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#21 |
Registriert seit: 02.03.2014
Ort: Wangerland - Minsen
Beiträge: 3.116
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Ich bekam bei einer Anfrage von einer Versicherung mal ín etwa folgende Erklärung.
Übergibst du jemandem die Kamera und ihm fällt sie anschließend aus der Hand, zahlt die Versicherung nicht. Nimmt jemand die Kamera ungeschickt vom Tisch und sie fällt dabei herunter wird gezahlt. Also da kommt es auf die Feinheiten an. ![]() |
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#22 |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.486
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Spätestens bei den potentiellen "Formulierungsfallen", stellt man fest, dass sich "der teure Vertreter" doch "lohnen" kann...
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Gruß aus Bayern Steve |
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