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Alt 11.05.2014, 23:57   #21
heischu
 
 
Registriert seit: 02.03.2014
Ort: Wangerland - Minsen
Beiträge: 3.116
Ich bekam bei einer Anfrage von einer Versicherung mal ín etwa folgende Erklärung.

Übergibst du jemandem die Kamera und ihm fällt sie anschließend aus der Hand, zahlt die Versicherung nicht.

Nimmt jemand die Kamera ungeschickt vom Tisch und sie fällt dabei herunter wird gezahlt.

Also da kommt es auf die Feinheiten an.
heischu ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 12.05.2014, 00:19   #22
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.486
Spätestens bei den potentiellen "Formulierungsfallen", stellt man fest, dass sich "der teure Vertreter" doch "lohnen" kann...
__________________
Gruß aus Bayern

Steve
steve.hatton ist offline   Mit Zitat antworten
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