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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » mal wieder die Bucht: "Sofort und Neu" und trotzdem Privatverkauf ohne Garantie?
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Alt 09.06.2007, 09:48   #21
Sonnenkind
 
 
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
@fmerbitz
Zitat:
Ein Teil der Preisdifferenz kommt durch den Entfall der Garantie zustande und des Rückgaberechts nach Fernabsatzgesetz, was für einen gewerblichen Händler natürlich einen nicht unerheblichen Kosten- und Aufwandsfaktor verursacht.
Das ist jetzt aber nicht Dein Ernst, oder?
Inhaltlich natürlich richtig, aber sowas kann man in diesem Fall doch nicht gutheissen!
Wenn der gute Mann Geschäft machen will, soll er sich gefälligst an die hierzulande gültigen Gesetze halten.
Sicherlich hätte im Falle eines Falles ein Richter das letzte Wort darüber, ob der VK im vorliegenden Fall privat oder gewerblich ist. Wie sich der VK in ebay anmeldet, interessiert wohl weder Gericht noch Finanzamt.
Ich denke aber, es gibt hier niemanden, der anzweifelt, daß dieser VK eindeutig gewerblich ist!
Damit versucht er sich nicht nur seinen gesetzlichen Pflichten zu entziehen (ein gewerblicher Verkäufer kann die Gewährleistung nämlich gar nicht wirksam ausschliessen), sondern sich auch noch einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen (nämlich günstiger anbieten), in dem er berechtigte Gewährleistungsansprüche seiner Kunden abbügelt.

Da lob´ich mir den VK meines Sigmaobjektivs, der den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie nicht begriffen hat...hat alteingesessene Ladengeschäfte, ist damit (vom Konkursfall abgesehen) jederzeit greifbar und hat beim Verkauf (obwohl Sigma die Garantie auf Grauimporte ausschliesst) vollmundig 2 Jahre Garantie versprochen...(und meinte damit seine Gewährleistungspflicht als Händler). Mir soll´s recht sein...
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Geändert von Sonnenkind (09.06.2007 um 09:51 Uhr)
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Alt 09.06.2007, 09:55   #22
fmerbitz

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 13.04.2004
Beiträge: 1.170
Zitat:
Zitat von Sonnenkind Beitrag anzeigen
Sicherlich hätte im Falle eines Falles ein Richter das letzte Wort darüber, ob der VK im vorliegenden Fall privat oder gewerblich ist. Wie sich der VK in ebay anmeldet, interessiert wohl weder Gericht noch Finanzamt.
Eben, ich habe dazu eine private Meinung aber die behalte ich für mich

Es gibt auch gewerbliche Verkäufer die sogar auf Gebrauchtware Garantie anbieten (ich habe hier ein gebrauchtes aber neuwertiges Objektiv mit 1 Jahr Garantie) und in diesem Fall war ich auch bereit einen guten Preis zu bezahlen. Das Konkurrenzangebot des gleichen Objektivs das "neu" war aber ohne Garantie zum fast gleichen Preis kam für mich nicht in Frage.
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Frank
fmerbitz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.06.2007, 10:15   #23
Sonnenkind
 
 
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
Zitat:
Zitat von fmerbitz Beitrag anzeigen
Eben, ich habe dazu eine private Meinung aber die behalte ich für mich

Es gibt auch gewerbliche Verkäufer die sogar auf Gebrauchtware Garantie anbieten (ich habe hier ein gebrauchtes aber neuwertiges Objektiv mit 1 Jahr Garantie) und in diesem Fall war ich auch bereit einen guten Preis zu bezahlen. Das Konkurrenzangebot des gleichen Objektivs das "neu" war aber ohne Garantie zum fast gleichen Preis kam für mich nicht in Frage.
Meinst Du jetzt Garantie oder Gewährleistung? Letzteres hast Du bei Gebrauchtwaren ohnehin 1 Jahr, egal ob´s dabeisteht oder nicht. Ein gewerblicher VK kann dies nicht ausschliessen, nur ein privater. Ob man bei mehr als 970 Verkäufen von Fotozubehör noch als privater VK durchgehen kann, wage ich doch sehr zu bezweifeln - Deine private Meinung in Ehren!
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Alt 09.06.2007, 10:28   #24
fmerbitz

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 13.04.2004
Beiträge: 1.170
Zitat:
Zitat von Sonnenkind Beitrag anzeigen
Meinst Du jetzt Garantie oder Gewährleistung?
Es steht eindeutig in "meiner" Auktion: Verkauf im Kundenauftrag, 1 Jahr Garantie

Und ich verlasse mich einfach mal darauf dass ein gewerblicher Verkäufer den Unterschied kennt.

Du hast völlig recht mit privaten Verkäufern und einer solchen Menge an Auktionen, die haben schon einen etwas faden Beigeschmack der mich schon öfter gehindert hat den Kaufen-Knopf zu drücken.
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Frank
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Alt 09.06.2007, 10:47   #25
RainerV
 
 
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
Zitat:
Zitat von fmerbitz Beitrag anzeigen
Es steht eindeutig in "meiner" Auktion: Verkauf im Kundenauftrag, 1 Jahr Garantie

Und ich verlasse mich einfach mal darauf dass ein gewerblicher Verkäufer den Unterschied kennt.
Ähm, welche Garantie? Wer gibt die? Der Kunde, in dessen Auftrag der Händler verkauft? Wohl eher nicht. Welche Garantiebedingungen? Hat er die irgendwo veröffentlicht? Gehen die über die Rechte, die der Kunde aus der gesetzlichen Gewährleistung hat, hinaus?

Ne, da stellt ein Händler die normale gesetzliche Gewährleistung, die er ohnehin geben muß, als Garantie dar! Sonst nix. Und viele Interessenten glauben, daß sie nun eine Zusage bekommen hätten, die ein anderer Händler ihnen nicht gegeben hätte.

Ansonsten hätte ich auch ein etwas "flaues" Gefühl, wenn ein Händler sich als Privatmann ausgibt, dann umgeht er eindeutig geltendes Recht.

Übrigens glaube ich auch, daß das Objektiv, das Ron gekauft hat, mit großer Wahrscheinlichkeit völlig in Ordnung ist. Das Modell, daß quasi-"gewerbliche" Verkäufer nach Schäppchen im Handel und z.B. in den USA suchen - vielleicht ja auch in der Schweiz, nachdem wir immer so viel von den niedrigen Schweizer Preisen hören -, und dann hier zu eher stolzeren Preisen über EBay verkauft, ist ja grundsätzlich auch nicht verwerflich.

Trotzdem ist die Bezeichnung "privater Verkäufer" in meinen Augen etwas fragwürdig.

Rainer

Geändert von RainerV (09.06.2007 um 10:50 Uhr)
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Alt 09.06.2007, 11:02   #26
fmerbitz

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 13.04.2004
Beiträge: 1.170
Zitat:
Zitat von RainerV Beitrag anzeigen
Ähm, welche Garantie? Wer gibt die? Der Kunde, in dessen Auftrag der Händler verkauft? Wohl eher nicht. Welche Garantiebedingungen? Hat er die irgendwo veröffentlicht? Gehen die über die Rechte, die der Kunde aus der gesetzlichen Gewährleistung hat, hinaus?
Naja, für mich gibt die Garantie natürlich der Händler bei dem ich kaufe - das mit dem Kundenauftrag interessiert mich ja nicht, die Garantie muss er aus seiner Marge finanzieren. Das mit den Bedingungen ist natürlich richtig, da sind keine dabei - kann man dann das Garantieversprechen auslegen wie man will?
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Alt 09.06.2007, 11:32   #27
rmaa-ismng
Gesperrt
 
 
Registriert seit: 09.12.2006
Beiträge: 9.961
Woow, also mal ganz ehrlich!
Ich bin sehr überrascht, welche Wellen das hier schlägt. Das hätte ich ja nie gedacht.
Dabei habe ich doch nur einen virtuellen Knopf gedrückt.

Aber ist ja okay. Im Gegenteil, ich finde es sogar gut. Denn es zeigt zumindest eins: das es in diesem Lande noch nicht hoffnungslos ist. Der Eindruck kann nämlich manchmal durchaus entstehen.

Diese Auktion ist doch wie viele andere dieser Art schon fast normal in der Bucht. Das soll um Gottes Willen nicht heißen, daß ich das besonders gut oder schlecht finde, wie nun dieser spezielle Fall aufgebaut ist, aber ich denke das ist tatsächlich so.
Zuviele Menschen auf Ebay versuchen das schnelle Geld zu machen. Und benutzen dabei oftmals auch Methoden die nicht in Ordnung sind.

Mir ist aufgefallen: "Eine Verrohung der Sitten in den letzen Jahren."
Ich möchte es mal so allgemein ausdrücken. Das betrifft nicht nur die Bucht sondern ist eine ganz allgemeine Beobachtung von mir. Ich kann das leider nicht vertiefen, denn dann würde wahrscheinlich einer der Mods hier eine politische Diskussion abwürgen, und das will ich ja nicht. Diese Verrohung der Sitten ist jedenfalls in meinen Augen Tatsache. Und im ganz alltäglichen Leben überall zu beobachten. Wie man da gegensteuern kann weiss ich nicht. Aber, und das ist ganz wichtig, das gilt natürlich auch für den Handel in der Bucht.

Wenn ich also als Privatverkäufer in Ebay auftrete - zumindest halte ich mich dafür, aber die Definition eines Privatverkaufes hängt immer davon ab wer ein Interesse hat diese Definition festzulegen - dann will ich einen Gegenstand so problemlos wie möglich so teuer wie möglich verkaufen. Wenn ich sozial tätig werden wollte, dann bestimmt zuletzt in der Bucht.
Der Knackpunkt scheint mir da zu liegen wo die Bereitschaft des einzelnen anfängt gewisse Makel am Verkaufsgegenstand schön zu schreiben...!
Mit anderen Worten, die Grenzen sind ja fliessend. Der eine legt es etwas anders aus als der andere. Wann ist etwas nicht mehr okay? Da kannst Du natürlich die Regeln die Ebay aufgestellt hat schlecht als Maßstab nehmen, denn Ebay denkt zuerst auch nur an sich und stellt ja auch nur die Handelsplattform zur Verfügung.

Daher denke ich muss jeder Handesfall in der Bucht auch einzelnd begutachtet werden. Man kann schlecht Vergleiche anstellen..!

Interessant, was Ihr alle so für Meinungen habt. Sehr interessant..
rmaa-ismng ist offline   Mit Zitat antworten
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