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#11 |
Themenersteller
Registriert seit: 26.05.2010
Ort: Königstein im Taunus
Beiträge: 2.882
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Was mich am meisten ärgert ist meine Blödheit und nicht seine Auktionsbeschreibung
![]() Die Artikelmerkmale sind auch mehr als Lapidär eingegeben obwohl Ebay ,auf die Korekte Merkmaleingabe,darauf besteht. Die jennige, die einen Objektiv verkauft haben, wissen was ich damit meine. Gruß,Alex |
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#12 |
Registriert seit: 06.01.2005
Beiträge: 527
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Einen faden Beigeschmack hat das ganze m.E. schon. Hier wird schon recht bewußt auf die Unwissenheit mancher Käufer gesetzt, was dadurch untermauert wird, dass es nicht das einzige missverständliche Angebot dieses Verkäufers ist.
Gutes und ehrliches Geschäftsgebahren ist es sicherlich nicht, aber am Ende wahrscheinlich legal, da er ja nichts Unwahres versprochen hat. |
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#13 |
Themenersteller
Registriert seit: 26.05.2010
Ort: Königstein im Taunus
Beiträge: 2.882
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Wie sagt man so schön:
" Augen auf beim Eierkauf " Ich glaube,da ich noch paar alte Schätze habe, das meine nächste Camera eine Nex sein wird. Gruß,Alex |
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#14 |
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Remscheid
Beiträge: 6.366
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Andererseits hätte man den Verkäufer auch vor dem Gebot anschreiben und ihn fragen können um welche Version es sich handelt.
__________________
Ciao, Cl ![]() |
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#15 |
Moderator
Registriert seit: 27.07.2004
Ort: D-81539 München
Beiträge: 6.925
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Glaubst du im Ernst, der würde auf so eine Anfrage reagieren? Es würde ihm ja keinerlei Vorteil bringen.
__________________
Ciao Stefan |
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#16 |
Registriert seit: 13.06.2011
Ort: Nedlitz / Sachsen Anhalt
Beiträge: 1.854
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Warte erst mal ab was er Dir schreibt, vielleicht nimmt er es ja zurück...wenn nicht kannst Du immer noch den Weg über Ebay gehen (der aber wahrscheinlich nichts bringen wird) und dann musst Du es ebend über die Bewertung regeln. Das Rückgaberecht ist nur nicht gültig bei wahrheitsgemäßen Angaben und dazu gehört auch das nichts weggelassen wird...ich würde es auf jeden Fall versuchen...auch sein Ausschluß der Gewährleistung und Rückgabe soll laut Ebay so aussehen und nicht was er geschrieben hat:
Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
__________________
Ich habe große Achtung vor der Menschenkenntnis meiner Hunde, sie sind schneller und gründlicher als ich. |
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#17 |
Registriert seit: 31.12.2010
Beiträge: 1.817
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Ich denke auch, dass so mancher eBay-Verkäufer sich etwas unwissend stellt oder Angaben gezielt vermeidet. Bei unvollständigen Angaben ist halt Nachfragen empfehlenswert.
In dem Fall hätte man es im Prinzip schon erkennen können, wenn man Minolta Objektive kennt. Schon was man vom Fokusring erahnen kann, sieht nach keinem Minolta Objektiv mit AF aus. Ein Bild aus der Objektivdatenbank hier im Forum hätte zur Not gereicht. Aber wenn man die Angebote so durchsieht, ist halt schnell mal was übersehen... |
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#18 |
Registriert seit: 11.03.2009
Ort: Baden-W.
Beiträge: 960
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... ich hatte auch schon ein paar Objektive bei Ebay in der näheren Betrachtung. Habe mich dann aber doch nicht getraut.
Allerdings habe ich mich dazu entschieden, alles was mit meinen Alphas zu tun hat, hier im Forum zu kaufen. Bis jetzt hatte ich immer Glück und bin nie auf die Nase gefallen. Gruß Goldleader...... |
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#19 |
Registriert seit: 16.10.2010
Ort: Vogelsbergkreis
Beiträge: 1.159
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Also ich denke schon, dass Du eine Chance hättest. Nur ist es der Aufwand (Anwalt, Gerichtsverfahren, usw.) wert? Leider wohl eher nicht.
Ich bin zwar kein Rechtsexperte, hatte das Fach Recht aber mal als Nebenfach bei nem nbenberuflichen (schon zweimal neben, also nicht so viel auf das geben was ich schreibe ![]() §119 BGB könnte helfen: Anfechtbarkeit wegen Irrtums. Wäre halt die Frage, wie der 2. Absatz ausgelegt wird: "(2)Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden." Im digitalen Zeitalter könnte man im Verkehr als wesentlich ansehen, dass so ein Objektiv an ner Sony Alpha funktioniert. Andererseits sind ja aber auch sammler unterwegs die sowas altes evtl. kaufen. Schwierig das ganze. Und arglistische Täuschung wird man wohl nicht nachweisen können, auch wenn es auf der Hand liegt. Ich würde auch einfach eine negative Bewertung sprechen lassen (wenn er sich nicht auf eine Einigung einlässt). Dann hat sich das zukünftig nämlich irgendwann mit den ungenauen Beschreibungen. Da er aber nur 100% Bewertungen hat, scheint die Chance vorhanden zu sein, dass er bei solchen Beschreibungen mit sich reden lässt. Ich selbst habe auch mal was bei ebay verkauft. Es war nicht mehr alles dabei was OVP dabei war. Ich habe es extra dazugeschrieben. Verkauft wird das, was auf den Bildern zu sehen ist. Der Käufer war dann etwas enttäuscht, hat mir geschrieben dass er enttäuscht ist und im nachhinein gesehen hat, ja, stand ja da. Aber ob man sich trotzdem einigen könne. Ich hab ihm dann den Mehrerlös, den ich durch seinen Irrtum hatte, erlassen. |
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#20 | |
Registriert seit: 13.06.2011
Ort: Nedlitz / Sachsen Anhalt
Beiträge: 1.854
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Zitat:
und so steht es original bei Ebay das diese Erklärung beim Ausschluß des Schadenersatzes für private Verkäufer so drunter zu stehen hat. und fahrlässig ist es allemal LG Tommy
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Ich habe große Achtung vor der Menschenkenntnis meiner Hunde, sie sind schneller und gründlicher als ich. |
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