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-   -   BGH:Fotografieren von Schlössern und Gärten kann Geld kosten (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=97879)

tom.analogfoto 17.12.2010 14:53

BGH:Fotografieren von Schlössern und Gärten kann Geld kosten
 
naja, sowas wollte ich eigentlich nicht als ersten Thread posten:

Wer Schlösser und Gärten wie Sanssouci, Schloss Charlottenburg oder die Pfaueninsel in Berlin fotografieren und seine Fotos kommerziell verwerten will, kann dafür künftig zur Kasse gebeten werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH)

Zum ganzen Artikel auf golem.de

freundliche Grüße aus Wien,
tom

PS: edit hat mich erinnert zu erwähnen, dass dieser Post als Info gilt und ich keine "wirkliche" Meinung dazu habe....

alberich 17.12.2010 15:02

Na ja, wenn irgendein Kosmetikhersteller den Verkauf einer Antifaltentinktur mit Hilfe einer inspirierenden Aufnahme eines allseits bekannten Schlosses befördern möchte, dann sollte das auch entlohnt werden. Es ist teuer, sehr teuer all diese Gebäude am Leben zu erhalten und da das bestehende System lieber Geld in z.B. marode und zugleich marordierende Banken steckt, muss die Kohle nun mal irgendwo herkommen.

Wenn ich mit Bildern dieser Gebäude Geld verdienen sollte, dann würde ich es als durchaus verständlich und gerecht empfinden, wenn ich dafür einen Obulus abtreten muss.

binbald 17.12.2010 15:14

ja, finde ich auch korrekt. Allerdings macht das Gericht auch noch einen Unterschied, ob das Bild auf dem Gelände oder von außerhalb aufgenommen wurde.

BodenseeTroll 17.12.2010 15:56

Zitat:

Zitat von tom.analogfoto (Beitrag 1117814)
Wer Schlösser und Gärten wie Sanssouci, Schloss Charlottenburg oder die Pfaueninsel in Berlin fotografieren und seine Fotos kommerziell verwerten will, kann dafür künftig zur Kasse gebeten werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH)

Nein. So entschied er nicht.

Im Grunde hat sich rechtlich kaum etwas geändert, denn zur Kasse gebeten werden kann nur der, der innerhalb der Grundstücke fotografiert.

Viele Grüsse,

Michael

About Schmidt 17.12.2010 17:09

Ich weiß warum ich am liebsten alte Ruinen fotografiere, um die sich keiner mehr kümmert. ;)

Gruß Wolfgang

boo70200 17.12.2010 17:50

Das bedeutet das vom öffentlichen Weg Fotos machen darf und diese auch kommerziel nutzen dürfen, ohne etwas dafür zu zahlen?!

alberich 17.12.2010 20:52

http://photoscala.de/Artikel/BGH-Pan...echt-aber-auch

Zitat:

[...]Davon ausgenommen ist natürlich weiter das Recht, das Gebäude außerhalb des Gartens fotografieren zu dürfen. Dieses Recht wurde durch diese Entscheidung nicht eingeschränkt.[...]Diese Entscheidung schafft endlich Rechtsklarheit, wenn es um die Frage der Reichweite der Panoramafreiheit geht. Der BGH hat nun entschieden, dass diese nicht für öffentliche Parks und Gartenanlagen gilt, auch wenn diese einer Stiftung des öffentlichen Rechts gehören und der Zugang kostenlos ist. Hier gilt weiter das Hausrecht des Inhabers, mithilfe dieser bestimmen darf, ob und wie fotografiert werden darf.

Für den Fotoamateur ändert sich durch dieses Urteils nichts; Berufsfotografen und Fotografen, welche mit dem Verkauf der Bilder aus dem Park Geld verdienen, müssen sich jedoch darauf einstellen, eventuell in Zukunft eine Gebühr für das Fotografieren in Gärten und Parkanlagen zu zahlen.

Jens N. 17.12.2010 21:13

Fragt sich nur, wie streng das ausgelegt wird. Ich bin da gerade etwas verunsichert, weil ich ein Bild von Sanssouci in der FC habe. Ist zwar keine kommerzielle Verwertung, aber auf übereifrige Abmahnanwälte habe ich auch wenig Lust. Da mein Leben nicht davon abhängt: vorsichtshalber löschen?

Ellersiek 17.12.2010 21:15

Zitat:

Zitat von boo70200 (Beitrag 1117875)
Das bedeutet das vom öffentlichen Weg Fotos machen darf und diese auch kommerziel nutzen dürfen, ohne etwas dafür zu zahlen?!

Ja, aber nur, wenn der öffentliche Weg nicht schon an eine Stiftung übertragen worden ist:D.

Die Welt wird nicht wirklich einfacher.

Gruß
Ralf

Kabuto 18.12.2010 00:14

Jens, mit abmahnwütigen Anwälten dürftest Du eher weniger zu tun geben.
Meine mich zu erinnern, daß die Stiftung das Thema "Rechte durchsetzen" immer noch selber in der Hand hält.

100% Sicherheit würde es aber nur geben, wenn Du das Bild aus der FC rausnimmst.


Der nächste Schritt wird aber wohl wieder sein, daß die "Stiftung P.S und G" versuchen wird, auch das private/amteurhafte Fotografieren zu unterbinden.
Gab da doch schon mal einen Versuch.


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