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Alt 03.09.2011, 18:40   #11
Byronimus
 
 
Registriert seit: 12.08.2006
Ort: Ironien nahe der Sarkastischen Grenze
Beiträge: 1.248
Zitat:
Zitat von corenight Beitrag anzeigen
Ausserdem bin ich ein Street-Art Fan sozusagen und bewundere gerne öffentliche Kunst.
Öffentliche Kunst ist das eine, Leute die Nachts ungefragt Fremdes Eigentum umgestalten ist was ganz anderes und statt die Leute dabei abzulichten sollten man ihnen lieber gehöhrig in den Allerwertesten treten.
__________________
Mög schützen uns des Kaisers Hand vor Groß- Berlin und Zweckverband! (zitat von Emil Müller)
Byronimus ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 03.09.2011, 18:41   #12
incm
 
 
Registriert seit: 26.05.2009
Ort: FFM
Beiträge: 424
Zitat:
Zitat von corenight Beitrag anzeigen
Nehmen wir noch einmal das Beispiel sprayen...
Wenn sprayer und Fotograf Freunde sind, und die Sprayer gehen irgendwo an einer Wand illegal malen, und ich gehe mit als Fotograf um dies zu dokumentieren für eigengebrauch und die Polizei erwischt die Sprayer, droht dann dem Fotograf auch ärger? (Falls die Wand in einem Privaten Gelände war ist ja klar das der Fotograf auch Hausfriedensbruch begannen hat, diese Tatsache lassen wir mal weg).
http://de.wikipedia.org/wiki/Beihilfe_%28Strafrecht%29

Beihilfe - "durch motivierendes Bestärken (psychische Beihilfe)"

Wenn du fuer deine coolen Freunden also Fotos fuer Facebook machst wie sie
ihre grottigen Tags auf nen ICE spruehen bist du dran.
Das ist Auslegungssache die aber der Richter garantiert nie fuer positiv fuer dich auslegen wird.
incm ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2011, 18:43   #13
corenight

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 01.11.2007
Ort: Aargau Schweiz
Beiträge: 507
ich finds nicht sehr hilfreich, wenn ihr versucht tatsachen so zu drehen wie es euch passt, nur damit ihr mich hier als falschen freund darstellen könnt!!!!

ich habe eine Frage gestellt, wer sich für das Thema nicht interessiert, soll sich bitte aus dem Thread raushalten...

Es geht hier um eine ganz allgemeine Frage zur Rechtslage und nicht zu einem eventuellen "ding" das irgend ein Kollege mit mir durchziehen will!!"

Arbeitest du bei der Bild oder was????

Ich Frage mich, wesshalb wird der man der das in dem DVD unmengen Illegaler sachen gefilmt hat nicht nach dem erscheinen der DVD verhaftet um die Street Art Künstler ausfindig zu machen?
corenight ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2011, 18:49   #14
alberich
 
 
Registriert seit: 25.08.2006
Ort: Anus Mundi
Beiträge: 4.384
Wenn Du eine Frage zur Rechtslage hast, dann frag' diejenigen die Dir diese Frage unzweifelhaft beantworten können. Alles andere ist doch einfach nur Geschwätz.
alberich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2011, 18:51   #15
Slowlens
 
 
Registriert seit: 02.08.2010
Beiträge: 987
Zitat:
Zitat von corenight Beitrag anzeigen
@Siowiens

was ist an der Diskussion merkwürdig?
In der heutigen Welt, wo man nicht mehr weiss was überhaupt noch legal ist finde ich es sehr Interessant über dieses Thema zu sprechen...

Ausserdem bin ich ein Street-Art Fan sozusagen und bewundere gerne öffentliche Kunst. Zu diesen Thema gibt es einen super Film des wohl berühmtesten Street-Art Künslers der Welt. Der Film heisst "Exit through the Giftshop" von Banksy...

In dieser Doku wird gezeigt wie ein Mann jahre lang mit Streetart Künstlern untwegs war und diese dabei gefilmt hat, wenn sie in "action" waren und hat das jetzt auf DVD rausgebracht und dem passiert jetzt ja auch nichts!?
Du hast doch in Deinem Eingangsbeitrag selbst definiert, dass es hier um das fotografieren einer illegalen Tat gehen soll. Mittlerweile hast Du das auf Sprayen eingegrenzt.
Illegales Sprayen ist Sachbeschädigung, derjenige, der das tut, fügt also anderen einen Schaden zu, für den entweder konkrete Privateigentümer, Organisationen oder die Allgemeinheit aufkommen müssen.

Ich finde eine Beratungsfrage, ob der Fotograf mit haftbar gemacht werden kann, und die Diskussion mit dem Fragestellenden deshalb merkwürdig.
Slowlens ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 03.09.2011, 18:52   #16
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Zitat:
Wenn jemand Kenntnis einer illegalen Handlung hat und diese auch noch fotografieren kann, dann kann er auch die Polizei informieren, damit diese die Tat verhindert und die Täter dingfest macht
Blockwart oder wie?
Du bist selbstverständlich nicht verpflichtet, die Polizei zu einformieren. Was anderes ist, wenn du Beamter bist und im Zuge deiner dienstlcihen Tätigkeit Kenntnis erhältst oder wenn es um unterlassene Hilfeleitung geht.

Zitat:
Die herrschende Lehre fordert, dass die Unterstützung des Gehilfen kausal für das Gelingen der unterstützten Haupttat sein muss. Die Rechtsprechung lässt es dagegen bereits ausreichen, wenn die Haupttat in irgendeiner Weise durch die Hilfeleistung gefördert wurde.
Noch klarer gehts wohl eh nicht.

Wenn du deine Kollegen auffordert zu sprayen, um sie fotografieren zu können, ist das ja klar. Wenn sie soundso sprühen und du mitgehen darfst, wird dir so einfach keiner was anhängen können. Wenn du ihnen die Spraydosen trägst oder sie hinfährst, kann das natürlich sehr schnell in einer Mittäterschaft endigen. Also immer klar abgrenzen und als unparteiischer Beobachter dokumentieren aber nichts beitragen!

Wenn du damit Werbung fürs Sprayen machst, kann man dir das als Unterstützung auslegen. Also wäre es sicher sinnvoll, wenn du einen Pressekontext hast, sei es eine Zeitung belieferst, eine News Site für deine Stadt, Grätzel oder so belieferst.
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2011, 18:52   #17
corenight

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 01.11.2007
Ort: Aargau Schweiz
Beiträge: 507
ich dachte wir sind hier in einem FORUM um Meinungen auszutauschen?

ich hoffe für dich du schreibst hier NIE wieder einen Thread der ein Thema enthält über das man spekulieren kann.... sonst schreibt man ja nur GESCHWÄTZ....

man ist das kacke... ich such mir wo anders leute um auf besserem Niveau zu diskutieren....
corenight ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2011, 18:54   #18
alberich
 
 
Registriert seit: 25.08.2006
Ort: Anus Mundi
Beiträge: 4.384
Bei Rechtsfragen gibt es keine Meinungen und auch nichts zu spekulieren.
alberich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2011, 18:57   #19
corenight

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 01.11.2007
Ort: Aargau Schweiz
Beiträge: 507
@mriegelhofer

Vielen Dank, dass war schon etwas hilfreicher!!

Da bedeutet aus deiner Sicht:
Wenn Mr. Brainwash (der typ aus der DVD) nichts macht, was dem Street-Art Künstler irgendwie hilf, die Illegale Tätigkeit zu meistern, hat der der dabei war und sich das anschaut oder gar fotografiert nichts verbrochen.... ?
corenight ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2011, 19:00   #20
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Zitat:
Öffentliche Kunst ist das eine, Leute die Nachts ungefragt Fremdes Eigentum umgestalten ist was ganz anderes und statt die Leute dabei abzulichten sollten man ihnen lieber gehöhrig in den Allerwertesten treten.
Aber der Aufruf zu Selbstjustiz ist fehl am Platz. Genau das ist nämlich strafbar und mit Recht d.h. du rufst damit zu einer Straftat auf.
Von dem abgesehen, Eigentum ist ja schön und recht, aber manche Häuser sind im öffentlichen Raum unbemalt ein Zumutung. Da ist halt die Frage, muß man sich das gefallen lassen? Und ein künstlerischer Graffitti - da rede ich nicht von Schmierereien - hat schon manches Haus eher verschönert.

Auch gibt es z.B. Bemühungen Guerilla-Gärtner zu bestrafen oder die Woll-Guerilla. Und die richten ja wirklich keine Schäden an sondern verschönern bestenfalls die Stadt. Das geht dann schon etwas weit und da sind meine Sympathien klar.
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
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