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Alt 02.02.2007, 01:50   #21
EdwinDrix
 
 
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: NRW
Beiträge: 3.509
Ach ja, das liebe eBay...

als Käufer geht es ja noch, da bewegt sich eBay manchmal, aber als Verkäufer hast Du da vollkommen die Pappnase auf, der gewerbliche Verkäufer hat so gut wie NULL Rechte und alle Pflichten die man sich vorstellen kann.

Ein Beispiel: vor 4 Stunden hat ein Schweizer bei uns ein Bild zum SofortKauf gekauft und direkt danach ne Mail geschrieben das er sich verklickt hat (obwohl er sogar 1x Bestätigen muß)... Ergebnis: 6 Euro eBay-Gebühren futsch, und das ist kein Einzelfall. Will man sein 100% Profil nicht versauen, nimmt man sowas halt hin

Den hier für Käufer genannten 'Goldenen Regeln' kann ich nur beipflichten.

1. wer Lesen kann ist klar im Vorteil, also alles genau lesen, wirklich ALLES, egal wieviel Text es auch ist!!!

2. Bewertungsprofil ansehen, dabei sollte man auch darauf achten ob der Verkäufer vorher sein Profil mit Kleinpreisartikeln frisiert hat.

3. Versandkostenfalle!!! Immer darauf achten wieviel Versand der Verkäufer verlangt, manche sind da echt unverschämt und holen sich so den Gewinn an ihren Artikeln.

4. Bei Käufen im Ausland auch die eventuellen anfallenden Kosten wie Einfuhrumsatz und Zoll mit einrechnen.

5. Vorher gut im Web rescherschieren ob es den Artikel dort nicht doch viel günstiger.(de) gibt. Ebay ist nicht mehr der Schnäppchenmarkt der er mal war!!! Man sollte sich vor dem Bieten auch ein absolutes Limit setzen, ansonsten verfällt man schnell dem Bietrausch und aus einem Schnäppchen wird ganz flux ein überteuerter Kauf.

6. Bauchgefühl ist meiner Meinung nach auch wichtig - und ich meine damit keine Blähungen

Hat noch wer ein paar Regeln???


Ich denke das jeder mal bei eBay oder in Forenmärkten auf die Nase gefallen ist oder noch fallen wird, man sollte aber auch daran denken wieviel Schnäppchen man schon gemacht hat. Bei mir ist es so das ich immer noch im Gewinnbereich bin und solange es so ist, kaufe ich weiterhin dort.

Murphy's Gesetz: wenn was schief gehen kann, geht es auch schief

Viele Grüße,


Edwin
__________________
bekennender Bokehfetischist und neuerdings Apfelliebhaber
"Sanity for the sake of sanity is insane"
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Alt 02.02.2007, 08:40   #22
ciutateivissa
 
 
Registriert seit: 30.05.2006
Ort: Wien
Beiträge: 84
Zitat:
Zitat von EdwinDrix

Ich denke das jeder mal bei eBay oder in Forenmärkten auf die Nase gefallen ist oder noch fallen wird, man sollte aber auch daran denken wieviel Schnäppchen man schon gemacht hat. Bei mir ist es so das ich immer noch im Gewinnbereich bin und solange es so ist, kaufe ich weiterhin dort.

Edwin
Dieser Satz hätte von mir sein können

Das ist für mich DER Grund, immer noch glücklicher Ebayer zu sein: Ich habe dort schon viel gespart und noch wenig verloren (ca. 90 € in 7 Jahren)
Aber es gilt immer noch vorsichtiger zu sein und im Zweifelsfall auch nein zu sagen!
ciutateivissa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.02.2007, 18:29   #23
XxJakeBluesxX
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Remscheid
Beiträge: 6.366
Zitat:
Zitat von Falk
Unter 40 Euro dürfen sie dir die Versandkosten aufbrummen. Der Rest bleibt gleich.
Für mich ist das ein klarer Fall von Betrug wenn ich etwas angeblich neues kaufe und dann nur Schrott bekomme. Von daher müsste die Rücksendung auf Kosten des Verkäufers erfolgen. Wenn er sich weigert würde ich eine negative Bewertung abgeben und da rein schreiben was der Verkäufer unter "neu" versteht...
__________________
Ciao, Cludio
XxJakeBluesxX ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.02.2007, 18:40   #24
_Funny_

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 06.10.2004
Ort: Norderstedt bei Hamburg
Beiträge: 3.323
Kurzer Zwischenbericht.

Dem Verkäufer wurde nun mehrmals per mail erklärt, warum die Ware zurückgesendet wird.

Sie ist also nun bei ihm angekommen und promt kommt eine mail, in der nach dem Rücksendegrund gefragt wird.

Hinhaltetechnik, in der Hoffnung, dass der Kunde entnervt aufgibt.

Zum Glück gehts ja nicht um viel Geld, aber verschaukeln lassen wir uns nicht.
Mal sehen, wer den längeren Atem hat.
Naja, wenns gar nicht anders geht, muß halt die Rechtsschutzversicherung mal ein paar Euro für ein Anwaltsschreiben rausrücken.
__________________
Liebe Grüße
Silvia
Nicht jeder, der aus dem Rahmen fällt, war vorher im Bilde.
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Alt 06.02.2007, 18:55   #25
RainerV
 
 
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
Zitat:
Zitat von _Funny_
Sie ist also nun bei ihm angekommen und promt kommt eine mail, in der nach dem Rücksendegrund gefragt wird.
Das Fernabsatzgesetz besagt, daß der Kunde ohne Angabe von Gründen zurücksenden kann. Und über seine Rechte muß der Verkäufer ihn aufklären! Das geschieht in der Regel im Auktionstext.

Rainer
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Alt 06.02.2007, 19:13   #26
_Funny_

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 06.10.2004
Ort: Norderstedt bei Hamburg
Beiträge: 3.323
Zitat:
Zitat von RainerV

Das Fernabsatzgesetz besagt, daß der Kunde ohne Angabe von Gründen zurücksenden kann.
Tja, dieses Gesetz scheint dem Verkäufer gänzlich unbekannt zu sein
__________________
Liebe Grüße
Silvia
Nicht jeder, der aus dem Rahmen fällt, war vorher im Bilde.
_Funny_ ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.02.2007, 19:24   #27
RainerV
 
 
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
Stand da eigentlich "angemeldet als gewerblicher Verkäufer"? Wenn nein, hat er in letzter Zeit viel verkauft? Wenn eine der Fragen mit ja beantwortbar ist, dann gilt das Fernabsatzgesetz und er hätte Dich auf Dein Widerrufsrecht hinweisen müssen. Hat er in seiner Auktion nicht doch eine entsprechende Passage? Wenn nein, dann hast Du sogar ein unbefristetes Widerrufsrecht, wenn er darauf hingewiesen hat, dann ein 14-tägiges. Daß ein gewerblicher Verkäufer das Fernabsatzgesetz nicht kennt, kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen.

Rainer
RainerV ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.02.2007, 19:28   #28
Jens N.
 
 
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
Grau ist alle Theorie sage ich da nur. Was er müsste und was er tut, sind leider zwei paar Schuhe und wenn er nicht will, dann wird man sich das Recht erkämpfen müssen (vor Gericht) - was teuer, aufwendig und langwierig sein kann.

Ich hatte kürzlich auch wieder Pech: österreichischer VK, Artikel sollten "einwandfrei" sein, bekommen habe ich nur Schrott. Er ist zwar als gewerblich angemeldet, reagiert aber auf nix. Ich könnte jetzt natürlich das Geraffel nehmen und (auf meine Kosten, das Porto muß ja erstmal ausgelegt werden) zurück schicken, aber selbst wenn er die Annahme nicht verweigert, darf ich dann auch noch meinem Geld hinterher rennen.

Nee nee, der kriegt eine negative Bewertung, ich hole mir über den Ebay Käuferschutz das Geld (abzüglich 25 € und Versandkosten -unter'm Strich bleibt da in meinem Fall kaum was übrig- und das Verfahren dauert lange) zurück, versuche aus dem Schrott noch das beste zu machen und verbuche die evtl. verbleibende Differenz unter Lehrgeld. Ist eigentlich nicht richtig, schont aber Zeit und Nerven.
__________________
Gruß Jens
Jens N. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.02.2007, 15:27   #29
EdwinDrix
 
 
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: NRW
Beiträge: 3.509
@ RainerV

wir haben mittlerweile einen Monat (nicht 30 Tage sondern wortwörtlich eine Monat wird vom Gesetzgeber verlangt!!!) Widerrufsrecht, jeder gewerbliche Verkäufer der noch die 14 Tage drinne stehen hat, ist abmahnfähig und sowas kann teuer werden!!!!

Sollte der Warenwert unter 40,00 Euro liegen, sind die Rückversandkosten vom Käufer zu tragen, über 40,00 Euro vom Verkäufer.

Dieses gilt für gewerblich Verkäufer in Deutschland, wie es in anderen Ländern aussieht kann ich nicht sagen.


Edwin
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EdwinDrix ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.02.2007, 15:58   #30
katmai
 
 
Registriert seit: 07.07.2004
Ort: D-96052 Bamberg
Beiträge: 630
Zitat:
Zitat von EdwinDrix
@ RainerV

wir haben mittlerweile einen Monat (nicht 30 Tage sondern wortwörtlich eine Monat wird vom Gesetzgeber verlangt!!!) Widerrufsrecht, jeder gewerbliche Verkäufer der noch die 14 Tage drinne stehen hat, ist abmahnfähig und sowas kann teuer werden!!!!
[...]
Edwin
Das stimmt so nicht: Grundsätzlich sind immer noch 14 Tage Rückgaberecht, aber nur dann, wenn die Belehrung genau beim Vertragsabschluss ausdrücklich erwähnt wird und damit Bestandteil des Vertrages wird. Wenn sie erst mit einer EMail nachgereicht wird oder nur bspw. im Auktionstext angegeben wird, dann verlängert sich das Rückgaberecht auf einen Monat. Wobei soweit ich weiß unter Juristen derzeit gestritten wird, ob eine Rückgaberechtinfo auf einer mich-Seite überhaupt Bestandteil des Kaufvertrages wird und falls dem nicht so wäre, die Rückgabefrist nie zu laufen anfangen würde und damit theoretische eine "unendliche" Rückgabe möglich wäre.


Gruß,

katmai.
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