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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Sony A-Mount Kameras » E58 / Gewährleistung / Händler stellt sich quer
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Alt 18.10.2006, 16:49   #11
HKS
 
 
Registriert seit: 18.09.2006
Ort: Bremen
Beiträge: 38
Reparaturgarantie

Zu Zeiten von KOMI hattest Du auf jede Reparatur sechs Monate Reparaturgarantie. Diese galt auch, wenn ein anderer als der behobene Fehler aufgetreten ist.
Ich wüßte nicht, warum das bei SONY/Runtime jetzt anders sein sollte.
Ruf' doch mal bei Runtime an und verweise auf die Reparaturgarantie.

Gruß
... auch Holger
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Alt 18.10.2006, 16:53   #12
Hademar2
 
 
Registriert seit: 30.04.2006
Beiträge: 3.716
Re: Reparaturgarantie

Zitat:
Zitat von HKS
Zu Zeiten von KOMI hattest Du auf jede Reparatur sechs Monate Reparaturgarantie. Diese galt auch, wenn ein anderer als der behobene Fehler aufgetreten ist.
Ich wüßte nicht, warum das bei SONY/Runtime jetzt anders sein sollte.
Ruf' doch mal bei Runtime an und verweise auf die Reparaturgarantie.

Gruß
... auch Holger
Diese 6 Monate sind meines Wissens sogar gesetzlich geregelt!

Also auf in den Kampf!
__________________
H.-D. M., der sicher das ganze Jahr 2008 brav gewesen ist und deshalb vom Weihnachtsmann die Alpha 900 bekommen hat!
Hademar2 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2006, 16:57   #13
HolgerB

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 03.11.2003
Ort: Nähe Heidelberg
Beiträge: 1.642
Re: Reparaturgarantie

Zitat:
Zitat von Hademar2
Diese 6 Monate sind meines Wissens sogar gesetzlich geregelt!
Jawoll! Die 6 Monate Reparaturgarantie! Ach - halt, stopp, die sind ja auch schon lange vorbei...

Herrje, ist das alles kompliziert... dabei will ich doch einfach nur eine korrekt funktionierende D7D!

Nochmal schöne Grüße vom
Holger
__________________
Für wen oder was fotografiert Ihr?
HolgerB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2006, 00:10   #14
Claus_H
 
 
Registriert seit: 18.03.2006
Ort: Köln
Beiträge: 459
Möchte hier nur mal anmerken Holger das Du als Wohnort Bern, also Schweiz angegeben hast? Die Antworten kammen alle aus Deutschland. Vielleicht ist die gesetzliche Regelung in der Schweiz von der deutschen abweichend?
__________________
Schlechte Fotos zu machen ist immer noch besser als "malen nach Zahlen"
Claus_H ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2006, 00:33   #15
HolgerB

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 03.11.2003
Ort: Nähe Heidelberg
Beiträge: 1.642
Zitat:
Zitat von Claus_H
Möchte hier nur mal anmerken Holger das Du als Wohnort Bern, also Schweiz angegeben hast? Die Antworten kammen alle aus Deutschland. Vielleicht ist die gesetzliche Regelung in der Schweiz von der deutschen abweichend?
Das ist natürlich richtig! Allerdings bin ich erst vor einigen Monaten in die Schweiz umgezogen; meine Kamera habe ich letztes Jahr noch in Deutschland gekauft. Daher treffen natürlich die deutschen Bestimmungen zu. Lediglich die Telefonate mit dem Händler vom Arbeitsplatz mit dem Handy sind nahezu unbezahlbar...

Trotzdem danke für den Hinweis!

Schöne Grüße,
Holger
__________________
Für wen oder was fotografiert Ihr?
HolgerB ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 19.10.2006, 07:56   #16
giusi83
 
 
Registriert seit: 21.10.2005
Ort: Zürich
Beiträge: 845
Hallo Holger guten Morgen...

Mich nervt das gleiche Problem wie bei dir. Nur halt, dass ich noch bis am 11.11.2006 Garantie habe auch meine D7D.

Nun kommt es... Ich werde heute bei Sertronics anrufen, und fragen ob ich die Kamera nach der Garantieablaufzeit einsenden kann.

WEIL:

Genau am 11.11.2006 feiern wir in unserer Familie den einjährigen Geburtstag von einem kleinen. Diese momente sind so speziel, dass ich auf meine Kamera nicht verzichten will!

Ich werde mal bei Sertronics anrufen, und fragen wie das aussieht.

Wie Jerichos schon schreibt, ist es ein bekannter Produktionsfehler.

Meine Kamera funktioniert ansonsten perfekt! Auch die Error 58 aussetzer, hatte ich bis jetzt cirka 3..4 mal.

Mal schauen...
__________________
Grüsse aus Zürich
Giusi
giusi83 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2006, 10:08   #17
HolgerB

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 03.11.2003
Ort: Nähe Heidelberg
Beiträge: 1.642
Hallo nochmal!

So, eines muss man Sony lassen - sie antworten sehr schnell auf E-Mail-Anfragen. Gestern schrieb ich ein Mail, in dem ich den Fall schilderte, und worin ich nachfragte, ob außerhalb der Garantie irgendeine Art Kulanzregelung für diesen Konstruktionsfehler vorgesehen ist, sowie, ob überhaupt Aussicht auf eine reparierte Kamera besteht, oder ob ausschließlich zurückgekauft wird.

Die Antwort war ein Standardschreiben, in dem ich darauf hingewiesen wurde, dass Sony ohne das Gerät begutachtet zu haben keine Fehlerdiagnosen stellen und daher auch keine Reparaturpreise nennen kann (nach denen ich gar nicht gefragt hatte). Sie empfahlen mir daher, die Kamera an den Service zu senden:

Zitat:
Zitat von Sony
Servicecenter Konika Minolta
Senator-Helmken-Str.1
28197 Bremen
Tel.: 0421 526280
Ich dachte eigentlich, die heißen mittlerweile anders, oder?

Irgendwie kann man die Faustregel aufstellen: Je größer der Konzern, umso unmöglicher, eine vernünftige und die Fragen beantwortende Auskunft zu erhalten. Jedenfalls hat mir dieses Mail wieder mal überhaupt nicht weitergeholfen.

Es grüßt Euch der gefrustete
Holger
__________________
Für wen oder was fotografiert Ihr?
HolgerB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2006, 12:09   #18
dbhh
 
 
Registriert seit: 28.02.2005
Beiträge: 2.830
Zitat:
Zitat von Jerichos
Error58 ist kein Schaden, den Du als Anwender verursacht hast, sondern ein Produktionsfehler. Dies ist bestätigt.(...)
Jerichos: nur, das zu einem auftretenden Fehler ERROR58 im RepairManual eine Reparaturanweisung steht, auch mit geänderten Ersatzteilen, ist dies kein klares Eingeständnis eines konstruktiven Mangels. Solange SONY keine offizielle Mitteilung in diesem Sinne macht, werden Juristen darüber kräftig streiten.
Gruß
__________________
dbhh
dbhh ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2006, 13:21   #19
HKS
 
 
Registriert seit: 18.09.2006
Ort: Bremen
Beiträge: 38
Re: Reparaturgarantie

Zitat:
Zitat von HolgerB
Zitat:
Zitat von Hademar2
Diese 6 Monate sind meines Wissens sogar gesetzlich geregelt!
Jawoll! Die 6 Monate Reparaturgarantie! Ach - halt, stopp, die sind ja auch schon lange vorbei...

Herrje, ist das alles kompliziert... dabei will ich doch einfach nur eine korrekt funktionierende D7D!

Nochmal schöne Grüße vom
Holger
Zu Zeiten von KOMI gab es drei Stufen der Reparaturgarantie:

1. gleicher Fehler innerhalb von 6 Monaten
2. anderer Fehler innerhalb von 6 Monaten
3, gleicher Fehler innerhalb von 9 Monaten (Kulanz)

Alle diese Reparaturen (Reklamationen) wurden für den Kunden kostenlos durchgeführt.
Darüber hinaus gab es bei häufig auftretenden Fehlern pauschale Kulanzpreise für die Reparaturen (Beispiel: Blendensteuerung Dynax 500si) und dies sollte beim Error 58 ja wohl auch der Fall sein.

Vielleicht solltest Du diese vom KOMI Service praktizierte Vorgehensweise bei SONY/Runtime einmal ansprechen.

Gruß
Holger
HKS ist offline   Mit Zitat antworten
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