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Alt 13.05.2012, 01:46   #11
Shooty
 
 
Registriert seit: 11.12.2006
Ort: nähe FFM
Beiträge: 11.249
Zitat:
Zitat von Jens N. Beitrag anzeigen
Völlig richtig. Gerade von diesen 2800ern habe ich allerdings tatsächlich ein paar kaputte in der Schublade. Die machen einfach keinen Mucks. Da das aber nur "Beifang" war, hatte ich die völlig vergessen, bzw. zähle sie eigentlich nicht mit.
MOMENT!

Stimmt!

Ich hab auch irgendwo einen kaputten unten liegen ...
Aber den hab ich scho kaputt bekommen glaub ich ....
Naja gut .. dann alle Jahre mal ne Batterie rein und einschalten

Dann verbessere ich das ich selbst noch keinen kaputt bekommen hab *g*
Shooty ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 13.05.2012, 07:22   #12
kvbler
 
 
Registriert seit: 07.02.2006
Ort: Wesseling bei Köln
Beiträge: 1.518
Hab keine Ahnung von O-Blitzen.
Hatte An Kameras Yashica, Ricoh, Canon und immer was an Metzblitzen!
Öh, Regula nicht zu vergessen (den die Ostsee gekillt hat).
Habe und werde den 40MZ2 nie hergeben, da der auf A gestellt einfach wunderbar ist. Auch die Zeit von Weichspeicher zur Dimage A1 gute 3 Jahre ohne Funktion herumlag, um dann das zu tun, was er sollte.
Blitzen mit jeder Funktion die die A1 konnte.
Alles geht nun nicht mehr mit D7D und a700, aber gut beleuchten geht einfach noch Top.
SCA 3302M8.
__________________
Ich bin, Du bist, meine es Ernst, mit gekniffenen Aug.
Steh zu mir und den was ich von mir gebe.
kvbler ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.06.2012, 22:58   #13
FotoFreak2012
 
 
Registriert seit: 13.06.2012
Beiträge: 5
Nicht in der Bucht kaufen

Hallo, ich würde auf keinen Fall die Dinger in der E-Bucht für diverse überflüssige Dinge kaufen. Hier muss auf die Worte des Verkäufers gebaut werden und der Käufer trägt das Risiko.
Also dann lieber neu kaufen, als dort

Gruß Andi von der Ems
FotoFreak2012 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2012, 11:12   #14
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Zitat:
Hier muss auf die Worte des Verkäufers gebaut werden und der Käufer trägt das Risiko.
Rechtlich stimmt das natürlich nicht. Du hast kein Gewährleistung nach EU-Recht, aber sehr wohl alle Verpflichtungen aus dem ABGB oder BGB. Das heißt, wenn die Ware bei der Übergabe defekt ist oder nicht dem vereinbarten Zustand entspricht, muß der Verkäufer dafür einstehen. Die Prozesskosten trägt er dann ebenso. Trotzdem reicht meist ein freundliches Schreiben oder ein Gespräch.

Zu Blitzen selbst:
ich habe schon abgenudelte Blitze von Profis gekauft, ebenso wie gebrauchte von Amateuren. Wenn man nicht extrem viel blitzt, dann überleben die Blitze wohl die Kamera um Jahre. Klar, wenn die Röhre schon schwarz ist, sollte man das Ding vielleicht nicht nehmen. ABer die meisten Amateure kaufen einen Blitz und setzen ihn sehr selten ein. Die Dinger sind meist neuwertig, noch nicht einmal richtig eingeblitzt ;-)
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2012, 12:55   #15
gpo
 
 
Registriert seit: 15.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 12.012
Moin

nochmal was dazu...

sehr altre Blitze würde ich auch nicht mehr kaufen...es sei denn dafür gibt es einen Grund,
wie Ersatzteilbeschaffung.

wichtig IMMER>>> was will man damit machen

da neue Kamera auch "neues TTL" haben, muss der Blitz dazu passen

kann man auf den Schnickschnack verzichten...der A-Modus(Computerblitze) geht an den meisten ebenso gut und...
der M-Modus auch

wichtig finde ich auch...nicht zu sehr zu mixen, aus diesem grunde habe ich 6x den gleichen Bautyp,
alle gut gebraucht aus der Bucht, sahen alle fast wie neu aus, wurdne selten benutzt...
und ja...ich habe vorher die Leute befragt(ausgefragt) denn in der Regel liegen die nach der Taufe, Geburtstag meist im Schrankk rum

auch nicht zu verachten....einige billige Chinesen, glaube neu schon ab 50,-
Mfg gpo
gpo ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 30.07.2012, 13:38   #16
m1ra
 
 
Registriert seit: 06.06.2010
Beiträge: 10
Zitat:
Zitat von mrieglhofer Beitrag anzeigen
Rechtlich stimmt das natürlich nicht. Du hast kein Gewährleistung nach EU-Recht, aber sehr wohl alle Verpflichtungen aus dem ABGB oder BGB. Das heißt, wenn die Ware bei der Übergabe defekt ist oder nicht dem vereinbarten Zustand entspricht, muß der Verkäufer dafür einstehen. Die Prozesskosten trägt er dann ebenso. Trotzdem reicht meist ein freundliches Schreiben oder ein Gespräch.
Das ist richtig, aber der Käufer muss dann beweisen, dass der Verkäufer den Mangel verschwiegen hat - das wird im Falle des Falls oftmals sehr sehr schwierig sein. Tritt ein Schaden während des Transportes ein, liegt dies nicht im Haftungsbereich des Verkäufers, der Gefahrenübergang ist bei Übergabe der Ware an den Versanddienstleister. Der Verkäufer haftet also nur dann, wenn ihn nachgewiesen werden kann, dass er den fraglichen Gegenstand bereits defekt verschickt hat.

Ich habe gerade so ein Problem mit einem Ebayverkäufer (betrifft aber nicht Foto-Equipment). Daher kann ich wirklich nur jedem davon abraten, Gebrauchtgegenstände bei Ebay von Privat zu ersteigern ohne vorherige Besichtigung. Vielleicht geht es gut aus, aber man sollte sich dessen bewusst sein, dass man auch Schrott bekommen kann, für den man vorher viel Geld überwiesen hat.

Geändert von m1ra (30.07.2012 um 14:45 Uhr)
m1ra ist offline   Mit Zitat antworten
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