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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Sony A-Mount Kameras » Error xxx und Chance....
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Alt 14.12.2006, 14:33   #1
holdi
 
 
Registriert seit: 08.02.2005
Ort: Schweiz
Beiträge: 48
Geburtstag

Meine D7D feiert diese Woche ihren zweiten Geburtstag

Sie hat schon 15'000 Bilder auf dem Buckel und tut immer noch tapfer ihren Dienst. Ob ich mich glücklich schätzen mag den Error 58 nicht miterleben zu müssen wage ich zu bezweifeln ..

ab und zu kränkelt sie jetzt .. hatte schon ein paar Mal schwarze Bilder oder sonst irgendwelche Macken gehabt .. Bis jetzt hat das Herausnehmen der Akkus immer geholfen ..

wie auch immer .. ich habe immer noch Hoffnung dass es im Frühling heisst "Return of the Jedi" in Form einer A10 oder A1 oder was auch immer
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Alt 14.12.2006, 16:04   #2
jrunge
 
 
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.550
Hallo,

heute habe ich einen Artikel in der Hannoverschen Allgemeinen gefunden, der zunächst gar nichts mit unserem Problem Error xxx zu tun hat, aber trotzdem Hoffnung macht:

Das OLG Thüringen (Az.: 1 U 846/04) hat bei einem Schaden am Zylinderkopf eines gebrauchten Jeep Cherokee (Laufleistung 85000 km) den Käufer von den Reparaturkosten befreit, weil dieser Schaden bei dem Modell häufig auftritt.
Eine Rückrufaktion seitens des Herstellers gab es nicht, aber dem Gericht lag eine Information vor, die besagte, dass der Hersteller den Zylinderkopf wegen der aufgetretenen Probleme inzwischen neu entwickelt hatte.

Wenn ich jetzt mal den Zylinderkopf mit unserem falsch dimensionierten "AF charge baseplate assy" für die D*D sinngemäß gleichsetze, gibt es ja eine gewisse Ähnlichkeit.
Kein Rückruf seitens KoMi/Sony, aber die Information, dass das Bauteil inzwischen modifiziert wurde, liegt vor.

Vielleicht müssen doch erst Juristen die Dinge in die Hand nehmen?
__________________
Gruß Jürgen
Wir müssen mal reden... Krolop&Gerst
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Alt 14.12.2006, 19:12   #3
dabongolo
 
 
Registriert seit: 21.01.2006
Beiträge: 16
Zitat:
Zitat von jrunge
Vielleicht müssen doch erst Juristen die Dinge in die Hand nehmen?
Die Entscheidung, die ich mir gerade mal angesehen habe, gibt entsprechend der geltenden Rechtslage für die eigentliche Err58 Problematik leider nicht viel her.

In dem zu entscheidenen Fall ging es darum, dass ein Händler innerhalb der ersten sechs Monate der Gewährleistung, in denen die Vermutung gilt, dass ein auftretender Mangel von Anfang an vorlag, versucht hat, diese Vermutung zu wiederlegen. Das ist ihm nach den Feststellungen eines Sachverständigen nicht gelungen.

Beim Err58 geht es ja weniger um die Frage, was innerhalb der Gewährleistung geschieht. Soweit ersichtlich, wird diese von den Händlern doch zumeist - möglicherweise nach Rücksprache mit Runtime - akzeptiert, zumal die ihrerseits die Kosten auf den Hersteller/Lieferanten abwälzen. Wenn das mal nicht der Fall sein sollte, könnte sich eine Parallele zu der zitierten Entscheidung ergeben, auch wenn die ersten sechs Monate der zweijährigen Gewährleistung vorbei sind.

Eine ganz andere Frage ist aber, was nach den zwei Jahren geschieht. Nach Ablauf von zwei Jahren ist nach dem Gesetz in der Regel jeder Gewährleistungsanspruch verjährt, egal welchen Bockmist der Hersteller zusammengeschraubt haben mag. Es ist dann völlig egal, ob es sich um einen von Anfang an vorhandenen Mangel handelt.
So wie ich das verstehe, versucht das Team gerade eine Kulanzlösung für solche Fälle zu erlangen. Dabei würde es sich aber (in Deutschland) um ein reines Entgegenkommen des Herstellers bzw. Sonys handeln.

Eine andere Frage ist ebenfalls, ob man mit (noch) funktionierender Kamera bereits vor Ablauf der zwei Jahre eine Nachbesserung verlangen kann, weil der Mangel im Ansatz schon vorhanden ist. Das hängt davon ab, mit welcher Wahrscheinlichkeit er tatsächlich später zu Tage treten wird und müsste wie in der zitierten Entscheidung erforderlichenfalls durch ein Gutachten geklärt werden.

Abschließend zur Information der angesprochene Teil der Entscheidung als Zitat:

"Wie der Sachverständige in der mündlichen Verhandlung überdies erläutert hat, haben seine Recherchen bei Händlern und Werkstätten – insbesondere freien Werkstätten – im Umkreis von Erfurt ergeben, dass an dem betreffenden Fahrzeugtyp gehäuft Zylinderkopfrisse bei einer Laufleistung von ca. 80.000 bis 120.000 km auftreten. Seinem Bericht zufolge gab es allein in einer von ihm aufgesuchten Werkstatt ca. 20 bis 25 derartige beschädigte Zylinderköpfe. Zwar existiert keine offizielle Stellungnahme des Herstellers, die den Schaden einräumt. Mittlerweile gibt es jedoch einen geänderten Zylinderkopf mit einer neuen Teilenummer. Nach einer Herstellerinformation an die Werkstätten sollen bei Auswechseln von Zylinderköpfen nur solche mit der neuen Teilenummer verwendet werden. Dieser vom Sachverständigen geschilderte Umstand lässt darauf schließen, dass es mittlerweile (mutmaßlich aufgrund zuvor aufgetretener Probleme) zu einer Neuentwicklung gekommen ist, was ein weiteres, gewichtiges Indiz für einen – zuvor vorliegenden – Herstellermangel darstellt sowie (neben der Häufung der Schadensfälle) auch ein Indiz dafür, dass die alten Zylinderköpfe nicht dem Stand der Technik entsprechen.

Das Vorliegen eines Mangels des Fahrzeugs kann bereits allein aufgrund des vorstehend erläuterten Herstellermangels – der besonderen Schadensanfälligkeit der Zylinderköpfe – bejaht werden. Darauf, ob sich die Risse an den Zylinderköpfen bereits bei Abschluss des Kaufvertrags und Übergabe des streitgegenständlichen Fahrzeugs ausbildeten oder schon entstanden waren, oder ob es erst später zur Rissbildung kam, kommt es nicht an."

Der Sachverständige hat auch dargelegt, dass es sich bei den an den Zylinderköpfen aufgetretenen Schäden nicht um gewöhnlichen Verschleiß handelt, denn Zylinderköpfe müssen so lange halten wie der Motor selbst. Ein Zylinderkopfschaden darf nach einer Fahrtleistung von 94.000 km (wie hier) also grundsätzlich nicht auftreten."
dabongolo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.12.2006, 22:42   #4
jrunge
 
 
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.550
Hallo dabongolo,

danke für Deine ausführliche Betrachtung, die ja zeigt, dass es sich um einen etwas anders gelagerten Fall (Händler-Gewährleistung) handelt.

Aber meine Annahme beruhte auf der auch von Dir zitierten Passage und richtete sich letztlich gegen den Hersteller KoMi und keinen Händler:

Zwar existiert keine offizielle Stellungnahme des Herstellers, die den Schaden einräumt. Mittlerweile gibt es jedoch einen geänderten Zylinderkopf mit einer neuen Teilenummer. Nach einer Herstellerinformation an die Werkstätten sollen bei Auswechseln von Zylinderköpfen nur solche mit der neuen Teilenummer verwendet werden. Dieser vom Sachverständigen geschilderte Umstand lässt darauf schließen, dass es mittlerweile (mutmaßlich aufgrund zuvor aufgetretener Probleme) zu einer Neuentwicklung gekommen ist, was ein weiteres, gewichtiges Indiz für einen – zuvor vorliegenden – Herstellermangel darstellt sowie (neben der Häufung der Schadensfälle) auch ein Indiz dafür, dass die alten Zylinderköpfe nicht dem Stand der Technik entsprechen.

Und das trifft für die D*D ja auch in gleicher Weise zu und KoMi sitzt es (den Herstellermangel) aus.
__________________
Gruß Jürgen
Wir müssen mal reden... Krolop&Gerst
jrunge ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 15.12.2006, 00:26   #5
dabongolo
 
 
Registriert seit: 21.01.2006
Beiträge: 16
Zitat:
Zitat von jrunge

Aber meine Annahme beruhte auf der auch von Dir zitierten Passage und richtete sich letztlich gegen den Hersteller KoMi und keinen Händler:

....

Und das trifft für die D*D ja auch in gleicher Weise zu und KoMi sitzt es (den Herstellermangel) aus.
Hallo jrunge!

Ja, das ist sicherlich eine Parallele. Nur kann das für die Zeit nach Verjährung der Gewährleistungrechte gegen den Händler nicht die angesprochene, juristisch begründete Hoffnung machen.

In Deutschland ist die Verantwortlichkeit für Produktfehler leider allein im Verhältnis von Käufer und Verkäufer angesiedelt. Mit der Ausnahme echter Produkthaftung (der Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht werden - z.B. abgebrannte Büros wegen fehlerhafte Notebookakkus) muss der Hersteller nur gegenüber den von ihm belieferten Händlern einstehen, nicht gegenüber dem Endverbraucher. Im Ergebnis ist ein Hersteller eines fehlerhaften Produkts deshalb nach Ablauf von zwei Jahren aus dem Schneider, soweit es das Produkt selbst betrifft.

Hoffnung für die Sorge, was nach mehr als zwei Jahren nach dem Kaufdatum geschieht, können deshalb nur "weiche" Faktoren machen, also etwa die Rücksicht auf den Ruf des Unternehmens, eine freiwillige Gleichbehandlung deutscher Käufer mit solchen in Ländern mit strengerer Haftung etc.. Hier setzen vermutlich auch die Aktivitäten des Forums-Teams an und scheint mir ein gewisser Optimismus durchaus angebracht
dabongolo ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 15.12.2006, 00:30   #6
ManniC
 
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
Zitat:
Zitat von dabongolo
...scheint mir ein gewisser Optimismus durchaus angebracht
Ja.
__________________
VLG: Manni
ManniC ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.12.2006, 01:34   #7
jrunge
 
 
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.550
Zitat:
Zitat von ManniC
Zitat:
Zitat von dabongolo
...scheint mir ein gewisser Optimismus durchaus angebracht
Ja.
Genau darauf beruht ja meine letzte Hoffnung!
__________________
Gruß Jürgen
Wir müssen mal reden... Krolop&Gerst
jrunge ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 15.12.2006, 10:08   #8
private ryan
 
 
Registriert seit: 06.12.2005
Beiträge: 14
Hallo,

ich möchte auch mal meinen Senf dazugeben. Ich besitze eine D5D und bei mir trat der Fehler nicht auf. Das Gerät ist letzten Dienstag genau ein Jahr geworden. Ich habe bei runtime angerugen und gemeldet, daß der ERR 58 bei mir sporadisch auftritt. Die Dame am Telfon sagte mir, daß die Kamera bis zum letzten Tag der Garantie (1 Jahr) in Bremen eintreffen muss, ansonsten wird die Rep. kostenflichtig. Nach einem kleinen Disput habe ich ein Fax an runtime und Sony gesandt. Ca. 10 min später hat mich der Serviceleiter von runtime zurückgerufen!! Der Eingang der Kam wurde vorab auf den Tag bereits gebucht und ich solle ihm schnellstmöglich die Cam schicken. Mittwoch letzter Woche abgeschickt und gestern instandgesetzt (neuer Verschluss, Elektronik eingemessen etc) wieder in Händen gehabt. Ich fand diesen Service schnell und absolut korrekt!! Die Kamera funktioniert einwandfrei und ist ohne Beschädigungen. Einen Brief von Sony habe ich auch erhalten: sie hätten damit nichts zu tun und ich sollte mich an runtime wenden?? Das ist eine sehr merkwürdige Politik von Sony, nach dem Motto "Altlasten".
Ich hatte zwar ein schlechtes Gewissen, da meine Cam keinen Ausfall hat, fühle mich aber mit einem neuen und (hoffentlich) überarbeitetem Verschluß doch wohler und ich gehe von einem Konstruktionsfehler aus den ich dann später hätte selber zahlen müssen. Auf dem Auftragsschein von runtime stand eine Rechnungsbetrag (für Zoll etc.) von rund 342,00 €

Gruß Stefan
private ryan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.12.2006, 11:01   #9
SirSalomon
 
 
Registriert seit: 17.02.2006
Ort: 01xxx Dresden
Beiträge: 1.556
Zitat:
Zitat von private ryan
Auf dem Auftragsschein von runtime stand eine Rechnungsbetrag (für Zoll etc.) von rund 342,00 €

Gruß Stefan
Na lecker, dann hab ich ja wenigstens eine Vorstellung davon, was mich vielleicht irgendwann erwartet.

Auf der anderen Seite bekomme ich für den Preis keine vergleichbare Kamera (bei mir die D7D), also wird sie auf jeden Fall repariert, wenn es denn mal soweit ist.

Deine Vorgehensweise ist sicherlich bedenklich, wobei ich es mir wünschen würde, wenn die Kamera kurz vor Garantieablauf einfach mal generalüberholt würde. Logisch, dass eventuelle Arbeitsstunden dafür kostenpflichtig sind.
__________________
Der Mensch vergisst zuviel, es sei denn, er hält es auf einem Bild fest...
Es gibt Alternativen, nicht nur zur Sony-Kamera...
SirSalomon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.12.2006, 11:03   #10
dbhh
 
 
Registriert seit: 28.02.2005
Beiträge: 2.830
Zitat:
Zitat von private ryan
Hallo,

ich möchte auch mal meinen Senf dazugeben. Ich besitze eine D5D und bei mir trat der Fehler nicht auf. (...) Einen Brief von Sony habe ich auch erhalten: sie hätten damit nichts zu tun und ich sollte mich an runtime wenden?? (...)
Stefan, ist doch für dich alles gut gelaufen. Obwohl du gar nicht unter ERR58 leidest, hat Runtime dir das abgenommen und die typischen ERR58-Arbeiten kostenfrei erledigt. Das SONY-Köln dir nichts sagen kann liegt an der Konzern-Struktur. Der, der die Zusage in die Presse gegeben hat "SONY übernimmt den Garantie-Service" ist nicht die SONY-Vertriebs-GmbH Köln, sondern das SONY-European-Service-Center Belgien. D.h. wenn du eine Beschwerde an den Briefkopf SONY loswerden willst, dann musst du an Belgien schreiben.

Gruß
__________________
dbhh
dbhh ist offline   Mit Zitat antworten
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