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#11 |
Registriert seit: 15.03.2006
Ort: Duisburg (nahe am LaPaDu)
Beiträge: 3.263
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Und du glaubst wirklich, das ein Händler, der seine Ware versteigert, ein Widerrufsrecht einräumt?
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Achtung: Meine Bilder rauschen, dass es einer Sau graust, sind daher leidlich unscharf bis zur Nichterkennung des Hauptmotivs und grundsätzlich grandios gegen den foreneigenen Wind geschifft. Bitte nur anschauen / kommentieren, wenn man das alles ohne Herzklabaster ertragen kann. Für Risiko und Nebenwirkungen fragen sie Ihren Moderator oder auch nicht. |
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#12 | |
Registriert seit: 30.04.2014
Ort: nähe Rostock
Beiträge: 1.202
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Zitat:
Deswegen bringt spekulieren nix bevor sie sich meldet und die Fragen beantwortet. |
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#13 |
Registriert seit: 11.12.2006
Ort: nähe FFM
Beiträge: 11.249
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Es wurde zwar schonmal geschrieben aber ich will nochmal darauf hinweisen ...
Es wurde was gekauft und das will man ja auch haben nehme ich an ... Einfach ein Paypal Konto einrichten und damit bezahlen. Dann ist man mehr oder weniger absichert und kommt an seine Wahre ![]() ![]() |
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#14 |
Registriert seit: 11.06.2005
Ort: Paderborn
Beiträge: 357
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Bei dem beschriebenen Verkäuferprofil auf keinen Fall Vorkasse.
Ohne dem Verkäufer etwas unterstellen zu wollen, 1000 Euro sind einfach zu viel Geld, um ein Risiko einzugehen. Ich selbst bin vor zwei Jahren Betrugsopfer geworden, allerdings nur verschmerzbare 80 Euro. Trotzdem habe ich Anzeige erstattet. Was mir der sehr nette Kripobeamte dabei sinngemäß erzählt hat: "Ebay-Konten werden regelrecht gepflegt, um sie, wenn das Profil positiv genug ist, zum Betrug zu nutzen. Der Käufer leistet Vorkasse auf ein deutsches Konto und sobald das Geld dort angekommen ist, geht es noch am selben Tag ins außereuropäische Ausland. Der Käufer wartet ein paar Tage auf seine Ware, natürlich kommt nix. Chance das Geld zurückzubekommen ist gleich Null." Also: VORSICHT! An deiner Stelle würde ich 1. Ein Paypal Konto einrichten 2. Bevor du bezahlst, sicherheitshalber Ebay kontaktieren, ob der Kauf durch den Käuferschutz abgesichert ist. 3. Wenn das Paket kommt, unter Beisein von Zeugen (am Besten der Zusteller) öffnen
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Viele Grüße Reiner |
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#15 |
Themenersteller
Registriert seit: 20.08.2014
Ort: Norische Region (Kärnten)
Beiträge: 494
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Ups, so viele Antworten?
Es handelt sich um einen privaten Anbieter, kein Händler, es war eine Auktion, kein Sofortkauf. Das Widerrufsrecht gilt ja nur für gewerbliche Verkäufer soviel ist mir bekannt. Sollte ich dennoch einseitig vom Kauf zurücktreten, so könnte der Verkäufer eine Klage nach den Bestimmungen des ABGB oder keine Ahnung wie das in Deutschland heißt einbringen. Ich komme auch nicht an die Kontodaten ran, da erst der Versand nach Österreich vom Verkäufer freigegeben werden muss. Der Artikelstandort ist in Bayern, vielleicht machen wir eine Selbstabholung und verbinden das mit einem Ausflug. Ein Paypalkonto anmelden wäre eine Alternative. Normalerweise müsste er innerhalb von 2 Tagen auf meine Nachricht "Anforderung des Gesamtbetrages" antworten. Sollte diese Frist ergebnislos bleiben, so könnte ich einen Rücktritt vom Kauf entsprechend begründen.
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Liebe Grüße Siegrid ZU HAUSE IN DER NORISCHEN REGION KÄRNTENS Geändert von Siegrid (15.12.2014 um 20:57 Uhr) |
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#16 |
Registriert seit: 11.06.2005
Ort: Paderborn
Beiträge: 357
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Na klar, weil er das als Händler MUSS.
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Viele Grüße Reiner |
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#17 | |
Registriert seit: 11.06.2005
Ort: Paderborn
Beiträge: 357
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Zitat:
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Viele Grüße Reiner |
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#18 |
Registriert seit: 15.03.2006
Ort: Duisburg (nahe am LaPaDu)
Beiträge: 3.263
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Nein, muss er nicht. Die Norm habe ich weiter oben genannt. Er hat lediglich die Pflicht, auf die entsprechenden Normen hinzuweisen (§ 312d (1) BGB).
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Achtung: Meine Bilder rauschen, dass es einer Sau graust, sind daher leidlich unscharf bis zur Nichterkennung des Hauptmotivs und grundsätzlich grandios gegen den foreneigenen Wind geschifft. Bitte nur anschauen / kommentieren, wenn man das alles ohne Herzklabaster ertragen kann. Für Risiko und Nebenwirkungen fragen sie Ihren Moderator oder auch nicht. Geändert von Oldy (15.12.2014 um 21:02 Uhr) |
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#19 |
Registriert seit: 11.06.2005
Ort: Paderborn
Beiträge: 357
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Falsch: Der Bundesgerichtshof hat in dem Urteil (Az.: VIII ZR 375/03) verbraucherfreundlich entschieden, dass bei online Auktionen ein Widerrufsrecht besteht.
http://www.e-recht24.de/artikel/onlineauktionen/74.html
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Viele Grüße Reiner |
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#20 |
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.672
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Abholung mit Barzahlung vorschlagen.
Wenn Dir der Verkäufer zu weit weg ist, gibt es vielleicht jemanden aus diesem Forum, der dort in der Nähe wohnt, und das für Dich erledigen kann.
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Gruß Gottlieb |
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