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#21 |
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
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Haftet bei einer Nachnahmesendung nicht DHL gegenüber dem Absender für den Betrag, wenn die Sendung abgeliefert wurde ????
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VLG: Manni |
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#22 | |
Registriert seit: 30.04.2006
Beiträge: 3.716
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Zitat:
Ich würde mit solchen Behauptungen sehr vorsichtig sein, auch wenn sie mehr ironisch gemeint sind. |
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#23 | ||
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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Zitat:
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#24 | |
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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@DimagierHorst
Zitat:
Entweder es war auf Rechnung, was Zacharias ja offensichtlich nicht macht oder er hat das Ding bezahlt. Bin im Job sozusagen von Juristen umzingelt - ich frag´die morgen mal!
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#25 | |||
Themenersteller
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Remscheid
Beiträge: 6.366
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Zitat:
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#26 | |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Zitat:
@XxJakeBluesxX Das ist ein generelles Problem bei den Nachnahmen, ich persönlich gehe das Risiko auch ein, obwohl man es nicht eingehen sollte. Vielleicht kriegst Du es ja mit einem Anruf hin, irgendwann geht die Zahlung der Post ja auch beim Verkäufer ein. Der Buchhalter sieht ja nur die Rechnung und den Text.
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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen... Make Labskaus great again! Glenroses Kentucky Stinger
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#27 |
Registriert seit: 19.10.2005
Ort: Eisleben
Beiträge: 181
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Hi,
vor gar nicht langer Zeit gab es da mal ein Urteil dazu. Ich weiß es nicht mehr Wörtlich, aber sinngemäß war die Aussage, das davon Auszugehen ist, das das Paket bezahlt wurde wenn der Bote es ausgehändigt hat. Der Empfänger muß die Zahlung nicht explizit nachweisen, die aushändigung der Nachnahmesendung ist Nachweis genug. Sollte der Bote nicht kassiert haben, ist das Transportunternehmen in der Pflicht und müßte im Zweifelsfall nachweisen, das der Empfänger nicht (!) gezahlt hat. Aber wie soll DAS gehen?! Das ganze ist solange noch nicht her. Wenn ich mich recht erinnere ging es damals um einen PC der per Nachnahme versendet wurde. Das hilft zwar nicht wirklich, aber vielleicht gibt's ein wenig Mut. ![]() Gruß Dirk PS: Auf die schnelle gefunden - suche aber noch weiter PS-PS: Leute wie die Zeit vergeht... Hier ist das Urteil. Allerdings gibt's auch das hier - Deutschland halt ![]() |
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#28 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Grünberg (Hessen)
Beiträge: 2.759
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Man sollte auch Retourenbelege 3 Jahre aufheben.
Dieser Tipp kam von einem freundlichen Schalterbeamten unserer Post. Er hatte den Fall das nach 3 Jahren ein Versandhaus Ware bezahlt haben wollte. Bislang bin ich immer davon ausgegangen, wenn nach einem Jahr keine Nachforderung kommt uíst alles geregelt. Dem scheint aber nicht immer so zu sein ![]() Viele Grüße Petra
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Das warten hat ein Ende. Jetzt fängt die Arbeit an. |
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#29 |
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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Also, ich bin völlig der Meinung von 0815, gerade nach Befragung meiner "Hausjuristen". Tenor war demnach
1. Einer Behauptung des Zustellers, das Kassieren vergessen zu haben, wird wohl kaum ein Richter folgen (ACHTUNG: beim von 0815 angeführten Urteil des BGH wird davon ausgegangen, daß es nicht zweifelsfrei Nachnahme war. Sollte der Zusteller also das Vergessen behaupten, ist klar, daß es Nachnahme war, sonst hätte es ja nix zum Kassieren gegeben. 2. Die Aushändigung des Pakets ist ein Indiz dafür, daß wahrscheinlich bezahlt wurde. 3. Die Sache ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick aussieht... Naja, Punkt 3 war uns gestern schon klar...
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#30 |
Themenersteller
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Remscheid
Beiträge: 6.366
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Ich hatte einen Anruf vom Fotohaus auf dem AB. Die Dame sagt dass sie jetzt einen Nachforschungsauftrag bei DHL in Auftrag gegeben haben um rauszufinden wo das Geld geblieben ist. Die bei DHL haben wohl behauptet dass so ein Fall ab und zu mal vorkommen kann.
Wenn ich nochmal per Nachnahme bestelle (was ich normalerweise wegen der Zusatzkosten nicht mache) werde ich bei Lieferung eine Quittung verlangen.
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