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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Mahnung trotz Nachnahme???
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Alt 03.08.2006, 19:33   #21
ManniC
 
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
Haftet bei einer Nachnahmesendung nicht DHL gegenüber dem Absender für den Betrag, wenn die Sendung abgeliefert wurde ????
__________________
VLG: Manni
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Alt 03.08.2006, 19:34   #22
Hademar2
 
 
Registriert seit: 30.04.2006
Beiträge: 3.716
Zitat:
Zitat von XxJakeBluesxX
Am Ende hat der Paketbote mein Geld vielleicht selbst in die Tasche gesteckt...
Wenn er den "richtigen" Geldbetrag bei dir abkassiert hat, hätte er natürlich vorher die Rechnung lesen müssen. Wenn er den Rechnungsbetrag nich kannte, sollte das Abkassieren des "richtigen" Betrages wohl eher in Richtung Glücksspiel fallen.

Ich würde mit solchen Behauptungen sehr vorsichtig sein, auch wenn sie mehr ironisch gemeint sind.
Hademar2 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.08.2006, 20:08   #23
Sonnenkind
 
 
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
Zitat:
Zitat von Sunny
Zitat:
Zitat von Sonnenkind
Wer sagt denn, daß Du die Quittung aufheben mußt?
Müssen tut man (fast) gar nichts,

aber Quittungen sollte auch ein Privatmensch 3 Jahre lang auf heben
Dem widerspreche ich ja nicht, ich denke aus der Geschichte hat er gelernt!
__________________
10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben
Sonnenkind ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.08.2006, 20:13   #24
Sonnenkind
 
 
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
@DimagierHorst
Zitat:
Sonnenkind hat folgendes geschrieben:
5.) Wenn der vergessen hat zu kassieren, ist das wohl sein Problem...

Nein, ist nicht sein Problem.
Horst, da bin ich mir nicht so sicher. Ich sage ja nicht, daß ich es 100%ig weiß. Aber es gibt (unabhängig davon, daß es natürlich sinnvoll ist) IMHO keine Aufbewahrungspflicht für die Quittung. Und die Tatsache, daß ihm das Paket ausgehändigt wurde, läßt nur zwei Schlüsse zu:
Entweder es war auf Rechnung, was Zacharias ja offensichtlich nicht macht oder er hat das Ding bezahlt.
Bin im Job sozusagen von Juristen umzingelt - ich frag´die morgen mal!
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Sonnenkind ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.08.2006, 20:45   #25
XxJakeBluesxX

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Remscheid
Beiträge: 6.366
Zitat:
Zitat von Sonnenkind
Zitat:
Zitat von Sunny
Zitat:
Zitat von Sonnenkind
Wer sagt denn, daß Du die Quittung aufheben mußt?
Müssen tut man (fast) gar nichts,

aber Quittungen sollte auch ein Privatmensch 3 Jahre lang auf heben
Dem widerspreche ich ja nicht, ich denke aus der Geschichte hat er gelernt!
Ich kann ja nichts aufheben was ich nicht habe...
__________________
Ciao, Cludio
XxJakeBluesxX ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 03.08.2006, 20:56   #26
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von Sonnenkind
Horst, da bin ich mir nicht so sicher.
Aber ich. Und natürlich gibt es keine Aufbewahrungspflicht von Quittungen in diesem Zusammenhang, aber es erleichtert den Nachweis solange der Anspruch noch nicht verjährt ist.

@XxJakeBluesxX
Das ist ein generelles Problem bei den Nachnahmen, ich persönlich gehe das Risiko auch ein, obwohl man es nicht eingehen sollte. Vielleicht kriegst Du es ja mit einem Anruf hin, irgendwann geht die Zahlung der Post ja auch beim Verkäufer ein. Der Buchhalter sieht ja nur die Rechnung und den Text.
__________________
Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
Make Labskaus great again!
Glenroses Kentucky Stinger
Dimagier_Horst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.08.2006, 21:08   #27
0815
 
 
Registriert seit: 19.10.2005
Ort: Eisleben
Beiträge: 181
Hi,

vor gar nicht langer Zeit gab es da mal ein Urteil dazu.

Ich weiß es nicht mehr Wörtlich, aber sinngemäß war die Aussage, das davon Auszugehen ist, das das Paket bezahlt wurde wenn der Bote es ausgehändigt hat. Der Empfänger muß die Zahlung nicht explizit nachweisen, die aushändigung der Nachnahmesendung ist Nachweis genug. Sollte der Bote nicht kassiert haben, ist das Transportunternehmen in der Pflicht und müßte im Zweifelsfall nachweisen, das der Empfänger nicht (!) gezahlt hat.

Aber wie soll DAS gehen?!

Das ganze ist solange noch nicht her. Wenn ich mich recht erinnere ging es damals um einen PC der per Nachnahme versendet wurde.

Das hilft zwar nicht wirklich, aber vielleicht gibt's ein wenig Mut.

Gruß
Dirk

PS: Auf die schnelle gefunden - suche aber noch weiter

PS-PS:
Leute wie die Zeit vergeht...
Hier ist das Urteil.

Allerdings gibt's auch das hier - Deutschland halt
0815 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2006, 09:45   #28
Pedi
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Grünberg (Hessen)
Beiträge: 2.759
Man sollte auch Retourenbelege 3 Jahre aufheben.

Dieser Tipp kam von einem freundlichen Schalterbeamten unserer Post. Er hatte den Fall das nach 3 Jahren ein Versandhaus Ware bezahlt haben wollte.

Bislang bin ich immer davon ausgegangen, wenn nach einem Jahr keine Nachforderung kommt uíst alles geregelt. Dem scheint aber nicht immer so zu sein

Viele Grüße

Petra
__________________
Das warten hat ein Ende. Jetzt fängt die Arbeit an.
Pedi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2006, 16:50   #29
Sonnenkind
 
 
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
Also, ich bin völlig der Meinung von 0815, gerade nach Befragung meiner "Hausjuristen". Tenor war demnach

1. Einer Behauptung des Zustellers, das Kassieren vergessen zu haben, wird wohl kaum ein Richter folgen (ACHTUNG: beim von 0815 angeführten Urteil des BGH wird davon ausgegangen, daß es nicht zweifelsfrei Nachnahme war. Sollte der Zusteller also das Vergessen behaupten, ist klar, daß es Nachnahme war, sonst hätte es ja nix zum Kassieren gegeben.
2. Die Aushändigung des Pakets ist ein Indiz dafür, daß wahrscheinlich bezahlt wurde.
3. Die Sache ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick aussieht...

Naja, Punkt 3 war uns gestern schon klar...
__________________
10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben
Sonnenkind ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2006, 19:23   #30
XxJakeBluesxX

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Remscheid
Beiträge: 6.366
Ich hatte einen Anruf vom Fotohaus auf dem AB. Die Dame sagt dass sie jetzt einen Nachforschungsauftrag bei DHL in Auftrag gegeben haben um rauszufinden wo das Geld geblieben ist. Die bei DHL haben wohl behauptet dass so ein Fall ab und zu mal vorkommen kann.

Wenn ich nochmal per Nachnahme bestelle (was ich normalerweise wegen der Zusatzkosten nicht mache) werde ich bei Lieferung eine Quittung verlangen.
__________________
Ciao, Cludio
XxJakeBluesxX ist offline   Mit Zitat antworten
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