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#1 |
Registriert seit: 03.11.2003
Ort: Nähe Heidelberg
Beiträge: 1.642
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E58 / Gewährleistung / Händler stellt sich quer
Hallo allemiteinander!
Eigentlich hatte ich schon vor, meine D7D wegen Fehler 58 zum Händler zu bringen (Garantie ist schon vor zwei Monaten abgelaufen), auf dass er die Kamera in Stand setze. Gerade eben rief ich ihn an, um mich nach dem Procedere zu erkundigen. Da erfuhr ich eine Überraschung: Der Händler ("traditionsreiches" Ladengeschäft) empfahl mir, die Kamera direkt zu Runtime zu schicken, da das Einschicken über den Händler nur unnötig Zeit kostet. Auf die Frage, wie das denn dann abgewickelt wird, und ob dann nicht ich die Rechnung bekäme, antwortete er ja, natürlich. Daraufhin wies ich ihn auf die 24-monatige Gewährleistungspflicht hin, woraufhin er entgegnete, dass das die Kunden immer falsch verstünden, da der Händler nur während der ersten sechs Monate von sich aus gewährleistungspflichtig sei, während es später (und nach Ablauf der Herstellergarantie) die Pflicht des Kunden sei, nachzuweisen, dass die Kamera schon immer einen Fehler hatte. Was nach Aussage des Händlers nicht der Fall ist, da sie ja schließlich vorher funktionierte. Aber ich solle sie ruhig einsenden, denn schließlich macht das ja der Hersteller im zweiten Jahr in der Regel auf Kulanz, und überhaupt wird die Kamera ja, da nach 09/2004 (nagelt mich wegen des Datums bitte nicht fest!) gekauft, für 80% des Kaufpreises zurückgekauft - einen besseren Deal kann man ja gar nicht bekommen. Auf die Anmerkung, ich hätte dann eine sauteure Kameraausrüstung ohne Kamera, sagte er ja, das stimmt natürlich. Jetzt die Preisfragen: 1. Wer von uns beiden hat hier etwas falsch verstanden? - und 2. Bedeutet das, dass der Händler nur unter juristischem Druck die Reparatur bezahlen wird? Denn von einer Error-58-Reparatur außerhalb der Garantiezeit auf Kulanz habe ich bisher noch nichts gehört. Ich bin sehr verunsichert... Dennoch schöne Grüße, Holger
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#2 | ||
Registriert seit: 24.08.2005
Beiträge: 5.348
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Re: E58 / Gewährleistung / Händler stellt sich quer
Zitat:
Zitat:
Da der Fehler aber bereits in den Repair-manuals beschrieben ist, und durchaus bekannt, würde ich ihn direkt (nicht am Telefon) dazu auffordern, das als Gewährleistungsfall anzuerkennen. Natürlich kann darauf ein Rechtsstreit losgehen, allerdings sollte der Händler, wenn du halbwegs schlüssig argumentiert, recht zügig erkennen, dass es sinnlos wäre, die Gewährleistung von sich zu weisen. BTW: Wer ist das denn? Ich möchte da ungerne kaufen. Tobi |
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#3 |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 16.883
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Error58 ist kein Schaden, den Du als Anwender verursacht hast, sondern ein Produktionsfehler. Dies ist bestätigt. Demnach greift die Gewährleistung sehr wohl. Bei den meisten Kunden wirkt wohl diese Abwimmeltour.
Wie ist die Sachlage derzeit eigentlich. Man verliert ja etwas den Überblick. Gehen die Kosten dieser Reparatur außerhalb der Garantiezeit nun auf Kosten von Runtime/Sony? |
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#4 | ||
Themenersteller
Registriert seit: 03.11.2003
Ort: Nähe Heidelberg
Beiträge: 1.642
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Re: E58 / Gewährleistung / Händler stellt sich quer
Danke für Eure Antworten!
Zitat:
Zitat:
Auf einen Rechtstreit habe ich eigentlich gar keine Lust - gegen eine Firma in Mittelfranken, von der Schweiz aus... wenn das nicht unbedingt sein muss, würde ich gerne drauf verzichten! Schöne Grüße, Holger
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#5 | |
Registriert seit: 30.04.2006
Beiträge: 3.716
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Zitat:
Zahlt die anfallenden Kosten der Händler oder aber der Hersteller? Wenn der Händler zahlen muss, kann das für ihn ganz schön happig werden! (Jetzt mal abgesehen von Kulanzfällen wie diesen hier - vielleicht)
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H.-D. M., der sicher das ganze Jahr 2008 brav gewesen ist und deshalb vom Weihnachtsmann die Alpha 900 bekommen hat! |
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#6 | ||
Registriert seit: 24.08.2005
Beiträge: 5.348
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Re: E58 / Gewährleistung / Händler stellt sich quer
Zitat:
Zitat:
Tobi |
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#7 | |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: 45768 Marl, NRW
Beiträge: 9.900
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Re: E58 / Gewährleistung / Händler stellt sich quer
Zitat:
der Error58 ist seit etwa Oktober 2005 im Service Manual zur D7D erwähnt. Bemüh mal die Suchfunktion dazu, vielleicht gibt´s an der Quelle noch etwas. |
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#8 |
Themenersteller
Registriert seit: 03.11.2003
Ort: Nähe Heidelberg
Beiträge: 1.642
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Ah ja. Vielen Dank - ich habe dann auch noch die betreffende Seite (7) aus dem Repair Manual gefunden. Leider steht natürlich keine Beschreibung des Fehlers dabei...
Dabei fiel mir ein, dass vor etwa zehn Monaten damals noch bei KoMi der Body meiner D7D getauscht wurde, nachdem sie mir mit dem AF-Problem nicht weiterhelfen konnten. Und dieser (eigentlich erst ca. 2500 Auslösungen alte) Body hat nun den Fehler 58 sowie offenbar einen leicht schiefen Sensor (was mir erst vor ein paar Wochen aufgefallen ist)... Wie ist das eigentlich - hat man auf die Teile, die ausgetauscht wurden (in meinem Fall also die ganze Kamera) wieder ein Jahr Garantie? Wahrscheinlich eher nicht, oder? Wäre nämlich zu einfach... Nochmal schöne Grüße, Holger
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#9 | |
Registriert seit: 24.08.2005
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Zitat:
IANAL! Tobi |
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#10 | |
Themenersteller
Registriert seit: 03.11.2003
Ort: Nähe Heidelberg
Beiträge: 1.642
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Zitat:
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es für dieses Problem, das hunderte, wenn nicht tausende von Verbrauchern betrifft, keine unbürokratische Lösung gibt! Holger
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