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#21 |
Registriert seit: 04.10.2008
Ort: Darmstadt
Beiträge: 209
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...was meinst Du damit? Du bist doch noch innerhalb der Gewährleistung? Dann kann dir Kulanz schnuppe sein.
Aber ich würde nicht riskieren, "nur" wegen der Verfügbarkeit im Urlaub die Gewährleistungfrist verstreichen zu lassen. Denn, ja, dann steht zu befürchten, dass Dir keiner mehr "kulant" weiterhilft... Gruss Stefan |
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#22 | |
Themenersteller
Registriert seit: 12.12.2010
Beiträge: 35
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Zitat:
Bin noch am Nachdenken, wie dringend ich das Objektiv auf der Reise brauche, ob die extra Fotos die Kosten der Reparatur wert sind. Das Objektiv funktioniert noch fast einwandfrei, solange man nicht am Fokussierungsring dreht. Es könnte ja sein, dass es noch ein Jahr lang nutzbar ist, bevor der AF den Geist aufgibt, d.h. die Kosten für die Reparatur könnten auch erst in einem Jahr oder vielleicht noch später anfallen. |
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#23 |
Registriert seit: 04.10.2008
Ort: Darmstadt
Beiträge: 209
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irgendwie reden wir aneinander vorbei. Vom Händler sollst Du auch keine Kulanz bekommen. Sondern Gewährleistung. Wenn Du innerhalb der zwei Jahre bist. Das ist gesetzlich geregelt und hat mit der Sony-Garantie (wenn registriert) NICHTS zu tun.
Und Abwicklen würde ich genau das über Geissler. Und nicht den Händler. Dass das normalerweise gut funktionert, ist um so erfreulicher. Der Händler würde im besten Fall ja auch nur einschicken zur Reparatur... Gruss Stefan |
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#24 | |
Registriert seit: 23.12.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 10.527
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Zitat:
Gruß: Joachim
__________________
Rettet die Fische, esst mehr Kormorane! Rettet mich, esst meine Feinde! |
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#25 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Brake/Utw.
Beiträge: 16.635
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Wenn man den Anspruch nicht über den Händler abwickelt (also an diesen das Objektiv verschickt), ist der dann nicht raus aus der Gewährleistung? Es gab hier schon mal so einen Fall wo dann genau das das Ergebnis war. Ausnahme, der Händler gibt einem das schriftliche OK das man das so machen kann.
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#26 |
Registriert seit: 26.11.2007
Beiträge: 2.731
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Für die sonst absehbaren Reparaturkosten kann man sich für die Verwendung im Urlaub vermutlich locker ein Ersatzobjektiv wie etwa das bekannte Tamron 70-300 USD beschaffen. Ich kann nicht verstehen, wieso man hier weiter Zeit verstreichen läßt und das Objektiv evtl. nicht vorher einschicken will.
Frank |
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#27 | |
Themenersteller
Registriert seit: 12.12.2010
Beiträge: 35
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Zitat:
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#28 | |
Themenersteller
Registriert seit: 12.12.2010
Beiträge: 35
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Zitat:
Aber was ist, wenn das Objektiv zum Zeitpunkt des Kaufes in Ordnung war, und sich bspw. eine Schraube intern erst später gelost hat? Also wenn der Fehler erst nach dem Kauf entstanden ist? Gilt dann die Gewährleistung immer noch? |
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#29 | |
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Nürnberg
Beiträge: 4.198
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Zitat:
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#30 |
Themenersteller
Registriert seit: 12.12.2010
Beiträge: 35
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Also du meinst wenn so ein Fehler innerhalb von zwei Jahren bei normaler Nutzung auftritt (und das Objektiv habe ich tatsächlich relativ wenig genutzt), müsste der Fachmann zum Schluss kommen, dass von Anfang an irgendwas mit dem Objektiv nicht in Ordnung war?
Spielt es eine Rolle, ob ich das Objektiv direkt an Foto Geissler sende oder irgendwie auf die "Erlaubnis" des Händlers warte? |
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