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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Rechtsfragen: Portaits im Karneval
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Alt 29.05.2012, 15:19   #11
Kabuto
 
 
Registriert seit: 04.01.2006
Ort: Berlin Tempelhof/Mariendorf
Beiträge: 925
In der Regel sollte man IMMER darauf hinweisen (Bildtitel, Text unter dem Bild) woher das Bild stammt.
Vor allem, wenn es Potraits sind, wo man nicht mehr erkennen kann, aus welchem Anlaß und an welchem Ort es entstanden ist.
Solltest Du die Leute fotografieren, die dem Umzug zugeschaut haben, fällt das zwar nach meinem Verständnis auch unter dem KUG §23 (die Zuschauer haben so gesehen an der Veranstaltung teilgenommen). Aber der eigene Menschenverstand sollte so weit helfen, daß man da nicht wie ein Paparazzi auf Promijagd einfach dumpf draufhält und heimlich abhaut)


Zitat:
Als mir dann die Leute beim Fotografiren zugelächelt haben und dann bestimmte Bewegungen gemacht haben, ist mir ganz warm ums Herz geworden.
Kenn ich und empfinde ich auch als sehr angenehm und eine Art Dankeschön. Wenn die Akteure extra für einen sich in Pose gestellt haben oder je nach Figur auch Faxen veranstalteten.
Da geht dann wieder das Prinzip geben und nehmen in aller Freundlichkeit.

Nur mit dem NOName Tänzern muß ich widersprechen. Einige von diesen Leute sind lokal schon über die Jahre bekannt (im Rahmen der Umzüge und der Berichterstattung. Es gibt z.B. einen älteren Herren jenseits der 60+ Jahre, der jedes Jahr bei einer Gruppe im brasilianischen Sambastil ziemlich knapp bekleidet auftritt und ordentlich mitmacht.
Beim K.d.K ist er also eine Person der Zeitgeschichte.
Kabuto ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 29.05.2012, 16:06   #12
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Zitat:
Das ist eine interessante Ansicht. Ich kann nicht sagen ob es Kunst oder Reportage sein soll.
Das ist beim Fotografieren auch egal. Wenns an eine Zeitung verkaufst, wirds wohl eine Reportage sein, wennst in eine Galerie hängst, wohl Kunst und bei Shutterstock am ehesten kommerziell. Und je nachdem, darfst halt bestimmte Bilder nicht verwenden bzw. brauchst du zwingend eine Model Release.

Zitat:
Vor allem, wenn es Potraits sind, wo man nicht mehr erkennen kann, aus welchem Anlaß und an welchem Ort es entstanden ist.
Solltest Du die Leute fotografieren, die dem Umzug zugeschaut haben, fällt das zwar nach meinem Verständnis auch unter dem KUG §23 (die Zuschauer haben so gesehen an der Veranstaltung teilgenommen).
Sicher nicht. Das ist ja genau beschrieben, dass du die Verantaltung fotografieren darfst. Wenn jemand am Strassenrand steht und inder Nase bohrt, ist das kein Veranstaltungsfoto. Da gibt es genügend Abhandlungen drüber.

Die Tänzer usw. sind natürlich kein Thema, da die ja der Kern der Veranstaltung sind. Und nebenbei, eine Veranstaltung ist etwas, bei dem alle den Willen haben, etwas zu tun. Also ein Menschenauflauf ist keine Veranstaltung.

Aber zurück zur Ausnahme: Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
Das ist genau jener Teil, in dem alles künstlerische fällt. Es gab da in Amerika ein entsprechendes Urteil, das auch in Deutschland sehr breit diskutiert wurde.
Dies war Erno Nussenzweig vs. Philip-Lorca Dicorcia, bei dem genau auch der kommerzielle Aspekt des Verkaufes von Abzügen diskutiert wurde und erschwerend war, dass er aus religiösen Gründen nicht fotografiert werden wollte.
In Deutschland gab es in analoger Form Regina Schmeken mit dem "Schwarzen Sheriff", bei dem auch das OLG München für die §23Abs.1 Nr. 4 KUG entschieden hat. Kunst ist dann Kunst, wenn sie in kunstgemäßer Form verbreitet wird;-) z.B. Ausstellungen, Kunstkataloge, Abzüge usw. nicht jedoch eine kommerzielle Verwertung für Werbung.

Details hier: http://www.lawmas.de/database/upload...38766ad803.pdf

Im Kern also darfst du jeden fotografieren, der Knackpunkt ist, was du mit den Bilder anfängst. Das gleiche Bild in einer Galerie aufgehängt ist völlig unkritisch, bei Shutterstock angeboten jedoch reichts für eine Verurteilung locker aus.

Geändert von mrieglhofer (29.05.2012 um 16:11 Uhr)
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2012, 19:51   #13
tino79
 
 
Registriert seit: 16.10.2010
Ort: Vogelsbergkreis
Beiträge: 1.159
Zitat:
Zitat von Hans1611 Beitrag anzeigen
"Was Du nicht willst, das man Dir tu, das füg auch keinem anderen zu."
Das sehe ich auch so, man sollte nur nicht den Umkehrschluss ziehen. Das kann schief ausgehen wenn einer der Je-peinlicher-desto-geiler-Jugend-Franktion seine Maßstäbe anlegt und die dann bei jemandem anwendet, der immer darauf bedacht ist völlig korrekt aufzutreten und evtl. gar nicht gerne irgendwo auf Fotos zu sehen ist

Ich persönlich sehe es so, dass man auch unterscheiden sollte, was nun rechtlich erlaubt und nicht erlaubt ist und was man tut oder nicht tut. Dazu gehört auch dass man gewisse Fotos aus moralischen Gründen nicht veröffentlicht obwohl man es vielleicht dürfte, andererseits aber auch mal ein Bild veröffentlicht ohne die rechtlichen Vorraussetzungen zu haben.

Das wäre für mich z.B. dann der Fall, wenn bei genannter Veranstaltung jemand wie geschehen extra in die Kamera lächelt und sich in Pose wirft.
Oder wie neulich bei mir, da habe ich auf Wunsch des Veranstalters auf ner Faschingsveranstaltung Bilder gemacht und diese dann veröffentlicht. Rein rechtlich hätte ich es vielleicht nicht gedurft, weil die es sicher nicht in Ihren AGB haben (bzw. solche sicher garnicht erst vorhanden sind). Andererseits hätte jeder der es nicht möchte den ganzen Abend zu mir kommen können und mir mitteilen können, dass er es sich nicht wünscht dass Bilder von ihm veröffentlicht werden. Wenn ich heimlich "peinliche" Bilder geschossen habe, habe ich die gleich weggelassen.

Natürlich kann ich dann rechtlich angreifbar sein. Aber 1. ist es unter genannten Umständen sehr unwahrscheinlich dass dies jemand tut und 2. kann man - falls es doch passiert - immer noch (ggf. mit Hilfe eines Anwalts) überlegen welche Gesetze es einem vielleicht doch erlauben genau dieses Bild zu veröffentlichen.

Das soll jetzt kein Aufruf sein, die Rechte nicht zu beachten. Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich. Aber ich finde man sollte auch einfach mal den gesunden Menschenverstand walten lassen und auch mal das Interesse einer breiten Masse (Bilder von der Veranstaltung zu sehen) über die möglichen Rechte eines Einzelnen stellen, wenn dieser mit der Veröffentlichung rechnen konnte und dies verhindern konnte indem er es dem Fotografen sagt, dass er das nicht wünscht.

Wenn man dann an jemanden gerät, der nur Ärger sucht und genau weiß dass man das von ihm gemachte Bild nicht veröffentlichen darf und der nur darauf wartet dass es passiert um einem dann eine reinzuwürgen.... Naja dann... Dann hat man halt ein wenig Ärger und einen Menschen mehr der einem irgendwie Leid tut dass er sonst keine Beschäftigung hat.
tino79 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.06.2012, 14:34   #14
Tikal

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 11.04.2012
Beiträge: 3.086
Hier der Thread mit den Bildern dazu: http://www.sonyuserforum.de/forum/sh...18#post1325118

Es sind so ungefähr nur 8 Fotos. Nach diesem Thread werde ich wohl bei solchen Veranstaltungen ähnlich vorgehen. Deswegen ist das hier für mich im Moment wichtig. Falls also eines der Fotos durch das Persönlichkeitsrecht geschützt wird, dann bitte benachrichtigen.
__________________
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Tikal ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.06.2012, 17:38   #15
en500
 
 
Registriert seit: 18.01.2008
Beiträge: 475
Hallo,

alle deine Bilder spiegeln nicht den Charakter des 17. Karneval der Kulturen in Berlin wieder.
Es handelt sich um Portraitaufnahmen die überall aufgenommen sein könnten.
Alle Personen auf den Bildern können sich wieder erkennen, auch von hinten.
Wenn du keine Erlaubnis der einzelnen Personen hast das Foto zu veröffentlichen
würde ich diese schnell wieder löschen. Ist so.

Ein typisches Karneval-Foto: 20 tanzende Mädels im Kostüm und Zuschauer. Aber auch hier kann es schon Probleme geben.

Ein Anwalt sagte mal: Um keinen Ärger zu bekommen, ist es am Besten keine Fotos zu machen. (gilt immer für eine Veröffentlichung)
__________________
en500 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 02.06.2012, 17:48   #16
Tikal

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 11.04.2012
Beiträge: 3.086
Hmm, könnten das andere bitte bestätigen? Dann würde ich die Fotos gleich wieder runter schmeißen.
__________________
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Tikal ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.06.2012, 19:08   #17
Neonsquare
 
 
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Nürnberg
Beiträge: 4.198
@Tikal
Was Du eigentlich suchst ist eine konkrete Rechtsberatung; an einem konkreten Fall. Eine solche darf eigentlich nur eine nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz legitimierte Person erbringen. In einem Fotoforum ist es natürlich jederzeit möglich sich allgemein über rechtliche Fragen auszutauschen, aber konkrete Sachverhalte können zu Problemen führen.

Deshalb hier nur meine Meinung zum allgemeinen Thema und nicht zu Deinem konkreten Fall/Deiner Veröffentlichung:

Die einfachen Formeln "Es ist ein Porträt - man sieht von der Veranstaltung nichts" sind meiner Einschätzung nach zu einfach gefasst. Meist veröffentlicht man ja nicht nur ein einzelnes Bild, sondern eine ganze Serie von Bildern im Kontext. Durch die Veröffentlichung kann man auch kenntlich machen in welchem Kontext die Bilder stehen. Bei einer Fotoreportage sehe ich keinen Grund, wieso nicht auch Porträts von Darstellern oder auch Gästen (z. B. Beifall klatschende Person) möglich sein sollen.

Außerdem steht das "Recht am eigenen Bild" als Grundrecht nicht über, sondern neben anderen Grundrechten wie der Pressefreiheit oder der Kunstfreiheit. Die Ansprüche all dieser Interessen müssen stets gegeneinander abgewogen werden. Insofern ist das mit den Pauschaulformeln auch immer eine Krux: Eigentlich müssen die Umstände jeder Veröffentlichung individuell betrachtet werden.

Die Konsequenzen können - wie bereits erwähnt - sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich sein. Ersteres stammt noch aus der Zeit Bismarcks (eigentlich kurz nach seiner Zeit ;-) ) und ist in der Praxis heutzutage doch eher selten der Fall. Im Prinzip könnte der Abgebildete einen Antrag stellen und wenn die Veröffentlichung nicht rechtens war, dann kann das sogar eine Freiheitsstrafe bedeuten. Die Zivilrechtlichen Konsequenzen sind da schon weit gängiger: Es kann Unterlassung verlangt und Schadenersatz fällig werden - in einer Höhe, die sich üblicherweise in Bereichen bezahlter Lizenzierung befindet. In bestimmten Umständen könnte auch Schmerzensgeld möglich sein.

Insofern musst Du für Dich die Risiken abwägen - wenn Du die möglichen Konsequenzen fürchtest, dann solltest Du eine Veröffentlichung vermeiden. Alternativ kannst Du einen Anwalt fragen - ich fürchte jedoch auch der würde im Zweifel wohl eher von einer Veröffentlichung abraten.

Gruß,
[neon]

Geändert von Neonsquare (02.06.2012 um 19:13 Uhr)
Neonsquare ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.06.2012, 19:11   #18
Dana
 
 
Registriert seit: 21.08.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 34.953
Hallo, Tikal,

es ist eigentlich auch schon alles gesagt worden vor der letzten Antwort. Du kannst nicht erwarten, dass wir Laien uns da total festlegen, zumal das nichtmal erlaubt ist. Laien dürfen nicht einfach detaillierte Rechtsauskünfte geben, das kann sogar Folgen haben.

Ich möchte dich also bitten, die Bilder rauszunehmen, wenn du der Meinung bist, sie seien so nicht vertretbar (es sind viele nicht zuordbare Detail-Portraits drin). Meiner Meinung nach hast du doch schon ein blödes Bauchgefühl, sonst hättest du nicht so explizit gefragt.

Gibt es von dem Veranstalter nicht eine Page? Kannst du dort nicht einfach mal fragen, wie die es handhaben? Vielleicht bekommst du dort noch genauere Infos. Wir sind hier sichtlich nicht die richtige Plattform.
__________________
Liebe Grüße!
Blowing out someone else's candle doesn't make yours shine any brighter.
Dana ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.06.2012, 19:28   #19
Tikal

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 11.04.2012
Beiträge: 3.086
Ok. Also wie eingangs beschrieben habe ich nicht nach rechtsverbindlichen detaillierten und auf diesen Fall beschränkten Auskunft gefragt. Wenn jetzt viele der erfahrenen Fotografen unter euch gemeldet hätten das es problemlos sei, dann hätte ich darauf vertraut. Dann werde ich in Zukunft solche Fotografien unterlassen und diese hier wieder raus nehmen. Konnte das halt alleine nicht abwägen. Danke für eure Antworten.
__________________
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Tikal ist offline   Mit Zitat antworten
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