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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Rechtsfragen: Portaits im Karneval
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Alt 28.05.2012, 20:24   #1
Tikal
 
 
Registriert seit: 11.04.2012
Beiträge: 3.086
Rechtsfragen: Portaits im Karneval

Ich weis, das hier kein Rechtsforum ist. Aber ich weiß im Moment nicht ob ich das darf oder nicht. Also ich war am Sonntag (aus Langeweile und endlich mal wieder guten Grund gehabt zu fotografieren) bei dem Karneval der Kulturen in Berlin (ich wohne immerhin in Berlin). Nach kurzer Überlegung, wollte ich mal etwas ausprobieren und nahm nur das Tamron 90mm Makro mit. Habe davor nur die Festbrennweite 50mm immer drauf gehabt.

Vielleicht war es dumm von mir kein anderes Objektiv mit genommen zu haben. Es endete schließlich damit, das ich beinahe nur Portraits gemacht habe. Die meisten Fotos sind von den Leuten die die Aufführungen gemacht haben. Einige sind Passanten oder einfach nur Leute, die mit auf den Trucks waren.

Nun, das ist eine ganz andere Situation als Straßen-Fotografie. Um Erlaubnis kann ich sie auch nicht bitten. Manche haben zwar freundlich zugelächelt. Darf ich Fotos von solchen Veranstaltungen in einer Serie von Fotos veröffentlichen, auch wenn es Portraits sind? Es ist ja keine Reportage. Und was ist mit einzelnen Fotos, darf ich diese auf Foto-Dienste veröffentlichen? Habe ich das volle Recht am Bild, als ob ich ein Stein fotografiert hätte?

Ich wäre um Rat dankbar.

Edit

Der Foto Thread dazu: http://www.sonyuserforum.de/forum/sh...18#post1325118
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Standard Lizenz meiner Fotos

Geändert von Tikal (02.06.2012 um 14:31 Uhr)
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Alt 28.05.2012, 20:35   #2
Dana
 
 
Registriert seit: 21.08.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 34.953
Also so, wie ich unsere Juristin hier verstanden habe, ist es erlaubt, von solchen Leuten Fotos zu machen, da sie sich ja absichtlich (und verkleidet) in der Öffentlichkeit bewegen und damit rechnen müssen, fotografiert zu werden.

Was wichtig ist: der Bezug zur Veranstaltung muss noch gegeben sein. Wenn du zB nur ein Close-Up des Gesichts gemacht hast, ist das dann nicht mehr erlaubt. Wenn du dir aber jemanden aus der Gruppe rausgepickt hast, der gegenüber der (noch sichtbaren) Gruppe freigestellt ist, ist es ok.

Ich bin aber keine Rechtsanwältin und kann nur das schreiben, was ich selbst dazu erklärt bekommen habe.
__________________
Liebe Grüße!
Blowing out someone else's candle doesn't make yours shine any brighter.
Dana ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.05.2012, 20:40   #3
BadMan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Was meinst Du mit Foto-Dienst? Eine Bildagentur, wo Du die Bilder verkaufen möchtest?
Ich denke, da wird es etwas anders aussehen. Und eine seriöse Agentur wird dann sowieso nach einem Model-Release verlangen.

Aber da werden die Experten sicher verlässlichere Angaben machen können.
__________________
Gruß Jörg

Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny)
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Alt 28.05.2012, 20:43   #4
Dana
 
 
Registriert seit: 21.08.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 34.953
Ich denke, mit Fotodiensten meint er seinen Flickr-Account.
__________________
Liebe Grüße!
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Dana ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.05.2012, 20:50   #5
Tikal

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 11.04.2012
Beiträge: 3.086
Danke, Dana. Ich nehme das Thema etwas ernst, möchte aber nicht mit dem Rechtsanwalt rumschlagen. Natürlich sind es keine verbindlichen Aussagen und niemand haftet hier für die Korrektheit. Ich brauche nur eine ungefähre Linie, der ich folgen kann. Für mich ist es selbstverständlich, den Bezug zum Festival herzustellen.

Es ist schade, das man Fotos solcher Veranstaltungen nicht einfach veröffentlichen darf. Aber ich respektiere es. Ich denke am einfachsten ist es, wenn ich eine Serie von Bildern im Fotostories Bereich veröffentliche und mir dann jemand netteweise aufmerksam macht, wenn einige Bilder problematisch sind. Dann entferne ich sie einfach.

Es geht mir auch nur um mein gutes Gewissen. Ich glaube kaum, das jemand jemals klagen würde. Aber auch so möchte ich es gar nicht erst soweit kommen lassen.

Und ja, ich meine Flickr und ähnliche Dienste. Natürlich möchte ich kein Geld für die gemachten Fotos, nur frei zur Verfügung stellen (user darf alles damit machen). Ich bezweifle das sie professionellen Ansprüchen gerecht wären.
__________________
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Alt 28.05.2012, 21:11   #6
Stoney
 
 
Registriert seit: 29.01.2006
Ort: Stuttgart
Beiträge: 2.135
Personen, die bei öffentlichen Aufführungen mitwirken, sind meiner Meinung nach "relative Personen der Zeitgeschichte" und dürfen als solche fotografiert und veröffentlicht werden. Der Bezug zur Veranstaltung dürfte im konkreten Fall wohl immer gegeben sein.
__________________
Gruß
Frank

http://www.foto-genuss.de - Meine Fotos
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Alt 28.05.2012, 21:25   #7
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Relative Personen der Zeitgeschichte kannst hier vergessen. Wenn jemand an einer öffentlichen Veranstaltung teilnimmt, kannst du ihn als Teil der Veranstaltung dokumentieren. Ein Porträt eines einzelnen ist davon aber nur in seltenen Fällen abgedeckt.

Ein Zitat dazu:
Zitat:
Auch bei Versammlungen, Aufzügen, und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten
Personen teilgenommen haben, verschwinden diese im Rahmen des Gesamtgeschehens.
Zentrales Motiv ist die Abbildung des Geschehens, nicht die einzelne
Person.
Da es dir aber eher rein um den künstlerischen Aspekte geht, kannst du eine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen.

Zitat dazu:
Zitat:
§ 23 Abs. 1 Ziff. 4 KunstUrhG statuiert für solche Bildnisse eine Ausnahme vom Einwilligungsvorbehalt
durch den Betroffenen, die „nicht auf Bestellung angefertigt sind,
sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dienen“.
Das geht normalerweise dann, wenn sie in Ausstellungen oder über den Kunsthandel vertrieben werden. Oder wenn du eine Homepage mit künstlerischem Inhalt machst. Im Zweifelsfall einlesen. Es gibt da einige sehr interessante Urteil auch hinsichtlich Fotos, bei denen die Personen überhaupt nicht einverstanden waren. Es ist meist für die Kunstfreiheit ausgegangen.
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.05.2012, 21:26   #8
Kabuto
 
 
Registriert seit: 04.01.2006
Ort: Berlin Tempelhof/Mariendorf
Beiträge: 925
Rechtsgrundlage in Deutschland:
Die Rechtsgrundlage für das Recht am eigenen Bild stellt das "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie” (auch: Kunsturheberrechtsgesetz, kurz: KUG) vom 09. Januar 1907 dar. Das KUG war damals als Strafgesetz geschaffen worden, nachdem die Presse ein Foto des toten Reichskanzlers Otto von Bismarck, das ihn aufgebahrt in der Leichenhalle zeigte, veröffentlicht hatte. Heute sind nur noch die §§ 22, 23 und 24 KUG von Bedeutung.
KUG § 22 bestimmt:

"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten."



KUG § 23 zählt Ausnahmen auf:
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Auszug des Bildrechts
Quelle: http://www.mainreportage.de/bildrecht.l

ABER, wenn man vorher Kontakt mit den Leuten aufnehmen kann, ist das besser..
Die Fotolprofis mit Gewinnabsicht an den Bildern rennen mit Verträgen durch den Karneval (habs selber schon gesehen, teilweise mit Schildern wie "zahle 10,- bei Vertrag").
Fotocommunity, Flickr und die anderen Fotoseiten sind voll von Bildern des KdKulturen.

Ich war am Sonntag auch zwischen 14-16 Uhr da.. auf Höhe Konrad Elektronik Geschäft.

Geändert von Kabuto (28.05.2012 um 21:34 Uhr)
Kabuto ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.05.2012, 22:04   #9
Hans1611
 
 
Registriert seit: 10.10.2009
Ort: Im Herzen von Hessen
Beiträge: 2.084
Zitat:
Zitat von Tikal Beitrag anzeigen
Habe ich das volle Recht am Bild, als ob ich ein Stein fotografiert hätte?
Ich wäre um Rat dankbar.
Hallo,

ich bin zwar Jurist, habe aber von dieser speziellen Materie wirklich keine Ahnung, da sie sehr komplex ist.

Aber laß mich mal grundsätzlich etwas sagen:

ich lege an mein Handeln immer folgenden Maßstab an:

"Was Du nicht willst, das man Dir tu, das füg auch keinem anderen zu."

Aber zu Deiner konkreten Frage, die ich zitiert habe:

Nein, natürlich nicht. Ein Mensch ist kein Stein.
__________________
Gruß Hans
--------------------
Hans1611 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.05.2012, 22:30   #10
Tikal

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 11.04.2012
Beiträge: 3.086
Ich möchte für eure bisher sachliche Behandlung bedanken. Ich hoffe nicht, das hier ein Streit entsteht, in der Qualität eines "OVF ist besser als EVF". Wenn ich eine kleine Serie an Bildern fertig habe, werde ich das mal hier verlinken.

Was ist mit Fotos von Personen, die man nicht eindeutig identifizieren kann? Und wird bei so einer Versammlung zwischen Besucher und denjenigen, die an der Veranstaltung als beispielsweise Tänzer auftreten ein Unterschied gemacht?

@Hans1611
Das mit dem Stein, wie soll ich sagen, war nur etwas humorvoll gemeint. :-) Prinzipiell ist das richtig und kein Werk, Objekt oder Tier ist mit einem Menschen gleich zu setzen. Die Frage hätte ich mir wohl auch sparen können. Aber danke für die Faustregel, so gehe ich schon vor. Das Veröffentlichen von Fotos ist aber kein Schaden in meinen Augen. Und ich will auch kein Geld damit verdienen.

@mrieglhofer und @Kabuto
Das ist eine interessante Ansicht. Ich kann nicht sagen ob es Kunst oder Reportage sein soll. Ich bin hingegangen und habe irgendwas zum fotografieren gesucht, zum üben sozusagen. Als mir dann die Leute beim Fotografiren zugelächelt haben und dann bestimmte Bewegungen gemacht haben, ist mir ganz warm ums Herz geworden. Ach sorry, ich schweife ab.^^

@Stoney
Relative Personen der Zeitgeschichte sind doch Menschen, die bekannter sind, die einen Namen haben. Ich würde diese NoName Tänzer und die Besucher im allgemeinem nicht als Personen der Zeitgeschichte interpretieren, da sie mit jedem anderen Menschen an dieser Stelle zu ersetzen wären, da sie keine Auswirkungen auf die Zeitgeschichte haben.
__________________
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Geändert von Tikal (28.05.2012 um 22:41 Uhr)
Tikal ist offline   Mit Zitat antworten
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