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Startseite » Forenübersicht » Kreativbereich » Bilderrahmen » Straßenfotografie in Nürnberg - erste Gehversuche
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Alt 10.02.2013, 12:42   #1
SteffDA
 
 
Registriert seit: 03.09.2011
Ort: Groß-Gerau
Beiträge: 1.161
Zitat:
Zitat von Neonsquare Beitrag anzeigen
@Thomas
Ich hoffe Du bist Dir bewusst, dass Du Dich auf einem heißem Pflaster bewegst - und damit meine ich nicht Nürnberg. Du veröffentlichst Fotos einzelner Menschen, welche auch auf dem Foto nicht wirklich den Eindruck erwecken, dass sie damit einverstanden sein könnten. Da bist Du sicherlich nicht der einzige - aber ich habe so die Ahnung, dass Dir kein Problem dabei bewusst ist.
Wie ist es im konkreten Fall bei diesem/einem Straßenkünstler?
Gilt da nicht ähnliches, wie beispielsweise bei Karnevalsumzügen, CDSs etc., dass man davon ausgehen kann, dass die betreffenden Personen so gesehen werden wollen?

Grüße
Steffen
SteffDA ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 10.02.2013, 13:21   #2
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Ja, du kannst eine öffentliche Veranstaltung fotografieren und du kannst sie auch veröffentlichen. Das heißt aber nicht, dass du bei so einem Event/Umzug einen Zuschauer beim Nasenbohren proträtieren und veröffentlichen darfst. Das ist der kleine feine Unterschied obwohl gerade diese kleinen Details oft den Reiz ausmachen.
Und du darfst die Veranstaltung, aber nicht die Leute. Das ist natürlich eine Grauzone, aber das eine Berichte über den Event, das andere über den Menschen, wenn du verstehtst, was ich meine. Ein Straßenkünstler, der öffentlich auftritt, ist klar. Sitzt er sich aber hin und raucht ein Zigarette oder so, ist das ganz was anderes.
Und sonst bleibt dir eh nur §23/1/4 die künstlerische Fotografie. Da kanns aber sein, dass du das dem Gericht erklären mußt. Es gibt aber einige Präsenzfälle von Leuten, die abgeschossen wurden. Klassische Beispiel ist Erno Nussenzweig
http://www.lawmas.de/database/upload...38766ad803.pdf
In dem Artikel ist die Überlegung dahinter recht genau beschrieben und auch die Begründung, warum ein deutsches Gericht da nicht viel anders handeln würde können.

Geändert von mrieglhofer (10.02.2013 um 13:29 Uhr)
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2013, 13:25   #3
SteffDA
 
 
Registriert seit: 03.09.2011
Ort: Groß-Gerau
Beiträge: 1.161
Zitat:
Zitat von mrieglhofer Beitrag anzeigen
Das heißt aber nicht, dass du bei so einem Event/Umzug einen Zuschauer beim Nasenbohren proträtieren und veröffentlichen darfst.
Das ist klar, ich meinte eher die "Darsteller".
SteffDA ist offline   Mit Zitat antworten
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