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#11 |
Registriert seit: 03.10.2006
Ort: Hambühren
Beiträge: 83
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der Fotograf ist Urheber des Lichtbildes, die abgelichtete Person hat aber das Recht am Bild (Persönlichkeitsrecht oder so)
von daher darf ich kein Bild ohne Zustimmung veröffentlichen
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mfg NightCruiser ..ich war das nicht.... |
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#12 |
Registriert seit: 05.06.2005
Ort: Netphen
Beiträge: 2.442
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Bitte was machen denn die ganzen Party-Scouts, Nachtreporter oder wie man sie sonst noch nennen möchte, wenn sie innerhalb eines Abends hunderte von Leuten ablichten und in irgendeinem regionalen Käseblatt abdrucken. Die fragen auch nicht bei jedem einzelnen nach. Und da ist oft sehr viel Mist bei - im Sinne von misslicher Lage / unvorteilhafter Abbildung.
So schlimm kann's ja auch nicht sein, wenn sowas erlaubt ist. Da sind die Scooter-Fotos absolut harmlos gegen. Die Aufnahmesituation ist in beiden Fällen die gleiche.
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Gruß, Tobias
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#13 | |
ehemaliger Moderator
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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Zitat:
Wie heißt es aber so schön; wo kein Kläger, da kein Richter.
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Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) |
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#14 | |
Registriert seit: 06.03.2006
Ort: Norden, oben!
Beiträge: 361
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Zitat:
Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte 2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben 4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient. |
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#15 | |
ehemaliger Moderator
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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Zitat:
Ich bin auch schon beim Apresski von einer dort umherlaufenden Fotografin abgelichtet worden. Ich denke schon, dass ich mir das nicht hätte gefallen lassen müssen, wenn ich das nicht gewollt hätte. Interessant ist vielleicht auch diese Seite, insbesondere auch das Urteil am Ende der Seite.
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Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) |
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#16 |
Registriert seit: 10.12.2006
Ort: Buttenheim
Beiträge: 398
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Hallo,
Ich mache des öfteren für eine INTERNET Seite sog. Partypics, hier frage ich aber die Jungs und Mädels vorher und zeigen Ihnen auch das gemachte Bild, wenn ich dann das ok bekomme, bleibt es auf der Karte, ansonsten wird es gelöscht. Deseiteren verteile ich auch entsprechende Flyer. Bisher gab es keine Probleme, meist kommen die meisten von selbst zu mir und wollen ein Foto, daß das gepostet werden soll. Bei Konzertfotos versuche ich zu vermeiden, einzelne Personen aus der Zuschauermenge herauszuheben. Sehr kritisch sind natürlich Streetfotos, denn eigentlich wenn man Personen fotografiert ohne es ausdrücklich vorher angezeigt zu haben, gilt das schon als Persönlichkeitsverletzung, dh im schlimmsten Fall, könnte jemand, dem zu das Foto zeigst und er nicht damit einverstanden ist, Dich bereits verklagen, wenn er nicht gewußt hat, daß Du überhaupt fotografiert hast. |
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#17 |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Erkrath bei Köln
Beiträge: 7.446
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Beim Kirchentag wurde ich angesprochen, ob ein Bild meiner Tochter im Kölner Stadtanzeiger veröffentlicht werden darf, ich habe mündlich zugestimmt, fertig. Der Pressemensch sah also keine Notwendigkeit, mir einen Zweizeiler vorzulegen, ich denke dies sprciht für Mannis Methode.
Grüße Jan So sieht das Bild aus. |
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#18 |
ehemaliger Moderator
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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Was schreibst du denn in so 'nem Zweizeiler? Schränkst du das Nutzungsrecht irgendwie ein (Homepage)?
Sonst könnte man doch genau so gut einen MR-Vertrag nehmen.
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Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) |
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#19 | ||
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
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Zitat:
Zitat:
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VLG: Manni |
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#20 | |
Registriert seit: 19.05.2007
Beiträge: 966
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Zitat:
![]() ![]() Nein, im Ernst: Was wird denn da alles vereinbart, dass ein DIN A5-Blatt nicht reicht? Und nebenbei: Kann mir jemand eine gute Quelle für ein ordentliches Muster nennen? |
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