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Alt 10.12.2004, 11:57   #11
Kerstin
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: im Grünen
Beiträge: 11.873
Zitat:
Zitat von newdimage
Zitat:
Zitat von hbert
Die entsprechenden Gesetze sind doch erst in diesem Jahr geändert worden. Lest doch einfach mal nach.
Wo?
GEMA

12 Seiten, und anschließend darfst du das Gelesene auf 20 Zeilen für mich zusammenfassen, ich hab nämlich keine Zeit :-)
__________________
Ciao - Kerstin - NO MATTER HOW YOU FEEL... GET UP. SHOW UP. DRESS UP. AND NEVER GIVE UP.
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Alt 10.12.2004, 12:35   #12
hbert
 
 
Registriert seit: 03.06.2004
Ort: D-93053 Regensburg
Beiträge: 1.026
Die Stellungnahme der GEMA ist hier nicht die entscheidende Rechtsgrundlage.

Vermutlich überrascht es euch: Aber der MP3-Download ist NICHT strafbar. Es kann aber die Musikindustrie einen entstandenen Schaden geltend machen und entsprechend Schadensersatz fordern.

In diesem Fall haben wir einen qualitativ minderwertigen Ausschnitt eines nicht durch digitale Verschlüsselungsferfahren geschützen Musikstücks, in dem nur ganze zwei Zeilen der ersten Strophe zu hören sind.

Hier hätte es jedes Label mehr als schwer, einen Schaden geltend zu machen. Auch kann man nicht von unrechtmäßiger Verbreitung sprechen. Denn dafür entspricht der Ausschnitt erstens zu wenig dem Original und zweitens steht der Zweck in einem eindeutigen Kontext (Musikrätsel).
__________________
Beste Grüße aus Regensburg
Heinz
( ... Canon abtrünnig und trotzden glücklich ... )
"Wessen Geist nicht blitzt, dessen Stimme donnert"

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hbert ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.12.2004, 12:41   #13
newdimage
 
 
Registriert seit: 04.02.2004
Ort: MG
Beiträge: 11.388
GeMa lesen und sach wat die wollen? Hab leider auch keine Zeit .

Trotzdem Danke für eure Informationen.

Frank
newdimage ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.12.2004, 12:59   #14
joki
 
 
Registriert seit: 25.11.2003
Beiträge: 6.800
Die GEMA ist hier absolut nicht massgebend. Die berechnet nur die Gebühren für die Künstler. Hier geht es um Urheberrecht!

Urheberrrecht

Wenn Ihr es mit ner spezialisierten Kanzlei aufnehmen wollt - viel Vergnügen.

Nachtrag: Das ist soweit ich weiß ne amerikanische Band. Unterliegt also amerikanischem Recht...
Das geht da soweit das z.B. Namensrechte ( Elvis Presley) weitervererbt werden können. Gesamtlauflänge 100 !! Jahre. Also alle die den Namen z.B. für Ihren neuen "Elvis Presley Cocktail" verwenden wollen müssen zahlen.
Das bringt dem King of Pop (Familie) z.B. 42 Millionen Dollar im Jahr. Elvis lääv! Marilyn bringt es nur auf schlappe 27 ...
Übrigens Mark Twain ist nur nioch bis 2010 geschützt dann dürft Ihr ...
__________________

joki ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.12.2004, 13:02   #15
Kerstin
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: im Grünen
Beiträge: 11.873
Die GEMA ist aber die Gebühr, die zu entrichten ist, wenn man urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich abspielen möchte.

Und der Hinweis hier diente ja auch nur zum Schutz für den Fall, dass das nicht der Fall ist.
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Alt 10.12.2004, 14:54   #16
ManniC
 
 
Registriert seit: 15.10.2003
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Beiträge: 26.177
I did it my wayyyyyyyyyy *summ&ScheckfürGEMAfeddichmach*
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VLG: Manni
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Alt 10.12.2004, 15:13   #17
Worm
 
 
Registriert seit: 27.01.2004
Ort: D-93059 Regensburg
Beiträge: 319
Zitat:
Zitat von joki
Nachtrag: Das ist soweit ich weiß ne amerikanische Band. Unterliegt also amerikanischem Recht...
Nein, da wir hier nicht der amerikanischen Rechtssprechung unterworfen sind. Für uns trifft schon das deutsche Urheberrecht zu (kenn mich aber damit dann zu wenig aus um sagen zu können, was schlimmer ist)

Markus
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Alt 10.12.2004, 15:33   #18
Skywalker

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 552
ok, dann machen wir halt kein Musikrätsel, war nur so ein Angebot für Musikfreunde von mir gewesen
__________________
vg Skywalker
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