Geissler Service
Amazon
Forum für die Fotosysteme von Sony und KonicaMinolta
  SonyUserforum - Forum für die Fotosysteme
von Sony und KonicaMinolta
 
Registrieren Rund ums Bild Galerie Objektiv-Datenbank Kalender Forenregeln Nützliches

Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » BGH:Fotografieren von Schlössern und Gärten kann Geld kosten
Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 18.12.2010, 03:12   #11
jqsch
 
 
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Bernau bei Berlin
Beiträge: 5.984
Also wir Berliner Stammtischler haben schon persönlich erfahren dürfen, dass uns - weil wir Stative zu Nachtaufnahmen dabei hatten - zwei Wachleute mit Schäferhund uns das Fotografieren vom Park Babelsberg des Hans Otto Theaters, das nun nicht der Stiftung gehört und unter die Panoramfreiheit fällt, untersagen wollten.

Bei Stativen nimmt man dort allzu gerne an, dass es sich um Profis handelt und um gewerbliche Nutzung.
__________________
... und Tschüß...

jqsch ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 18.12.2010, 12:02   #12
Irmi
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 11.272
Was ist denn überhaupt eine kommerzielle Nutzung? Ist es schon kommerziell, wen ich es nur auf meine Internetseite setzte? Ich verdien ja nix dabe und verkauf auch nix.
__________________
Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f to / meine Glerie hier / I.M.A lerei
Ein Foto stellt den Augenblick dar, die Malerei die Interpretation
Irmi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2010, 13:19   #13
DonFredo
Moderator
 
 
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.517
Nur keine Aufregung, das Urteil spricht ausdrücklich von gewerblicher Nutzung und die liegt bei einem Hobbyfotografen ja wohl nicht vor.

Es geht hierbei nur um den Verkauf der Bilder Dafür wurde bisher und wird halt weiterhin eine Genehmigung gebraucht.
__________________
LG
Manfred

...der nun über 15 Jahre mit einer knipst... Current Status: Ge-Boostert

So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen......Moderationsmodus in Orange
DonFredo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2010, 13:49   #14
jqsch
 
 
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Bernau bei Berlin
Beiträge: 5.984
Manfred Du warst selbst dabei. Ob der Stative nahmen die MItarbeiter an, es würde sich um gewerbliche Nutzung handeln. Und sie haben erstmal Hausrecht.
__________________
... und Tschüß...

jqsch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2010, 15:01   #15
RainerV
 
 
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
Zitat:
Zitat von jqsch Beitrag anzeigen
...Park Babelsberg des Hans Otto Theaters, das nun nicht der Stiftung gehört und unter die Panoramfreiheit fällt, untersagen wollten. ...
Zitat:
Zitat von jqsch Beitrag anzeigen
...Und sie haben erstmal Hausrecht.
Jürgen, wenn der Park Babelsberg öffentlicher Grund ist - und damit die Panoramafreiheit greift - dann haben sie eben KEIN Hausrecht.

Rainer
__________________
Sag' beim Abschied leise Servus ...
RainerV ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 18.12.2010, 17:49   #16
Itscha
 
 
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.431
Zitat:
Zitat von RainerV Beitrag anzeigen
Jürgen, wenn der Park Babelsberg öffentlicher Grund ist - und damit die Panoramafreiheit greift - dann haben sie eben KEIN Hausrecht.

Rainer
Im Zweifelsfall ist der Park aber nicht öffentlich, sondern in Besitz irgendeiner Stiftung oder sonstwas. Und da gilt die Panoramafreiheit halt dann nicht. Darum dreht sich doch das ganze Theater auch beim BGH.
__________________
Gruß,
Itscha

"Sowas kommt von sowas!" (Stan Laurel) http://www.moselpixx.de
Itscha ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2010, 20:23   #17
Jens N.
 
 
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
Zitat:
Zitat von DonFredo Beitrag anzeigen
Nur keine Aufregung, das Urteil spricht ausdrücklich von gewerblicher Nutzung und die liegt bei einem Hobbyfotografen ja wohl nicht vor.
Klar, die Frage ist nur, ob das jemand, der meint irgendwelche Ansprüche anmelden zu können auch so sieht - Recht haben und Recht bekommen sind zwei Dinge und im Zweifel habe ich einfach keinen Bock auf Streß wegen so einer Lappalie. Und wo genau verläuft die Grenze: könnte es nicht schon als gewerbliche Nutzung ausgelegt werden, wenn das Bild auf einer HP gezeigt wird, auf der Werbung geschaltet ist?

Wahrscheinlich nicht, aber das im Zweifel erstmal klären zu lassen, habe ich wenig Lust.
__________________
Gruß Jens
Jens N. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2010, 22:40   #18
jqsch
 
 
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Bernau bei Berlin
Beiträge: 5.984
Rainer, du hast natürlich recht. Für ein ein Hans Otto Theater hat die Stiftung keinerlei Rechte. Aber wenn sich vor dir zwei Wachleute mit deutschem Schäferhund aufbauen, sind Argumente eher zweitrangig.
__________________
... und Tschüß...

jqsch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2010, 23:02   #19
RainerV
 
 
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
Zitat:
Zitat von jqsch Beitrag anzeigen
Rainer, du hast natürlich recht. Für ein ein Hans Otto Theater hat die Stiftung keinerlei Rechte. Aber wenn sich vor dir zwei Wachleute mit deutschem Schäferhund aufbauen, sind Argumente eher zweitrangig.
Jaja, die Schäferhunde sind ein Argument. Die Frage ist natürlich, wie weit die Herrschaften gehen, wenn es hart auf hart kommt und sie merken, daß der Gegenüber um seine Rechte weiß. Denn die sollten wissen, daß sie auf öffentlichem Grund keinerlei Befugnisse haben.

Rainer
__________________
Sag' beim Abschied leise Servus ...
RainerV ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort
Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » BGH:Fotografieren von Schlössern und Gärten kann Geld kosten


Forenregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:09 Uhr.