Sony Advertising
Amazon
Forum für die Fotosysteme von Sony und KonicaMinolta
  SonyUserforum - Forum für die Fotosysteme
von Sony und KonicaMinolta
 
Registrieren Rund ums Bild Galerie Objektiv-Datenbank Kalender Forenregeln Nützliches

Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Klausel im Mietvertrag zur Wohnungsrenovierung nach Auszug rechtens?
Thema geschlossen
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 11.01.2009, 14:00   #11
Ampallang
 
 
Registriert seit: 14.09.2008
Ort: Halstenbek
Beiträge: 54
Moin,
soweit ich das von meinen Onkel der selber Vermietet weis muss beim Auszug nicht mehr renoviert werden. Was aber gemacht werden muss und wo der Vermieter ein mitsprache recht hat:
- Holzrahmen von Fenstern und Balskon/Terrassentüren die müssen ordentlich lackiert sein um die substanz zu erhalten ! Hier kann der Vermieter auch dem Mieter vorschreiben welchen Anstrich er benutzen muss.

Hoffe das hilft ein wenig weiter. Ich persönlich halte es so wenn ich die Wohnung renoviert übernommen habe, gebe ich sie auch wieder weiß gestrichen ab. Gehört für mich einfach zum guten Ton dazu, auch wenn man es nach aktueller Rechtslage nicht mehr müsste.
__________________
Gruß
Marc
Ampallang ist offline  
Sponsored Links
Alt 11.01.2009, 14:25   #12
Anaxaboras
Chefkoch, verstorben
 
 
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
Alex - es reicht .

Du hast jetzt eine weitere PN von mir bekommen. Falls hier nicht sofort Ruhe einkehrt, wird das Konsequenzen haben!

Martin
Anaxaboras ist offline  
Alt 11.01.2009, 14:28   #13
XxJakeBluesxX

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Remscheid
Beiträge: 6.366
Tatsache ist dass die Wohnung wahrscheinlich teilsaniert werden muss da mein Bruder bei Abbau des Bettes unter dem Bett Schimmel auf dem Boden entdeckt hat. Auch in anderen Teilen der Wohnung hat sich Schimmel gebildet weshalb mein Bruder mit seiner Familie schon vor Ende des Mietvertrages der Ende Januar endet in die neue Wohnung gezogen ist.

Die Wohnung liegt im EG weshalb ich vermute dass der Boden und die Wände schlecht isoliert sind was zur Schimmelbildung geführt hat.
__________________
Ciao, Cludio
XxJakeBluesxX ist offline  
Alt 11.01.2009, 14:33   #14
mapa
 
 
Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 57
Wenn jemand eine frisch renovierte Whg. bezieht, diese dann nach ein paar Jahren verlässt, muß er sie nicht in dem Umfang wieder verlassen, wie er eingezogen ist.

Es gibt so eine Art Abnutzungklausel, z.B. wenn beim Einzug eine Türe frisch gehobelt, gestrichen usw. wurde, muß dieser Vorgang beim Auszug nicht wiederhohlt werden.

Der Vermieter nimmt die Wertminderung inkauf, lässt sich diese jedoch auch über die Miete wieder bezahlen, bzw. die Minderung auszahlen, über die gesamt Wohndauer.

Offensichtliche Mängel wie Schimmel usw. sollten bei der Whg´s. -abnahme geklärt werden. Bei offenliegenden Schäden haftet natürlich der Mieter und wenns nötig ist im vollen Umfang auch für weitere Sanierungen.

Aber so wie rein auch raus, is
mapa ist offline  
Alt 11.01.2009, 15:00   #15
AlexDragon
Gesperrt
 
 
Registriert seit: 18.12.2003
Ort: Direkt neben Köln (=
Beiträge: 7.701
Zitat:
Zitat von Anaxaboras Beitrag anzeigen
Alex - es reicht .

Du hast jetzt eine weitere PN von mir bekommen. Falls hier nicht sofort Ruhe einkehrt, wird das Konsequenzen haben!

Martin
Von was für einer Ruhe reden wir hier eigentlich ???
Habe keinen Sturm bemerkt und ich habe es satt, dass IMMER meine Person angegriffen wird, nur weil ich mal was schreibe, was Irgend Einem nicht in den Kram passt ???!!!
Ich schreibe nur die Wahrheit und das kann ich beweisen und das sollte egal WO, IMMER erlaubt sein ! oder haben wir, ohne UNSER Wissen schon wieder die Zensur eingeführt ?
Komisch, dass KEIN Anderer was gegen meinen Kommentar geschrieben hat, außer Joki, der sowieso IMMER gegen mich schreibt, warum auch immer, kenne Ihn überhaupt nicht und DER, der den Thread eröffnet hat, kennt mich sehr wohl und weiss, wie ich bin und das ich gewöhnlich sage, was ich meine und das ich das Herz auf der Zunge trage und von welchen Konsequenzen schreibst Du, mich aus dem Forum zu schmeissen, weil mein Ton nicht angepasst genug ist ??? Wo sind wir denn eigentlich gelandet, dass man noch nicht einmal seine ehrliche Meinung schreiben kann - Wie Einige ja wissen, bin ich im 2. Beruf Fotojournalist (Ganz Offiziell !!!) und weiss durchaus, was ich schreibe und bin auch noch nicht verkalkt um eventuelle Konsequenzen, womit ich nicht das Forum meine, zu tragen

Sorry für OT, aber Selbstverteidung ist ein Grundrecht
AlexDragon ist offline  
Sponsored Links
Alt 11.01.2009, 15:04   #16
Anaxaboras
Chefkoch, verstorben
 
 
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
Bevor das jetzt hier weiter ausartet, mache ich den Thread dicht.

Claudio, dir oder deiner Verwandtschaft rate ich, dass ihr euch an eine Beratungsstelle/Rechtsanwalt wendet. Nur dort wird man euch in euerem konkreten Einzelfall wirklich weiterhelfen können.

Martin
Anaxaboras ist offline  
Thema geschlossen
Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Klausel im Mietvertrag zur Wohnungsrenovierung nach Auszug rechtens?


Forenregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:17 Uhr.