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#11 | |
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.130
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Zitat:
![]() Wenn allerdings auf dem Foto in der Artikelbeschreibung ganz klar eine ausgepackte Kamera zu sehen ist, wird man sich im Nachhinein darauf wohl nicht berufen können, um den Kauf anzufechten. ![]()
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Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990) |
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#12 |
Registriert seit: 26.05.2010
Ort: Königstein im Taunus
Beiträge: 2.882
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Hallo, das ist sehr ärgerlich.
Welche Firmware hat die A55 drauf? Wenn die 1.10 drauf ist würde ich an deiner Stelle, bevor ich die Cam zum Geissler schicke, die Firmware 2.0 draufspielen.Vielleicht klappt es! Gruß,Alex |
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#13 |
Registriert seit: 04.10.2010
Beiträge: 997
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Auch ein Privatverkäufer haftet für Mängel, wenn er sie wissentlich verschwiegen hat.
Das nachzuweisen dürfte nur schwer sein.
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Gruß, Michael. (Tipp-Fehler gehen auf das Konto der Touchscreen-Tastatur) - mein Testbericht zur alpha 55 - Praxistest Tamron 70-300 USD - Vergleich Superzoom 18-250 mit Standardzoom 16-105 |
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#14 | |
Registriert seit: 26.01.2011
Ort: Wien
Beiträge: 634
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Zitat:
![]() Blödsinn beiseite- das ist natürlich nie schön zu lesen, wenn es bei Privatkäufen zu Problemen kommt. Noch dazu, wenn so offensichtlich von Verkäuferseite derart wichtige Informationen (B-Ware, evtl. ein Defekt) nicht preisgegeben wurden. Und wer weiß was da noch so alles verheimlicht wurde- weil im schlimmsten Fall fällt der Defekt nicht mehr unter Sony Garantieleistung, wenn es sich zB um einen Wasserschaden handelt. Drück dir da die Daumen... Hab meine a55 mit dem Druckknopf-Problem gestern zur Reperatur gebracht, und wie es aussieht ist das ein Garantiefall (wurde mir mal vorab so gesagt). Werde euch am Laufenden halten was dabei raus gekommen ist. |
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#15 |
Themenersteller
Registriert seit: 04.10.2011
Beiträge: 9
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Der Verkäufer hat die A55 wiefolgt ausgewiesen:
"Artikel: Sony ALPHA 55 Digitale Spiegelreflexkamera SLT-A55VL Kamera NEU + orig. Zubehör" @usch Da war ich wahrscheinlich einfach zu gutgläubig. Ich habe schon mehrere Elektrogeräte bei Ebay-Kleinanzeigen erworben (Smartphone usw.) die auch als "neu" bzw. "wie neu" deklariert waren und auch zum Zweck des Fotografierens ausgepackt wurden. Bisher überhaupt keine Probleme. @combonattor Den Gedanken habe ich auch gehabt und relativ zügig die Firmware 2.0 aufgespielt. Leider hat das nichts gebracht. @MichaelN Reicht es nicht, dass ich nachweisen kann, dass der Fehler nicht bei mir entstanden ist (denn das kann ich zweifelsfrei sagen)? Sicherlich kann der Privatverkäufer immer behaupten, dass die Kamera voll funktionsfähig gewesen sei, als er sie verkauft hat, aber kann so ein Fehler einfach so während des Transports entstehen (die Kamera war im Originalkarton + Zubehör verpackt)? Ich bezweifle das doch stark. Leider kenne ich mich in den rechtlichen Belangen nicht genug aus, um sagen zu können, ob der Verkäufer das Gerät notfalls wieder zurücknehmen muss, oder mir den Kaufpreis zurückerstattet. Vielleicht müsste ich mich da nochmal gesondert in einem Rechtshilfeforum melden, oder Ebay direkt kontaktieren. @dude700 Ich befürchte ehrlich gesagt das schlimmste. Bei Conrad war man verwundert, warum der Privatverkäufer das Gerät drei Wochen nach Erwerb für weitaus weniger als den ursprünglichen Kaufpreis wieder veräußert und angenommen, er wusste von dem Fehler, warum er nicht selbst Conrad bzw. Sony bemüht hat. Die Vermutung liegt nahe, dass mit der Kamera irgendetwas passiert ist, sodass starke Zweifel bestehen, dass Sony den Garantiefall gewährt. Der Mitarbeiter von Conrad vermutete, dass eventuell Wasser eingedrungen sein könnte, aber ich bin davon nicht ganz überzeugt. Es ist ja nicht so, dass gar nichts funktioniert. Die Steuerschalter links und rechts funktionieren, der Steuerschalter in der Mitte auch. Der Schalter nach unten scheint ebenso zu funktionieren, denn durch mehrfaches Drücken nach unten wurde der Menülauf nach oben zumindest für die Zeit des Drückens unterbrochen, wenngleich eine Menüwahl nach unten nicht möglich war. Auch der mittige Steuerschalter reagierte. Ich kenne mich da zu wenig aus, aber ich stelle die Vermutung auf, dass Wasser größeren Schaden anrichten würde. Werden Sony Kameras eigentlich immer zu Geissler geschickt? Wie sind eure Erfahrungen mit denen? |
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#16 |
Registriert seit: 26.05.2010
Ort: Königstein im Taunus
Beiträge: 2.882
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Also, was die Schnelligkeit der Reparatur angeht, kann ich von Geissler nur posives sagen.
Von der Reparatur auch : erstes mal hingeschickt-Fehler-Objektiv hat der Kontakt mit Camera verloren und das Steuerrad spielte komisch, kam nach eine Woche zurück, alles repariert dabei haben die vergessen den e Sucher anzuschließen, nochmal hingeschickt, nach 5 Tage zurück und alles ok bis einmal während eines Fotos ist die Cam ausgegangen und wollte nicht mehr starten und der Verschluß blieb zu. Also nochmals Diennstags hingeschickt und am Samstag wieder Bekommen. Reparaturen: Neue elektronische Platine, neues Spiegel und letzteres ein neues Verschluß und noch was elektronisches. Seit 2 Wochen funktioniert sie einwandfrei( ist auch fast alles neu drinne). Mein Rat: wenn du die Cam hinschickst, leg in die OVP eine Tafel gute Schokolade. Glaube mir , das hilft und vielleicht bekommst du es auf Garantie repariert. Gruß,Alex |
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#17 |
Themenersteller
Registriert seit: 04.10.2011
Beiträge: 9
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@combonattor
Vielen Dank für den Tipp ![]() |
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#18 | |
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.130
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Zitat:
Vielleicht bin ich zu mißtrauisch, aber wenn von privat Neuware angeboten wird, gehen bei mir immer die Alarmglocken an. Entweder ist das ein Händler, der sich auf diesem Weg vor dem Finanzamt und vor der Gewährleistungspflicht drücken will, oder der Artikel ist entgegen der Angabe doch nicht neu, oder man muß sich ernsthaft fragen, wie der Verkäufer wohl in den Besitz gekommen ist. Spätestens bei der fünften A900 mit dem Zusatz "Ich habe die Kamera in einem Preisausschreiben gewonnen, deshalb ist keine Rechnung dabei" fängt man doch langsam an, sich zu wundern. ![]()
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Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990) |
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#19 |
Themenersteller
Registriert seit: 04.10.2011
Beiträge: 9
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@usch
Der Privatverkäufer scheint die A55 wirklich von Conrad erworben zu haben. Das geht zumindest aus dem Lieferschein hervor. Allerdings kann es sich natürlich um einen gewerblichen Händler handeln, die Kontakt-E-Mail-Adresse lässt diesbezüglich viel Raum für Spekulationen... |
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#20 |
Registriert seit: 04.10.2010
Beiträge: 997
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Wenn Du dem Verkäufer gewerbliches Handeln nachweisen kannst (dazu reicht, das er regelmäßig Ware verkauft, vor allem Neuware. Es ist egal, ob er meint kein Gewerbetreibender zu sein), dann muß er immer im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung haften.
Ob es reicht, einfach nur einen Schaden festzustellen, bezweifel ich. Immerhin könntest ja auch Du den Schaden verursacht haben. Wie auch immer: ohne anwaltlichen Beistand wirst Du da kaum weiterkommen. (P.S.: alles nur meine Meinung, keine Rechtsberatung und natürlich ohne Gewähr)
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Gruß, Michael. (Tipp-Fehler gehen auf das Konto der Touchscreen-Tastatur) - mein Testbericht zur alpha 55 - Praxistest Tamron 70-300 USD - Vergleich Superzoom 18-250 mit Standardzoom 16-105 |
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