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_Funny_ 01.02.2007 16:35

ebay-Erlebnis
 
Wir haben bei einem ebay-Händler ein Netzteil für einen PC bestellt.

Vorkasse natürlich. Nach 4 ! Wochen kam dieses Teil nun endlich, obwohl beim Kauf 33 von 50 verfügbar gewesen sein sollen.

Dann die Überraschung beim Auspacken. Beulen, Schrammen, ein Aufkleber löst sich schon ab, ein anderer ist beschädigt und der Kabelbaum ist mit einem kleinen Stückchen weißen Draht gebunden.

Und das, obwohl das Gerät neu sein soll.

Da uns die lange Lieferzeit schon verärgert hat und nun dieses verbeulte Gerät gekommen ist, haben wir den Händler angeschrieben und mitgeteilt, dass wir die Ware zurücksenden und umgehend das Geld wieder haben möchten.

Vorsorglich haben wir von den Beschädigungen auch Fotos gemacht.

Heute kam die Antwortmail und die haut dem Faß den Boden raus.

Ich darf mal zitieren:

Zitat:

Wir werden Ihr Produkt in unserer staatlich geprüften Fachwerkstatt testen lassen. Falls es defekt sein sollte, senden wir Ihnen schnellstmöglich Ersatz zu. Ist Ihr Produkt aber voll funktionstüchtig, müssen wir Ihnen die Testgebühr berechnen, sowie die Transportkosten zu Ihnen zurück.
Ihnen steht es frei, bei dem Fall das die Ware nicht defekt ist, vom Kauf zurückzutreten innerhalb der vorgeschriebenen 30 Tage, dennoch wird Ihnen die Testgebühr in Rechnung gestellt und mit dem zu erstattenden Artikelpreis verrechnet
Testgebühr? :shock: So was hab ich ja noch nie gehört, gibts sowas?

Wie hoch würden diese Herrschaften diese Gebühr wohl ansetzen? 150 Euro?

Wie würdet ihr euch jetzt verhalten?

Falk 01.02.2007 16:53

Hallo Funny,

lass dir keinen Bären aufbinden. Beim Fernkauf von Neuware über einen gewerblichen Händler steht es dir immer frei, innerhalb von 14 Tagen vom Kauf zurückzutreten. Ab einem Warenwert von 40 Euro dürfen dir dadurch keinerlei Kosten entstehen - nicht einmal für die Rücksendung. Man muss dir also den Kaufpreis in voller Höhe zurückerstatten.

Selbstverständlich darfst du die übersandte Ware testen. Im gerichtlichen Streitfalle aber nur in dem Umfang, wie er dir üblicherweise auch in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre.

Wichtig ist aber, dass du den Rücktritt nach dem Fernabsatzrecht auch deutlich artikulierst, am besten immer schriftlich und per Einschreiben.

_Funny_ 01.02.2007 16:57

Und unter 40 Euro?

Falk 01.02.2007 16:58

Unter 40 Euro dürfen sie dir die Versandkosten aufbrummen. Der Rest bleibt gleich.

*mb* 01.02.2007 16:59

Zitat:

Zitat von _Funny_
Und unter 40 Euro?

In diesem Fall trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung.

EDIT: Aber nur, wenn dies vorher so vereinbart wurde!

_Funny_ 01.02.2007 17:05

Danke, soweit ist das dann schon mal klar.

Und diese ominöse Testgebühr? Gibts da irgendeine Grundlage für?

joki 01.02.2007 17:12

Nein - ist ein Versuch Dich einzuschüchtern. Bei der Rücksendung Bezug auf siehe oben nehmen und bestimmt auftreten.

Fertig!

Du solltest das Geschäftsgebahren unbedingt e-bay melden.

*mb* 01.02.2007 17:29

Nachtrag zu den Rücksendekosten bei Beträgen unter 40 Euro:

Dass der Käufer die Kosten für die Rücksendung tragen muss, gilt nur dann, wenn dies vor dem Kauf vom Verkäufer so festgelegt wurde.

baerlichkeit 01.02.2007 17:39

Ich will keine schlechte Stimmung verbreiten, aber das hört sich leider schon wieder verdammt nach einer C't "Vorsicht Kunde"-Ausgabe an...
Viel Glück, ich könnte mir gut vorstellen, der Verkäufer behauptet ein neues unangetastetes verschickt zu haben...

Grüße Andreas

_Funny_ 01.02.2007 17:44

Zitat:

Zitat von baerlichkeit
Viel Glück, ich könnte mir gut vorstellen, der Verkäufer behauptet ein neues unangetastetes verschickt zu haben...

Na dann ist es wohl ganz gut, dass unabhängige Zeugen dabei waren, als das Paket geöffnet wurde.


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