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#11 | ||
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: im Grünen
Beiträge: 11.873
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Zitat:
12 Seiten, und anschließend darfst du das Gelesene auf 20 Zeilen für mich zusammenfassen, ich hab nämlich keine Zeit :-)
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Ciao - Kerstin - NO MATTER HOW YOU FEEL... GET UP. SHOW UP. DRESS UP. AND NEVER GIVE UP. Der Klügere kippt nach ![]() |
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#12 |
Registriert seit: 03.06.2004
Ort: D-93053 Regensburg
Beiträge: 1.026
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Die Stellungnahme der GEMA ist hier nicht die entscheidende Rechtsgrundlage.
Vermutlich überrascht es euch: Aber der MP3-Download ist NICHT strafbar. Es kann aber die Musikindustrie einen entstandenen Schaden geltend machen und entsprechend Schadensersatz fordern. In diesem Fall haben wir einen qualitativ minderwertigen Ausschnitt eines nicht durch digitale Verschlüsselungsferfahren geschützen Musikstücks, in dem nur ganze zwei Zeilen der ersten Strophe zu hören sind. Hier hätte es jedes Label mehr als schwer, einen Schaden geltend zu machen. Auch kann man nicht von unrechtmäßiger Verbreitung sprechen. Denn dafür entspricht der Ausschnitt erstens zu wenig dem Original und zweitens steht der Zweck in einem eindeutigen Kontext (Musikrätsel).
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Beste Grüße aus Regensburg Heinz ( ... Canon abtrünnig und trotzden glücklich ![]() "Wessen Geist nicht blitzt, dessen Stimme donnert" ---------------------------- |
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#13 |
Registriert seit: 04.02.2004
Ort: MG
Beiträge: 11.388
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GeMa lesen und sach wat die wollen? Hab leider auch keine Zeit
![]() Trotzdem Danke für eure Informationen. Frank |
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#14 |
Registriert seit: 25.11.2003
Beiträge: 6.800
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Die GEMA ist hier absolut nicht massgebend. Die berechnet nur die Gebühren für die Künstler. Hier geht es um Urheberrecht!
Urheberrrecht Wenn Ihr es mit ner spezialisierten Kanzlei aufnehmen wollt - viel Vergnügen. Nachtrag: Das ist soweit ich weiß ne amerikanische Band. Unterliegt also amerikanischem Recht... Das geht da soweit das z.B. Namensrechte ( Elvis Presley) weitervererbt werden können. Gesamtlauflänge 100 !! Jahre. Also alle die den Namen z.B. für Ihren neuen "Elvis Presley Cocktail" verwenden wollen müssen zahlen. Das bringt dem King of Pop (Familie) z.B. 42 Millionen Dollar im Jahr. Elvis lääv! Marilyn bringt es nur auf schlappe 27 ... Übrigens Mark Twain ist nur nioch bis 2010 geschützt dann dürft Ihr ... |
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#15 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: im Grünen
Beiträge: 11.873
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Die GEMA ist aber die Gebühr, die zu entrichten ist, wenn man urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich abspielen möchte.
Und der Hinweis hier diente ja auch nur zum Schutz für den Fall, dass das nicht der Fall ist.
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#16 |
Registriert seit: 15.10.2003
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Beiträge: 26.177
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I did it my wayyyyyyyyyy *summ&ScheckfürGEMAfeddichmach*
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#17 | |
Registriert seit: 27.01.2004
Ort: D-93059 Regensburg
Beiträge: 319
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Zitat:
Markus
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#18 |
Themenersteller
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 552
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ok, dann machen wir halt kein Musikrätsel, war nur so ein Angebot für Musikfreunde von mir gewesen
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vg Skywalker |
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