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XxJakeBluesxX 11.01.2009 10:38

Klausel im Mietvertrag zur Wohnungsrenovierung nach Auszug rechtens?
 
Mein Bruder und meine Schwägerin sind diese Woche in eine neue Wohnung gezogen.

Im Mietvertrag der alten Wohnung steht drin dass die Wohnung nach dem Auszug im renovierten Zustand zu übergeben ist.

Aber laut BGH ist eine solche Klausel unwirksam:

Zitat:

Berlin, 12.09.2007
BGH bestätigt, Klausel zur Auszugsrenovierung unwirksam
Mieterbund begrüßt Entscheidung

(dmb) Die Klausel, „Bei Auszug ist die Wohnung fachgerecht renoviert zurückzugeben“, ist unwirksam. Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 316/06) als erwartet und folgerichtig.

Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB): "Eine Endrenovierungsklausel im Mietvertrag benachteiligt den Mieter unangemessen. Sie verpflichtet ihn, unabhängig von seiner Wohndauer und vom Zeitpunkt seiner letzten Schönheitsreparaturen immer beim Auszug zu renovieren.“ Das habe der Bundesgerichtshof schon in früheren Entscheidungen zur Tapetenklausel (BGH VIII ZR 152/05 und BGH VIII ZR 109/05) und zur Auszugsrenovierung (BGH VIII ZR 308/02 und BGH VIII ZR 335/02) festgestellt. Insoweit bestätigt der Bundesgerichtshof seine früheren Entscheidungen.

„Es ist gut, dass der Bundesgerichtshof in der Schönheitsreparaturfrage seine klare und eindeutige Richtung beibehält. Das schafft die notwendige Rechtssicherheit für die Vertragsparteien“, sagte Rips. Gleichzeitig forderte er alle Mieter auf, ihren Mietvertrag prüfen zu lassen, ob sie zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet sind oder nicht. „Die Prüfung durch den Mieterverein kann helfen, bares Geld zu sparen.“
Kann der alte Vermieter im Falle einer nicht renovierten Wohnung die Mietkaution einbehalten?

Wie seht Ihr das?

Eyebecks 11.01.2009 11:06

Ich hab jetzt nichts mehr nachgelesen, meine aber mich an daran erinnern zu können, dass es sich um die allgemeine Verpflichtung zur Renovierung beim Auszug ging. Also selbst wenn nur kurze Zeit in der Wohnung gewohnt wurde und eine Renovierung eigentlich nicht notwendig ist. Wenn die Wohnung halt schon "verwohnt" ist, muss auch renoviert werden.

Gruß,
Eyebecks

cabal 11.01.2009 11:16

ja genau darum gings in dem Urteil
renoviert muß schon werden- aber nicht als Automatismus
wenn z.b. ein Jahr zuvor neu gestrichen wurde- dann muß man es beim Auszug nicht mehr machen - es sei denn natürlich der Anstrich ist nicht mehr in Ordnung-dann doch

guenter_w 11.01.2009 11:30

Hallo Claudio!

Eigentlich hast du die richtige Antwort ja schon in deinem Zitat drin stehen, bei Rechtszweifeln sollte man den Mieterverein und/oder einen Fachanwalt konsultieren! Kostet wenig und bringt Sicherheit!

Gruß

Günter

About Schmidt 11.01.2009 11:48

Hat er mit seinem Vermieter streit?

Wenn nicht, dann würde ich mich einfach mal mit ihm in der Wohnung treffen und klären, was er denkt, was zu renovieren sei.

Aus der letzten Mietwohnung aus der ich ausgezogen bin, habe ich nur die Küche neu streichen müssen, wobei der Vermieter sogar die Farbe gestellt hat. Vielleicht ist das der einfachste Weg ;)

Außerdem macht so eine "Streichaktion" immer richtig Gaudi. Du lädst ein paar Freunde ein und feierst dann anschließend dein Auszug.

Gruß Wolfgang

AlexDragon 11.01.2009 12:11

Zitat:

Zitat von guenter_w (Beitrag 769388)
Hallo Claudio!

Eigentlich hast du die richtige Antwort ja schon in deinem Zitat drin stehen, bei Rechtszweifeln sollte man den Mieterverein und/oder einen Fachanwalt konsultieren! Kostet wenig und bringt Sicherheit!

Gruß

Günter

Vergiß den Mieterverein - Die helfen doch nur Dein Geld in denen Ihr Portemonnaie zu bekommen, ansonsten tun die NIX :twisted: Sa*laden :twisted:
Edit: Das ich nicht mißverstanden werde, ich meine nicht den Dt. Mieter Bund, sondern, in meinem konkreten Fall, den Kölner Mieterverein, der mich in einer Sache richtig hat hängen lassen und da gings um 'ne Menge Geld, was ich denen nicht verzeihe :twisted:

joki 11.01.2009 12:14

Zitat:

Zitat von AlexDragon (Beitrag 769411)
Vergiß den Mieterverein - Die helfen doch nur Dein Geld in denen Ihr Portemonnaie zu bekommen, ansonsten tun die NIX :twisted: Sauladen :twisted:

So ne allgemeine Verunglimpfung auf -Blöd-Zeitungs-Niveau bringt dem Threadersteller gar nix. :twisted:

joki 11.01.2009 12:16

Zitat:

Zitat von XxJakeBluesxX (Beitrag 769372)
...

Kann der alte Vermieter im Falle einer nicht renovierten Wohnung die Mietkaution einbehalten?

Wie seht Ihr das?

Wenn die Forderung berechtigt ist dann ja.

Aber ob das so ist? - siehe andere qualifizierte Beiträge oben.

binbald 11.01.2009 12:52

Zitat:

Zitat von XxJakeBluesxX (Beitrag 769372)
Im Mietvertrag der alten Wohnung steht drin dass die Wohnung nach dem Auszug im renovierten Zustand zu übergeben ist.

Wenn nur das drin steht, dann könnte es in der Tat Probleme für den Vermieter geben. In der Regel ist dieser Passus aber noch begleitet von etlichen anderen Regelungen (Fristen, welche Arbeiten, etc.) Und um es hier genau beurteilen zu können, muss ein Fachmann über den Mietvertrag und die genauen Verhältnisse schauen.

Mieterbund ist gar keine so schlechte Adresse, einem Freund konnten sie gut weiterhelfen, aber auch hier kommt es auf den Bearbeiter an. Sollte Deine Verwandtschaft noch nicht Mitglied sein, bringt das auch nichts mehr, weil man meiner Erinnerung nach eine Mindestfrist Mitglied sein muss.

Anwalt ist auch abzuwägen. Wenn die Kaution z.B. nur 800 Euro beträgt, der Anwalt einen Stundensatz von 150,- hat, ist da ganz schnell ein richtiger Batzen weg.

Es gibt auch gewisse Internetplätze und -foren, wo Rechtsanwälte eine kleine Beratung abgeben, Honorar so um die 20-50 Euro. Schau da mal in die abgelegten Fälle rein (oftmals kostenlos), vielleicht wurde Dein spezieller Fall schon mal abgehandelt...

AlexDragon 11.01.2009 13:58

Zitat:

Zitat von joki (Beitrag 769413)
So ne allgemeine Verunglimpfung auf -Blöd-Zeitungs-Niveau bringt dem Threadersteller gar nix. :twisted:

Wenn Du das Niveau anzweifelst, vermute ich mal, hast Du auch noch keine negativen Erfahrungen mit dem Verein hinter Dir, sonst würdest Du das nicht schreiben - Ich schreib das nicht zum Spass, oder aus reinem Opportunismus ;)


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