innerhalb der Garantiezeit nur bei Aral zu tanken. Solange die Oktanzahl stimmt, darf jeder frei käufliche Sprit verwendet werden.
Selbst russischer...
Speziell Akkus zählen zu den Verschleißteilen und solange die von Sony vorgegebenen Spezifikationen (Maße, Spannung, Strom, Temperaturentwicklung) eingehalten werden, darf genutzt werden, was der Markt her gibt. Durch die propietären Akkuformen versuchen die Hersteller ja schon seit Jahren, so etwas wie eine Zwangskundenbindung herzustellen. In den Plastikgehäusen stecken in der Regel genormte Zellen, die von vielen Anbietern hergestellt werden. Allerdings sind die Handelsspannen bei Originalteilen um den Faktor 10 höher als auf dem freien Markt.

Was ist mit einem Metz-Blitz?
Oder einem Hama?
Oder Sigma?

Ist genau die gleiche Problematik.

Liebe Grüße

Roland
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Alt 22.08.2007, 22:19   #24
Abe Bubble
 
 
Registriert seit: 29.12.2006
Beiträge: 25
@Roland

Was Du geschrieben hast klingt vollkommen richtig.
Ich muss zugeben da habe ich nicht weit genug Gedacht.
Aber ich hatte irgendwo mal auf der Sony HP gelesen das die keine Gewehrleistung geben in solchen fällen. Wieso schreiben die denn so was, wollen die sich absichern oder abschrecken?
Naja, aber Danke für Deinen aufschluss reichen und gut geschriebenen Kommentar.

Bis denne
Norbert
Abe Bubble ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.08.2007, 22:55   #25
SirSalomon
 
 
Registriert seit: 17.02.2006
Ort: 01xxx Dresden
Beiträge: 1.556
Zitat:
Zitat von Abe Bubble Beitrag anzeigen
Aber ich hatte irgendwo mal auf der Sony HP gelesen das die keine Gewehrleistung geben in solchen fällen. Wieso schreiben die denn so was, wollen die sich absichern oder abschrecken?
Das gleiche Thema ist mit der originalen Verpackung. Einige Hersteller versuchen sogar, die Kosten für eine entsprechende Ersatzverpackung in Rechnung zu stellen.

Es ist in meinen Augen ein Versuch der Abschreckung.

Solange ein auftretender Fehler nichts mit irgendwelchen Zusatzgeräten- oder zubehör zutun hat, ist der Verkäufer verpflichtet einer Reparatur nach zu kommen.

Wobei das Urteil vom OLG schon spannend ist
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Der Mensch vergisst zuviel, es sei denn, er hält es auf einem Bild fest...
Es gibt Alternativen, nicht nur zur Sony-Kamera...
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Alt 22.08.2007, 23:33   #26
Wild!
 
 
Registriert seit: 15.01.2005
Ort: Duisburg
Beiträge: 741
Lach...die Originalverpackung....der größte Witz überhaupt.
Es geht das Märchen um, dass sogar im Zuge des Widerrufsrechtes im Fernabsatz (also die 14-tägige Umtauschfrist bei nichtgefallen) die Ware originalverpackt zurückgesendet werden muß. Das ist definitiv nicht so. Kamera in einen ausreichend gepolsterten Müllsack stecken, Briefmarke drauf, ab zur Post und sich die Portokosten für den Rückversand danach gut schreiben lassen. Verpackung gehört nicht zum Lieferumfang, sondern dient nur zum Schutz der Ware. Und das kann mit jeder geeigneten Verpackung sicher gestellt werden.
Rechtskräftiges BGH-Urteil mit bundesweiter Geltung.
Und der Händler steht im Regen. Verkauf dann mal einer eine Kamera als neuwertig wenn noch nicht einmal die originalen Kartons vorliegen. Ziemlich einfältiges Urteil.
Zumindest die ersten 14 Tag kann man eine Verpackung sicher aufbewahren. Auch wenn man es nie wieder schafft, den ganzen Kram im Zweifelsfall wieder so in den Karton zu bekommen, dass der Deckel freiwillig zu geht

Im Garantiefall macht das Urteil jedoch Sinn. Wenn ich jeden Pappkarton hier bis zu drei Jahre zwischenlagern soll, dann muß ich anbauen.

Noch einen kleinen "Running Gag" dazu....auch der Versandhandel muß seine Verpackungen wie jeder andere Einzelhändler zurücknehmen. Und die Kosten dafür tragen....stellt euch DAS mal bildlich vor

Streng genommen dürfte man in Deutschland eigentlich gar nix mehr verkaufen

Liebe Grüße

Roland
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Alt 22.08.2007, 23:49   #27
SirSalomon
 
 
Registriert seit: 17.02.2006
Ort: 01xxx Dresden
Beiträge: 1.556
Mal abgesehen davon, dass ich jede Kartonage in der Geamtgarantie/-gwährleistungzeit von zwei oder mehr Jahren aufbewahre, steigert sie den Wiederverkaufswert. Zusammengefaltet braucht sie übrigens nicht wirklich viel Platz...

Das die Verpackung jedoch für die Garantie keine Rolle spielt, war mein Anliegen. Roland hat es zwar etwas "dramatisch" beschrieben, aber warum nicht
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SirSalomon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.08.2007, 23:54   #28
Gotico
 
 
Registriert seit: 10.06.2004
Beiträge: 5.296
Zitat:
Zitat von SirSalomon Beitrag anzeigen
Zusammengefaltet braucht sie übrigens nicht wirklich viel Platz...
Das machst Du mir aber dann bitte einmal bei meinen Objektiv-OVPs vor. Die alten Festbrennweiten (50,28,20) hatten alle ein Styropor-Innenleben .

Die OVPs der aktuellen KoMiSo-Gläser haben auch so ein komisches Papp-Innenleben. Tausendfach gefaltet und verschachtelt .

See ya, Maic.

PS: Die OVP von so einem 200er lässt sich auch sehr schlecht falten. Oder ich bin zu schwach für die Alukiste...
Gotico ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2007, 19:47   #29
barracuda
 
 
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: D-79...
Beiträge: 158
Zitat:
Zitat von Wild! Beitrag anzeigen
Tja...ich hab einen "kompatiblen" mit 2000mAh für 5,95 € (?) in der Bucht erstanden.
Keine Probleme. Angemessen größere Kapzität zum Originalakku, anstandsloses laden im Ladegerät....nix zu meckern.
Weißt du noch wie genau dieser Verkäufer heißt?
Würde mir für solchen Preis auch gern einen oder vielleicht sogar zwei davon kaufen.
Und wenn diese billigen Akkus bei dir reibungslos funktionieren würde ich am allerliebsten vom gleichen Verkäufer bestellen. Eben um die eventuelle Enttäuschung so weit wie möglich zu reduzieren.

Gruß
barracuda


edit:
hat sich eigtl. fast schon erledigt. Habe eben mal gesucht und wurde wo fündig was auf den ersten Blick recht vertrauenserweckend aussieht. Zwar nicht für 6€, aber auch nicht sehr viel mehr...

Geändert von barracuda (30.08.2007 um 20:02 Uhr)
barracuda ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2007, 01:40   #30
Fabs
 
 
Registriert seit: 21.02.2007
Beiträge: 7
ich stehe nun leider auch vor dem selben Problem:
bei eBay nen Akku ersteigert, der (meiner Meinung nach von einem Stift von den Anschlüssen) nicht passt und sich auch nur mit der Tesa-Poster-Strip Methode wieder entfernen lässt. vom Aussehen her und von der Verpackung her eigentlich ein Original, auch von der Größe und der Aufmachung...

gleich nach dem ersten Anwenden dieser Methode stand der Stift vom +-Pol (der anscheinend nicht gepasst hat) ungefähr 3mm aus dem Akku hervor.
jetzt kommt es: wird dadurch dieser Akku unbrauchbar, kann man den Stift wieder einfach so reinstecken und der Akku wird normal funktionieren? kann man diese Stifte sogar irgendwie ersetzen, damit sie gut passen oder diese "bearbeiten" damit sie wieder leicht aus der Kamera heraus gehen?

ich bekomme vom Verkäufer jetzt einfach einen neuen zugeschickt, der (wenn ich Pech habe, womit ich aber rechne) auch nicht passen könnte...
soll ich den ersten gleich entsorgen oder kann ich den noch "umbauen", verwerten oder sonstwas machen?
wenn der zweite auch nicht passen sollte: kann man diese Stifte abfräsen, abfeilen, sonst was machen, damit dieser passt (und der Akku noch korrekt funktioniert!)?

vielen Dank euch schonmal...
Fabs ist offline   Mit Zitat antworten
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