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Klausel im Mietvertrag zur Wohnungsrenovierung nach Auszug rechtens?
Mein Bruder und meine Schwägerin sind diese Woche in eine neue Wohnung gezogen.
Im Mietvertrag der alten Wohnung steht drin dass die Wohnung nach dem Auszug im renovierten Zustand zu übergeben ist. Aber laut BGH ist eine solche Klausel unwirksam: Zitat:
Wie seht Ihr das? |
Ich hab jetzt nichts mehr nachgelesen, meine aber mich an daran erinnern zu können, dass es sich um die allgemeine Verpflichtung zur Renovierung beim Auszug ging. Also selbst wenn nur kurze Zeit in der Wohnung gewohnt wurde und eine Renovierung eigentlich nicht notwendig ist. Wenn die Wohnung halt schon "verwohnt" ist, muss auch renoviert werden.
Gruß, Eyebecks |
ja genau darum gings in dem Urteil
renoviert muß schon werden- aber nicht als Automatismus wenn z.b. ein Jahr zuvor neu gestrichen wurde- dann muß man es beim Auszug nicht mehr machen - es sei denn natürlich der Anstrich ist nicht mehr in Ordnung-dann doch |
Hallo Claudio!
Eigentlich hast du die richtige Antwort ja schon in deinem Zitat drin stehen, bei Rechtszweifeln sollte man den Mieterverein und/oder einen Fachanwalt konsultieren! Kostet wenig und bringt Sicherheit! Gruß Günter |
Hat er mit seinem Vermieter streit?
Wenn nicht, dann würde ich mich einfach mal mit ihm in der Wohnung treffen und klären, was er denkt, was zu renovieren sei. Aus der letzten Mietwohnung aus der ich ausgezogen bin, habe ich nur die Küche neu streichen müssen, wobei der Vermieter sogar die Farbe gestellt hat. Vielleicht ist das der einfachste Weg ;) Außerdem macht so eine "Streichaktion" immer richtig Gaudi. Du lädst ein paar Freunde ein und feierst dann anschließend dein Auszug. Gruß Wolfgang |
Zitat:
Edit: Das ich nicht mißverstanden werde, ich meine nicht den Dt. Mieter Bund, sondern, in meinem konkreten Fall, den Kölner Mieterverein, der mich in einer Sache richtig hat hängen lassen und da gings um 'ne Menge Geld, was ich denen nicht verzeihe :twisted: |
Zitat:
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Zitat:
Aber ob das so ist? - siehe andere qualifizierte Beiträge oben. |
Zitat:
Mieterbund ist gar keine so schlechte Adresse, einem Freund konnten sie gut weiterhelfen, aber auch hier kommt es auf den Bearbeiter an. Sollte Deine Verwandtschaft noch nicht Mitglied sein, bringt das auch nichts mehr, weil man meiner Erinnerung nach eine Mindestfrist Mitglied sein muss. Anwalt ist auch abzuwägen. Wenn die Kaution z.B. nur 800 Euro beträgt, der Anwalt einen Stundensatz von 150,- hat, ist da ganz schnell ein richtiger Batzen weg. Es gibt auch gewisse Internetplätze und -foren, wo Rechtsanwälte eine kleine Beratung abgeben, Honorar so um die 20-50 Euro. Schau da mal in die abgelegten Fälle rein (oftmals kostenlos), vielleicht wurde Dein spezieller Fall schon mal abgehandelt... |
Zitat:
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