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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Objektive » A-Mount Objektive (ILCA, SLT, DSLR) » Sony 70-300 G SSM Problem
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Alt 18.05.2012, 14:46   #21
DocBrauni
 
 
Registriert seit: 04.10.2008
Ort: Darmstadt
Beiträge: 209
Zitat:
Zitat von amln Beitrag anzeigen
Auf Kulanz ist wohl auch nicht zu hoffen (weder von Sony, noch vom Händler).
...was meinst Du damit? Du bist doch noch innerhalb der Gewährleistung? Dann kann dir Kulanz schnuppe sein.

Aber ich würde nicht riskieren, "nur" wegen der Verfügbarkeit im Urlaub die Gewährleistungfrist verstreichen zu lassen. Denn, ja, dann steht zu befürchten, dass Dir keiner mehr "kulant" weiterhilft...

Gruss

Stefan
DocBrauni ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 18.05.2012, 15:51   #22
amln

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 12.12.2010
Beiträge: 35
Zitat:
Zitat von DocBrauni Beitrag anzeigen
...was meinst Du damit? Du bist doch noch innerhalb der Gewährleistung? Dann kann dir Kulanz schnuppe sein.
Sony erweitert die Garantie auf 2 Jahre, wenn man das Produkt registriert hat. Habe ich aber damals versäumt, da ich damals nicht von dieser Registrierung wusste. Somit bin ich bei Sony schon aus der Kulanzperiode raus. Und vom Händler werde ich wohl eher keine Kulanz bekommen.

Zitat:
Zitat von DocBrauni Beitrag anzeigen
Aber ich würde nicht riskieren, "nur" wegen der Verfügbarkeit im Urlaub die Gewährleistungfrist verstreichen zu lassen. Denn, ja, dann steht zu befürchten, dass Dir keiner mehr "kulant" weiterhilft...
Bin noch am Nachdenken, wie dringend ich das Objektiv auf der Reise brauche, ob die extra Fotos die Kosten der Reparatur wert sind. Das Objektiv funktioniert noch fast einwandfrei, solange man nicht am Fokussierungsring dreht. Es könnte ja sein, dass es noch ein Jahr lang nutzbar ist, bevor der AF den Geist aufgibt, d.h. die Kosten für die Reparatur könnten auch erst in einem Jahr oder vielleicht noch später anfallen.
amln ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.05.2012, 17:54   #23
DocBrauni
 
 
Registriert seit: 04.10.2008
Ort: Darmstadt
Beiträge: 209
Zitat:
Zitat von amln Beitrag anzeigen
Und vom Händler werde ich wohl eher keine Kulanz bekommen.
irgendwie reden wir aneinander vorbei. Vom Händler sollst Du auch keine Kulanz bekommen. Sondern Gewährleistung. Wenn Du innerhalb der zwei Jahre bist. Das ist gesetzlich geregelt und hat mit der Sony-Garantie (wenn registriert) NICHTS zu tun.

Und Abwicklen würde ich genau das über Geissler. Und nicht den Händler. Dass das normalerweise gut funktionert, ist um so erfreulicher. Der Händler würde im besten Fall ja auch nur einschicken zur Reparatur...

Gruss

Stefan
DocBrauni ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.05.2012, 20:04   #24
Hansevogel
 
 
Registriert seit: 23.12.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 10.527
Zitat:
Zitat von DocBrauni Beitrag anzeigen
Vom Händler sollst Du auch keine Kulanz bekommen. Sondern Gewährleistung. Wenn Du innerhalb der zwei Jahre bist.
Ich erinnere an die Beweislastumkehr nach 6 Monaten!

Gruß: Joachim
__________________
Rettet die Fische, esst mehr Kormorane!

Rettet mich, esst meine Feinde!
Hansevogel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.05.2012, 00:59   #25
TorstenG
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Brake/Utw.
Beiträge: 16.635
Wenn man den Anspruch nicht über den Händler abwickelt (also an diesen das Objektiv verschickt), ist der dann nicht raus aus der Gewährleistung? Es gab hier schon mal so einen Fall wo dann genau das das Ergebnis war. Ausnahme, der Händler gibt einem das schriftliche OK das man das so machen kann.
__________________
TorstenG ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 19.05.2012, 08:58   #26
Blitz Blank
 
 
Registriert seit: 26.11.2007
Beiträge: 2.731
Für die sonst absehbaren Reparaturkosten kann man sich für die Verwendung im Urlaub vermutlich locker ein Ersatzobjektiv wie etwa das bekannte Tamron 70-300 USD beschaffen. Ich kann nicht verstehen, wieso man hier weiter Zeit verstreichen läßt und das Objektiv evtl. nicht vorher einschicken will.

Frank
Blitz Blank ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.05.2012, 10:10   #27
amln

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 12.12.2010
Beiträge: 35
Zitat:
Zitat von TorstenG Beitrag anzeigen
Wenn man den Anspruch nicht über den Händler abwickelt (also an diesen das Objektiv verschickt), ist der dann nicht raus aus der Gewährleistung? Es gab hier schon mal so einen Fall wo dann genau das das Ergebnis war. Ausnahme, der Händler gibt einem das schriftliche OK das man das so machen kann.
Ja was nun...? Ich habe das Objektiv schon verpackt mit Reparatur-Begleitschreiben und würde es direkt an Foto Geissler senden. Soll ich die Aktion unterbrechen und das Objektiv an den Händler senden?
amln ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.05.2012, 10:23   #28
amln

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 12.12.2010
Beiträge: 35
Zitat:
Zitat von amln Beitrag anzeigen
Ja was nun...? Ich habe das Objektiv schon verpackt mit Reparatur-Begleitschreiben und würde es direkt an Foto Geissler senden. Soll ich die Aktion unterbrechen und das Objektiv an den Händler senden?
Und noch eine Frage: ich hab etwas im Web über Gewährleistung recherchiert. Wenn ich das recht verstanden habe, muss 6 Monate nach dem Kauf der Käufer nachweisen, dass der Fehler schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag.

Aber was ist, wenn das Objektiv zum Zeitpunkt des Kaufes in Ordnung war, und sich bspw. eine Schraube intern erst später gelost hat? Also wenn der Fehler erst nach dem Kauf entstanden ist? Gilt dann die Gewährleistung immer noch?
amln ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.05.2012, 10:50   #29
Neonsquare
 
 
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Nürnberg
Beiträge: 4.198
Zitat:
Zitat von amln Beitrag anzeigen
Und noch eine Frage: ich hab etwas im Web über Gewährleistung recherchiert. Wenn ich das recht verstanden habe, muss 6 Monate nach dem Kauf der Käufer nachweisen, dass der Fehler schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag.

Aber was ist, wenn das Objektiv zum Zeitpunkt des Kaufes in Ordnung war, und sich bspw. eine Schraube intern erst später gelost hat? Also wenn der Fehler erst nach dem Kauf entstanden ist? Gilt dann die Gewährleistung immer noch?
Wenn es etwas wie eine "lose Schraube" ist, die sich innerhalb der Gewährleistungsfrist irgendwann löst - dann wäre der Mangel, dass von Anfang an mit der Schraube bzw. dem Gewinde oder eben dem Verbau nicht stimmte und sich die Schraube deshalb irgendwann löste. Innerhalb der ersten 6 Monate müsste der Händler Dir beweisen, dass dem nicht so ist: z. B. indem er aufzeigen kann, dass Du selbst das Ding auseinandergeschraubt hättest und den Fehler selbst verursacht hättest. Oder dass ein Schaden aufgrund Unsachgemäßer Behandlung (Sturz, Wasserschaden...) entstanden ist. Nach den ersten 6 Monaten geht die Beweispflicht auf Dich über. Du müsstest also beweisen, dass der Mangel "lockere Schraube" von Anfang an vorlag. Das kann man selbst normalerweise nur schwer feststellen, weil erst ein Fachmann die genaue Ursache prüfen und eine wahrscheinliche Ursache dafür benennen müsste. Das kann z. B. Geissler. Im Idealfall bewertet dann Geissler, dass es tatsächlich ein Mangel sei oder sein könnte und der Händler akzeptiert das.
Neonsquare ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.05.2012, 10:56   #30
amln

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 12.12.2010
Beiträge: 35
Also du meinst wenn so ein Fehler innerhalb von zwei Jahren bei normaler Nutzung auftritt (und das Objektiv habe ich tatsächlich relativ wenig genutzt), müsste der Fachmann zum Schluss kommen, dass von Anfang an irgendwas mit dem Objektiv nicht in Ordnung war?

Spielt es eine Rolle, ob ich das Objektiv direkt an Foto Geissler sende oder irgendwie auf die "Erlaubnis" des Händlers warte?
amln ist offline   Mit Zitat antworten
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