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#11 | |
Registriert seit: 03.09.2011
Ort: Groß-Gerau
Beiträge: 1.161
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Zitat:
Gilt da nicht ähnliches, wie beispielsweise bei Karnevalsumzügen, CDSs etc., dass man davon ausgehen kann, dass die betreffenden Personen so gesehen werden wollen? Grüße Steffen |
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#12 |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Ja, du kannst eine öffentliche Veranstaltung fotografieren und du kannst sie auch veröffentlichen. Das heißt aber nicht, dass du bei so einem Event/Umzug einen Zuschauer beim Nasenbohren proträtieren und veröffentlichen darfst. Das ist der kleine feine Unterschied obwohl gerade diese kleinen Details oft den Reiz ausmachen.
Und du darfst die Veranstaltung, aber nicht die Leute. Das ist natürlich eine Grauzone, aber das eine Berichte über den Event, das andere über den Menschen, wenn du verstehtst, was ich meine. Ein Straßenkünstler, der öffentlich auftritt, ist klar. Sitzt er sich aber hin und raucht ein Zigarette oder so, ist das ganz was anderes. Und sonst bleibt dir eh nur §23/1/4 die künstlerische Fotografie. Da kanns aber sein, dass du das dem Gericht erklären mußt. Es gibt aber einige Präsenzfälle von Leuten, die abgeschossen wurden. Klassische Beispiel ist Erno Nussenzweig http://www.lawmas.de/database/upload...38766ad803.pdf In dem Artikel ist die Überlegung dahinter recht genau beschrieben und auch die Begründung, warum ein deutsches Gericht da nicht viel anders handeln würde können. Geändert von mrieglhofer (10.02.2013 um 13:29 Uhr) |
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#13 |
Registriert seit: 03.09.2011
Ort: Groß-Gerau
Beiträge: 1.161
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#14 |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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#15 | |
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Nürnberg
Beiträge: 4.198
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@mrieglhofer
Sehr interessante Quelle - danke! Ich finde es wichtig, das kein einzelner Text und keine Anleitung jemals eine pauschale Erlaubnis oder Verbot von "Straßenfotografie" o. ä. darstellen kann. Wie man an dem Beispiel mit Erno Nussenzweig sieht, geht es stets um das Abwägen von Rechten und diese Abwägung ist stark abhängig vom konkreten Einzelfall. Außerdem: Selbst wenn man sich rechtlich eigentlich recht sicher wägt, heißt das noch lange nicht, dass es trotzdem zu einem gerichtlichen Konflikt kommen kann; ein solcher kann eben auch einen unerwarteten Ausgang nehmen. Neben der rechtlichen Situation gibt es auch eine moralische: So beispielsweise erkennbar an der Eingangs benutzten Aussage: Zitat:
Gruß, [neon] |
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#16 |
Themenersteller
Registriert seit: 11.07.2012
Ort: Nürnberg
Beiträge: 382
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Hallo Zusammen,
da das ganze hier heiß diskutiert wird möchte ich abschließend noch ein paar Worte dazu sagen. Mir ging es bei meinem gestrigen Streifzug weniger darum sofort künsterlisch wertvolle Bilder zu machen sondern ein Gefühl für die Straßenfotografie zu bekommen. Da ich einige Artikel zu Vorgehensweise gelesen habe, so zweifelhaft und kritisch diese für einige hier auch sein mögen, so ging es mir mehr wie gesagt primär um die Herausforderung. Sicher sind meine Bilder noch nicht das gewesen was man im eigentliche Sinne als Straßenfotografie bezeichnet aber irgendwie muss man ja anfangen und Erfahrungen sammeln. Was das veröffentlichen angeht geb ich zu nicht nachgedacht zu haben und blauäugig wie ich in diesem Moment nun war, wollte ich einfach wissen wie ich mich so geschlagen habe. Die Kritik ist auch angekommen wie man hoffentlich festgestellt hat und ich habe alle Bilder, bis auf dem Straßenkünstler, rausgenommen. Ich werde mich trotz allem weiter mit diesem Thema befassen, mich aber hüten Bilder in öffentlichen Foren zu posten. Ich möchte mich bei allen für die korrekte Zurechtweisung bedanken und kann sagen das ich was dabei gelernt habe und das ist schonmal etwas. Gruß Thomas Geändert von laker4life (10.02.2013 um 18:06 Uhr) |
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#17 |
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Nürnberg
Beiträge: 4.198
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@laker4life
Für mich noch abschließend: Mir ging es weniger um eine Zurechtweisung als in erster Linie darum Dir klarzumachen das es neben dem rein technischen und gestalterischen noch weitere wichtige Dinge gibt, über die Du Dir unbedingt Gedanken machen solltest. Es ist völlig verständlich, dass Du als Anfänger Rat suchst und deswegen in Foren Ergebnisse zeigst. Ich bin hier auch nur Mitglied und kann nichts dazu sagen inwiefern die Veröffentlichung solcher Bilder in den SUF-Galerien erlaubt ist oder nicht. Ansonsten wäre ein Fotoblog eine Alternative. Gruß, [neon] |
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#18 |
Registriert seit: 30.04.2012
Beiträge: 137
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Straßenfotografie ist mehr, als einfach wortwörtlich auf der Straße zu knipsen. Du machst den gleichen Fehler, wie jeder Anfänger, und knipst die leichten, mit Klischees behafteten, Sachen, die die alten Hasen nervtötend finden. Und das sind Straßenkünstler, Bettler, usw. Schau dir einfach mal Fotos von HCB, Robert Frank und anderen Größen auf dem Gebiet und orientiere dich daran.
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