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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Objektive » A-Mount Objektive (ILCA, SLT, DSLR) » Tamron 28-75 einseitig unscharf
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Alt 05.11.2008, 14:34   #11
Regine
 
 
Registriert seit: 23.07.2008
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http://www.falle-internet.de/de/html/ap_rr_garan1.php Vielleicht ist der Beitrag erhellend.
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Alt 05.11.2008, 14:46   #12
Calvin

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Beiträge: 115
Zitat:
Zitat von koerperblicke Beitrag anzeigen
Hmmmhhhhh,....

Ich bin mir nicht sicher, ob es dezentriert ist -- das war die Ferndiagnose von Jens. Auf jeden Fall sind die Bilder auf der linken Seite deutlich unscharf, und zwar so, dass es mir schon bei Fotos draußen aufgefallen ist. Daraufhin habe ich überhaupt erst angefangen, das Monitorbild als Testbild zu ge- (oder miss-?)brauchen. Hier sieht man den Effekt eben besonders deutlich. Eine Backsteinmauer o.ä. hatte ich eben nicht zur Verfügung; ich werde am Wochenende aber den Test noch mal mit einer Zeitung wiederholen. Es handelt sich übrigens um einen TFT, der sollte schon recht plan sein. Was die möglicherweise mangelnde Versuchsgenauigkeit angeht: Zum einen ist der Effekt recht reproduzierbar, dass nämlich die linke Seite des Bildes in der Schärfe deutlich stärker abfällt als die rechte Seite. Wenn ich allerdings die Kamera so um die Hochachse drehe, dass die Objektivachse um ca. 15-20° aus der senkrechten des Bildes nach links gekippt ist, wird die linke Bildseite auch scharf, die rechte erwartungsgemäß nicht. Umgekehrt (also nach rechts gekippt) funktioniert das nicht, und mit anderen Objektiven (50/1.7 und 16-105) auch nicht.

Zum Thema Ball flach halten: Ich bin beileibe kein Pixelpeeper und nutze die wenige Zeit, die mir zur Verfügung steht, auch lieber für was anderes, aber in diesem Fall ist die Unschärfe einfach zu deutlich zu sehen. Abblenden hilft da auch kaum, und selbst wenn, hätte ich keinen Vorteil mehr gegenüber dem 16-105 oder dem 17-70. Wenn das allerdings nicht so schlimm ist, wie Jens angedeutet hat:

Zitat:
... ist sowas leider oft ein Totalverlust, denn so ein Objektiv bringt nicht die volle Leistung und kann auch nicht guten Gewissens weiter verkauft werden, Reperaturen -sofern überhaupt möglich wie gesagt- können leicht den Zeitwert überschreiten. Auf jeden Fall stellt sowas einen Mangel dar, der auch bei Gebrauchtkäufen erwähnt sein muß ..
bin ich gerne bereit, das Objektiv für den quasi-Kaufpreis abzugeben.

Gruß,

Stefan
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Alt 05.11.2008, 15:00   #13
Regine
 
 
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Ort: Lüneburger Heide
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Gibt es hier im Forum Erfahrungen damit, was Tamron für die Justierung eines Objektivs berechnet?
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Alt 05.11.2008, 15:01   #14
Calvin

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 21.05.2004
Beiträge: 115
Zitat:
Zitat von Regine Beitrag anzeigen
http://www.falle-internet.de/de/html/ap_rr_garan1.php Vielleicht ist der Beitrag erhellend.
Hallo Regine,

danke für den Link. Der Text ist doch deutlich einfacher zu lesen als das doch recht trockene BGB mit seinen Verweisen. Die Aussage mit den 6 Monaten bis zur Beweislastumkehr ist ziemlich eindeutig. Was offen bleibt, ist, wann der Gefahrenübergang stattgefunden hat bzw. wer für eine evtl. mangelhafte Verpackung verantwortlich ist und ob vielleicht durch das Tauschgeschäft ein stillschweigender Gewährleistungsausschluss auf beiden Seiten vereinbart wurde. Wenn nicht, ist die Sache ziemlich klar. Aber ich fürchte, da kann mir nur ein Anwalt weiterhelfen, falls der Verkäufer nicht doch zu einer gütlichen Einigung bereit ist (die aus meiner Sicht auch gerne vorbehaltlich einer Überprüfung des Objektivs durch Tamron erfolgen kann, dann aber auf Initiative des Verkäufers erfolgen muss -- siehe Link).

Was meintest Du eigentlich bei Deinem vorangegenen Post mit "bei dem Preis"?

Gruß,

Stefan
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Alt 05.11.2008, 15:25   #15
Regine
 
 
Registriert seit: 23.07.2008
Ort: Lüneburger Heide
Beiträge: 403
Wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast UND Deine Aussichten den Fall zu gewinnen nicht bei 100% liegen übersteigen die Kosten bei weitem den Einkaufspreis. Eine gütliche Einigung ist immer besser - für beide Parteien.

Du hast schon gelesen, dass die Beweislastumkehr nur bei Geschäften zwischen einem Vollkaufmann und Käufer greift, oder? M.E. liegt die Beweislast wohl bei Dir.
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Alt 05.11.2008, 15:45   #16
Calvin

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Registriert seit: 21.05.2004
Beiträge: 115
Zitat:
Zitat von Regine Beitrag anzeigen
Eine gütliche Einigung ist immer besser - für beide Parteien.
Das sehe ich auch und das ist auch mein Ziel.

Zitat:
Du hast schon gelesen, dass die Beweislastumkehr nur bei Geschäften zwischen einem Vollkaufmann und Käufer greift, oder? M.E. liegt die Beweislast wohl bei Dir.
Argh, da habe ich den entscheidenden Satz überlesen. Bleibt die Frage, ob der Defekt schon bei Ankunft (oder wo auch immer der Gefahrenübergang stattgefunden hat) vorlag und wenn ja, wie ich das im Zweifelsfall beweisen kann.

Damit kaufe ich aber bei einem Privatverkauf mit Versendung eigentlich immer die Katze im Sack?

Gruß,

Stefan
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Alt 05.11.2008, 16:06   #17
Regine
 
 
Registriert seit: 23.07.2008
Ort: Lüneburger Heide
Beiträge: 403
Nicht unbedingt. Aber Du hast sicherlich versäumt, von der schlechten Verpackung ein Foto zu machen - ggf. eine beschädigte Verpackung sofort bei Übergabe des Paketes zu reklamieren und das Objektiv sofort auszuprobieren.

Wenn ich z.B. die alten Minoltas gekauft habe, habe ich sie nach ihrer Ankunft sofort visuell und an der Kamera getestet. Und mit den gebrauchten Kameras bin ich sofort losgegangen.

Eine Woche später sehen Beschädigungen oder der Bericht über eine ungenügende Verpackung leider nicht mehr so glaubwürdig aus. Eine öffentliche Anklage hier im Forum finde ich auch nicht so prickelnd - aber das wurde ja schon gesagt.
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Alt 05.11.2008, 16:46   #18
Calvin

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 21.05.2004
Beiträge: 115
Zitat:
Zitat von Regine Beitrag anzeigen
Nicht unbedingt. Aber Du hast sicherlich versäumt, von der schlechten Verpackung ein Foto zu machen - ggf. eine beschädigte Verpackung sofort bei Übergabe des Paketes zu reklamieren und das Objektiv sofort auszuprobieren.

Wenn ich z.B. die alten Minoltas gekauft habe, habe ich sie nach ihrer Ankunft sofort visuell und an der Kamera getestet. Und mit den gebrauchten Kameras bin ich sofort losgegangen.

Eine Woche später sehen Beschädigungen oder der Bericht über eine ungenügende Verpackung leider nicht mehr so glaubwürdig aus. Eine öffentliche Anklage hier im Forum finde ich auch nicht so prickelnd - aber das wurde ja schon gesagt.
Da ich mich ungern dem Vorwurf der "öffentlichen Anklage" ausgesetzt sehe -- egal warum -- habe ich den Originaltext gelöscht. Ich hätte meine Fragen wohl besser in einem neuen Thread geposted. Leider habe ich immer noch keine Antwort auf die Frage bekommen, welches ein angemessener Zeitraum für den vollständigen (!) Test eines gebraucht erworbenen Gegenstandes ist. Immer alles sofort zu testen und am besten noch direkt den Postboten als Zeugen hinzuzuziehen, ist sicherlich sehr gut, aber leider ist das nun mal nicht immer möglich.

Das ganze unter "Lehrgeld" abzubuchen bin ich nicht bereit und dafür geht es auch um zu viel Geld. Ich denke, ich werde das zumindest mal mit einem Anwalt besprechen.

Gruß,

Stefan
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Alt 05.11.2008, 16:59   #19
Joshi_H
 
 
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 4.991
Hi Calvin,

wenn Du Deinen Anwalt nicht persönlich und gut kennst (Verwandter oder so), weiß ich jetzt schon was der sagt. Das wird so ähnlich klingen wie: "Klar, den Fall gewinnen wir!".

Bin gerade nochmal über das Thema und kann leider keinen Kaufpreis sehen. Der Neupreis für das Tamron SP-AF28-75 F/2.8 XR Di LD Asph. Macro liegt bei ca 290 €. Ohne mich einmischen zu wollen und im Bewusstsein, dass so etwas sehr ärgerlich ist, aber: Ich würde mir das echt überlegen, denn auch das erste Beratungsgespräch kostet meistens €. Meine mir Angetraute ist nicht praktizierende Juristin für Volkswirtschaft (also Angestellte), aber die rät nach kurzem Telefonat auch davon ab.

Gruß,

Joshi_H
Joshi_H ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.11.2008, 20:20   #20
koerperblicke
 
 
Registriert seit: 14.12.2004
Ort: Stuttgart
Beiträge: 115
Zitat:
Zitat von Calvin Beitrag anzeigen
Ich bin mir nicht sicher, ob es dezentriert ist -- das war die Ferndiagnose von Jens.
...
Zum Thema Ball flach halten: ...
Siehste, das meinte ich damit!

Du stellst hier den im Forum bekannten Verkäufer quasi als Betrüger hin, drohst mit Gerichten und Anwalt, hast aber noch nichtmal einen wirklich seriösen und aussagekräftigen Test gemacht!

Wie gesagt, Zentrierungsprobleme sind bei dem Ding nicht unbekannt (und meist bei 50mm am stärksten zu sehen) aber ich habe auch schon Leute mit schiefem Sensor erlebt, weil der auf sämtlichen Bildern immer zur gleichen Seite schief war, auf dem Stativ stimmte er dann aber plötzlich, weil die einfach beim Auslösen die Kamera immer gleich verrissen haben.

Aber selbst wenn das Ding wirklich eines derjenigen mit Zentrierungsfehler ist, wenn man nicht gerade Architektur oder Repro macht fällt das in der Praxis kaum auf und somit wird sich auch die Frage, ob der Verkäufer davon gewusst oder es tatsächlich nie bemerkt hat, auch nicht klären lassen.
Da sind wir dann aber auch schon beim Knackpunkt:
Ist das überhaupt ein echter Defekt? AF, Blende, Zoom, alles funktioniert an dem Ding und wenn man nicht gerade Reprofotografie damit machen will, wofür man ohnehin ganz andere Objektive verwendet, lassen sich damit auch hervorragende Bilder machen, egal ob die Schärfenebene nun exakt planparallel ist oder nicht! Will sagen: Bei einem Gebrauchtobjektiv ist das für mich nicht unbedingt ein schwerwiegender Mangel, wenn etwas nicht ganz sauber justiert ist. Wenn Du da gleich mit Anwalt und Gerichten kommst frage ich mich, warum Du dann überhaupt etwas gebraucht kaufst?

Dass es ärgerlich ist, ist gar keine Frage und ebensowenig, dass man als Käufer soetwas auch angeben sollte wenn man davon weiß, aber mit Deinen Anwaltsdrohungen machst Du Dich hier nur lächerlich! Ein Richter kann das ohne Gutachter gar nicht entscheiden und der wiederum wird das Objektiv deswegen niemals als unbrauchbar oder "nicht funktionsfähig" erklären, so werden da dann mit beiden Anwälten schnell 3000 Euro draus und wenn der Richter dann z.B. auf 33% Wertminderung entscheidet bekommst Du vom Verkäufer 60 Euro zurück und löhnst 2000 Ökken an Gerichtskosten!

Als Lehrgeld abhaken und fertich!
koerperblicke ist offline   Mit Zitat antworten
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