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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Sony A-Mount Kameras » E58 / Gewährleistung / Händler stellt sich quer
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Alt 18.10.2006, 14:59   #1
HolgerB
 
 
Registriert seit: 03.11.2003
Ort: Nähe Heidelberg
Beiträge: 1.642
E58 / Gewährleistung / Händler stellt sich quer

Hallo allemiteinander!

Eigentlich hatte ich schon vor, meine D7D wegen Fehler 58 zum Händler zu bringen (Garantie ist schon vor zwei Monaten abgelaufen), auf dass er die Kamera in Stand setze. Gerade eben rief ich ihn an, um mich nach dem Procedere zu erkundigen. Da erfuhr ich eine Überraschung:

Der Händler ("traditionsreiches" Ladengeschäft) empfahl mir, die Kamera direkt zu Runtime zu schicken, da das Einschicken über den Händler nur unnötig Zeit kostet. Auf die Frage, wie das denn dann abgewickelt wird, und ob dann nicht ich die Rechnung bekäme, antwortete er ja, natürlich. Daraufhin wies ich ihn auf die 24-monatige Gewährleistungspflicht hin, woraufhin er entgegnete, dass das die Kunden immer falsch verstünden, da der Händler nur während der ersten sechs Monate von sich aus gewährleistungspflichtig sei, während es später (und nach Ablauf der Herstellergarantie) die Pflicht des Kunden sei, nachzuweisen, dass die Kamera schon immer einen Fehler hatte. Was nach Aussage des Händlers nicht der Fall ist, da sie ja schließlich vorher funktionierte. Aber ich solle sie ruhig einsenden, denn schließlich macht das ja der Hersteller im zweiten Jahr in der Regel auf Kulanz, und überhaupt wird die Kamera ja, da nach 09/2004 (nagelt mich wegen des Datums bitte nicht fest!) gekauft, für 80% des Kaufpreises zurückgekauft - einen besseren Deal kann man ja gar nicht bekommen. Auf die Anmerkung, ich hätte dann eine sauteure Kameraausrüstung ohne Kamera, sagte er ja, das stimmt natürlich.

Jetzt die Preisfragen: 1. Wer von uns beiden hat hier etwas falsch verstanden? - und 2. Bedeutet das, dass der Händler nur unter juristischem Druck die Reparatur bezahlen wird? Denn von einer Error-58-Reparatur außerhalb der Garantiezeit auf Kulanz habe ich bisher noch nichts gehört.

Ich bin sehr verunsichert...

Dennoch schöne Grüße,
Holger
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Alt 18.10.2006, 15:05   #2
Tobi.
 
 
Registriert seit: 24.08.2005
Beiträge: 5.348
Re: E58 / Gewährleistung / Händler stellt sich quer

Zitat:
Zitat von HolgerB
1. Wer von uns beiden hat hier etwas falsch verstanden?
Niemand. Es ist richtig, dass es zwei Jahre Gewährleistung gibt, aber es ist auch richtig, dass der Kunde nach dem ersten halben Jahr die Beweispflicht hat.
Zitat:
2. Bedeutet das, dass der Händler nur unter juristischem Druck die Reparatur bezahlen wird?
Im Zweifelsfall: Ja.

Da der Fehler aber bereits in den Repair-manuals beschrieben ist, und durchaus bekannt, würde ich ihn direkt (nicht am Telefon) dazu auffordern, das als Gewährleistungsfall anzuerkennen. Natürlich kann darauf ein Rechtsstreit losgehen, allerdings sollte der Händler, wenn du halbwegs schlüssig argumentiert, recht zügig erkennen, dass es sinnlos wäre, die Gewährleistung von sich zu weisen.

BTW: Wer ist das denn? Ich möchte da ungerne kaufen.

Tobi
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Alt 18.10.2006, 15:08   #3
Jerichos
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 16.883
Error58 ist kein Schaden, den Du als Anwender verursacht hast, sondern ein Produktionsfehler. Dies ist bestätigt. Demnach greift die Gewährleistung sehr wohl. Bei den meisten Kunden wirkt wohl diese Abwimmeltour.

Wie ist die Sachlage derzeit eigentlich. Man verliert ja etwas den Überblick. Gehen die Kosten dieser Reparatur außerhalb der Garantiezeit nun auf Kosten von Runtime/Sony?
__________________
Gruß Jürgen

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Alt 18.10.2006, 15:22   #4
HolgerB

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 03.11.2003
Ort: Nähe Heidelberg
Beiträge: 1.642
Re: E58 / Gewährleistung / Händler stellt sich quer

Danke für Eure Antworten!

Zitat:
Zitat von Wishmaster
BTW: Wer ist das denn? Ich möchte da ungerne kaufen.
Und ich möchte hier den Namen des Händlers (mit dem ich bis heute immer nur beste Erfahrungen gemacht habe) nicht anprangern. Ich hoffe, irgendwie lässt sich auch dieses Missverständnis lösen.

Zitat:
Zitat von Jerichos
Error58 ist kein Schaden, den Du als Anwender verursacht hast, sondern ein Produktionsfehler. Dies ist bestätigt. Demnach greift die Gewährleistung sehr wohl.
Nun, alleine die Tatsache, dass dieses Problem hier als Dauerbrenner läuft, wäre für den rational denkenden Menschen Beweis genug. Aber nachdem ich mit diesem Händler im Zusammenhang mit meinen AF-Problemen auch schon mal über das Problem der "Internet-Foren-Fehler-Verstärkung" diskutieren musste, wird ihm dieser "Beweis" wohl nicht ausreichen. Gibt es irgendwelche offiziellen Texte seitens KoMi, Sony, Runtime oder sonstwem, in denen der Fehler als Konstruktionsmangel anerkannt wird?

Auf einen Rechtstreit habe ich eigentlich gar keine Lust - gegen eine Firma in Mittelfranken, von der Schweiz aus... wenn das nicht unbedingt sein muss, würde ich gerne drauf verzichten!

Schöne Grüße, Holger
__________________
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Alt 18.10.2006, 15:25   #5
Hademar2
 
 
Registriert seit: 30.04.2006
Beiträge: 3.716
Zitat:
Zitat von Jerichos
Error58 ist kein Schaden, den Du als Anwender verursacht hast, sondern ein Produktionsfehler. Dies ist bestätigt. Demnach greift die Gewährleistung sehr wohl. Bei den meisten Kunden wirkt wohl diese Abwimmeltour.

Wie ist die Sachlage derzeit eigentlich. Man verliert ja etwas den Überblick. Gehen die Kosten dieser Reparatur außerhalb der Garantiezeit nun auf Kosten von Runtime/Sony?
Generelle Frage zur Gewährleistungsabwicklung:
Zahlt die anfallenden Kosten der Händler oder aber der Hersteller?

Wenn der Händler zahlen muss, kann das für ihn ganz schön happig werden! (Jetzt mal abgesehen von Kulanzfällen wie diesen hier - vielleicht)
__________________
H.-D. M., der sicher das ganze Jahr 2008 brav gewesen ist und deshalb vom Weihnachtsmann die Alpha 900 bekommen hat!
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Alt 18.10.2006, 15:26   #6
Tobi.
 
 
Registriert seit: 24.08.2005
Beiträge: 5.348
Re: E58 / Gewährleistung / Händler stellt sich quer

Zitat:
Zitat von HolgerB
Gibt es irgendwelche offiziellen Texte seitens KoMi, Sony, Runtime oder sonstwem, in denen der Fehler als Konstruktionsmangel anerkannt wird?
Die repair-manuals. Dort werden Ersatzteile mit neuen Nummern (=überarbeitet) genannt.
Zitat:
Auf einen Rechtstreit habe ich eigentlich gar keine Lust - gegen eine Firma in Mittelfranken, von der Schweiz aus... wenn das nicht unbedingt sein muss, würde ich gerne drauf verzichten!
Verständlich.

Tobi
Tobi. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2006, 15:26   #7
Teddy
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: 45768 Marl, NRW
Beiträge: 9.900
Re: E58 / Gewährleistung / Händler stellt sich quer

Zitat:
Zitat von HolgerB
... Gibt es irgendwelche offiziellen Texte seitens KoMi, Sony, Runtime oder sonstwem, in denen der Fehler als Konstruktionsmangel anerkannt wird?
Hallo Holger,

der Error58 ist seit etwa Oktober 2005 im Service Manual zur D7D erwähnt.
Bemüh mal die Suchfunktion dazu, vielleicht gibt´s an der Quelle noch etwas.
__________________
Gruß
Andreas

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Teddy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2006, 15:57   #8
HolgerB

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 03.11.2003
Ort: Nähe Heidelberg
Beiträge: 1.642
Ah ja. Vielen Dank - ich habe dann auch noch die betreffende Seite (7) aus dem Repair Manual gefunden. Leider steht natürlich keine Beschreibung des Fehlers dabei...

Dabei fiel mir ein, dass vor etwa zehn Monaten damals noch bei KoMi der Body meiner D7D getauscht wurde, nachdem sie mir mit dem AF-Problem nicht weiterhelfen konnten. Und dieser (eigentlich erst ca. 2500 Auslösungen alte) Body hat nun den Fehler 58 sowie offenbar einen leicht schiefen Sensor (was mir erst vor ein paar Wochen aufgefallen ist)...

Wie ist das eigentlich - hat man auf die Teile, die ausgetauscht wurden (in meinem Fall also die ganze Kamera) wieder ein Jahr Garantie? Wahrscheinlich eher nicht, oder? Wäre nämlich zu einfach...

Nochmal schöne Grüße,
Holger
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Alt 18.10.2006, 16:00   #9
Tobi.
 
 
Registriert seit: 24.08.2005
Beiträge: 5.348
Zitat:
Zitat von HolgerB
Wie ist das eigentlich - hat man auf die Teile, die ausgetauscht wurden (in meinem Fall also die ganze Kamera) wieder ein Jahr Garantie? Wahrscheinlich eher nicht, oder? Wäre nämlich zu einfach...
Eigentlich hat man Gewährleistung auf die Reparatur, wenn ich mich richtig erinnere. Da du ein komplett neues Gehäuse bekommen hast (wurde das dokumentiert?), müsste das auch da so sein - aber ich kann dir leider keine Quelle nennen.

IANAL!

Tobi
Tobi. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2006, 16:27   #10
HolgerB

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 03.11.2003
Ort: Nähe Heidelberg
Beiträge: 1.642
Zitat:
Zitat von Wishmaster
Eigentlich hat man Gewährleistung auf die Reparatur, wenn ich mich richtig erinnere. Da du ein komplett neues Gehäuse bekommen hast (wurde das dokumentiert?), müsste das auch da so sein - aber ich kann dir leider keine Quelle nennen.
Ja, das wurde dokumentiert. Vielleicht sollte ich doch nochmal bei Runtime anrufen... oder gleich bei Sony?

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es für dieses Problem, das hunderte, wenn nicht tausende von Verbrauchern betrifft, keine unbürokratische Lösung gibt!

Holger
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