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Alt 25.08.2011, 12:10   #1
myserycrash
 
 
Registriert seit: 20.07.2011
Ort: Oftringen
Beiträge: 461
Also ich würde da mal abwarten ob da noch mehr kommt. In dem Mail wird ja nicht einmal eine Kontaktperson oder wenigstens eine richtige Mailadresse angegeben. Könnte sich auch grad so gut im Spam handeln. Ausserdem wenn die nochmal kommen, kannst du immer noch sagen, dass du das erste Mail nicht erhalten hast. Die haben ja keine Empfangsbestätigung oder so...
myserycrash ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 25.08.2011, 12:22   #2
BeHo
verstorben
 
 
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
Nochmal: Die E-Mail-Adresse kann schon echt sein. Den Nachnamen gibt es. Von daher würde ich erstmal die E-Mail-Adresse und den Namen des "Unterzeichners" aus den Beiträgen entfernen.

Darüber hinaus wäre ich immer vorsichtig mit der Veröffentlichung von erhaltenen E-Mails. Eine interessante Seite zu diesem Thema findet sich hier.
__________________
.___.
(O,o)
/)__) Meine SUF-Bilder / Island-Bilder
-"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung.
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Alt 25.08.2011, 11:51   #3
Fotorrhoe
 
 
Registriert seit: 27.03.2006
Ort: Frankfurt/Main
Beiträge: 760
Zitat:
Zitat von BadMan Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

ich habe gerade folgende mail bekommen.



Es handelt sich um dieses Bild auf meiner rein privaten, nicht kommerziellen Seite.

Sind die im Recht? Wenn ich mich richtig erinnere, ist das Foto von öffentlichem Grund aus gemacht worden (Waldweg), kann es aber nach 5 Jahren nicht mehr beschwören.

Leider ist als Absendeadresse nur forward@gmx.de angegeben, so dass ich den Absender weder identifizieren noch kontaktieren kann.
Auch der erwähnte Anhang befindet sich nicht in der mail.
Und google gibt bei "Erbengemeinschaft Gelobtbachmühle" genau NULL Treffer aus.

Wie soll ich mich berhalten?
Natürlich wäre es für mich kein Beinbruch, das Bild zu entfernen. Aber ich möchte schon gerne wissen, ob die mich dazu zwingen können.
Ich sehe hier zwei Aspekte - als Nichtanwalt, aber interessiertem Laien:
Zum Einen die Frage des Urheberrechts. Diese Mühle ist vermutlich ein einzigartiges Gebäude, dem ein besonderes Schutzrecht zukommt. Mit dem Argument der Panoramafreiheit wird man da vermutlich Schiffbruch erleiden. Die Eigentümer können daher vermutlich eine Veröffentlichung von Bildern verbieten. Die Frage, ob kommerziell oder nicht, spielt da erst einmal keine Rolle.
Das Anschreiben selber: Es ist zunächst einmal um Aufklärung bemüht und außer der Aufforderung zur Unterlassung werden keine Forderungen erhoben. Soweit ganz positiv, aber mich machen einige Dinge etwas stutzig: Es ist kein korrekter Absender angegeben, die email-Adresse ist nicht klar zurück zu verfolgen und der Text ist voller trivialer Fehler. Ich habe hier einen Spam-Verdacht!

Was würde ich machen? Ich würde das Bild von der Homepage entfernen. Die email würde ich nicht beantworten, aber archivieren.

Fotorrhoe
Fotorrhoe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2011, 12:06   #4
BeHo
verstorben
 
 
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
Zitat:
Zitat von BadMan Beitrag anzeigen
Leider ist als Absendeadresse nur [...] angegeben, so dass ich den Absender weder identifizieren noch kontaktieren kann.
Eventuell ist das ja eine echte E-Mail-Adresse?
__________________
.___.
(O,o)
/)__) Meine SUF-Bilder / Island-Bilder
-"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung.
BeHo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2011, 12:10   #5
jameek
 
 
Registriert seit: 27.03.2004
Ort: 47877
Beiträge: 2.316
Zitat:
Zum zweiten: Definition Panorama. Das Bild der Gelobtbachmühle was sie als Panorama
Definieren ist eine Frontale und kein Panorama, außerdem ist es Fassade und der Eingangsbereich!
Hihi
Meint er Panoramafreiheit?
Egal, der Text ist sowas von abstrus, mich wundert, dass der überhaupt einen Zusammenhang zwischen Objekt, Fotograf und Website herstellen kann

Wie schon so oft gesagt wurde: Wenn das Bild von öffentlichem Grund aufgenommen wurde, dann ist es kein Thema.
Das hat auch nichts mit dem Alter der Mühle zu tun (Urheberrecht), denn meines Wissens nach sind auch "einzigartige Gebäude" (das ist ja im Prinzip jedes Gebäude) nicht sonderlich geschützt. Du kannst ja zB auch eine alte Burg, die heute einen Eigentümer hat, von freiem Grund ohne Probleme fotografieren und veröffentlichen.
Wichtig ist nur, dass man sich nicht auf Privatem Grund befindet (das kann bei einer Wiese aber durchaus der Fall sein) und dass man die Privatsphäre nicht verletzt.

Tendenziell würde ich das Bild auch nicht löschen, das ist aber kein Ratschlag. Klar würde ich mich mit dem Sender auseinandersetzen und versuchen die Sache zu klären, aber wenn der nicht erreichbar ist, ist es auch nicht seriös (Meiner Meinung nach).
Auch im Mail-Verkehr bedarf die rechtliche Verbindlichkeit eine Unterschrift und einen klar identifizierbaren Versender.
Sollte es hart auf hart kommen, kannst Du ja behaupten diese Mail nie bekommen zu haben (Spamfilter wg. Adresse oder dergleichen).
Da müsste erstmal das Gegenteil bewiesen werden ...
__________________
Gruß
christophe

Portfolio
jameek ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 25.08.2011, 12:56   #6
Echidna
 
 
Registriert seit: 01.10.2003
Ort: Duisburg
Beiträge: 1.683
Zitat:
Zitat von jameek Beitrag anzeigen
Sollte es hart auf hart kommen, kannst Du ja behaupten diese Mail nie bekommen zu haben (Spamfilter wg. Adresse oder dergleichen).
Da müsste erstmal das Gegenteil bewiesen werden ...
Sollte es hart auf hart kommen, würde er mit dieser Aussage eventuell einen Prozessbetrug begehen, der ihm mit einem Blick in dieses Forum kinderleicht nachzuweisen wäre. Google ist eben nicht nur dein Freund. Also bitte Vorsicht mit solchen Ratschlägen.
__________________
Unsere Fotogalerie
Echidna ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2011, 13:04   #7
André 69
 
 
Registriert seit: 15.01.2008
Ort: Freistaat Sachsen
Beiträge: 5.052
Ich nochmal,

auf diesem Link wird darauf hingewiesen, daß das Gelände privat ist, und man wohl nicht mehr den ursprünglichen Wanderweg gehen kann:

http://www.elbsandsteingebirge.de/ht...hirnstein.html

Damit verdichten sich die Indizien (mehr sind es ja nicht), daß das Foto nicht rechtmäßig entstanden ist. (... und daß die Sachsen wohl recht streitlustig sind, ups)

Gruß André
__________________
Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren (Benjamin Franklin)
André 69 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2011, 13:19   #8
ingoKober
 
 
Registriert seit: 14.06.2005
Ort: 64521 Groß-Gerau
Beiträge: 11.174
Ich denke, das macht sich tatsächlich am Fotografenstandort fest. Ist dies ein öffentlicher Weg oder war er es vor 5 jahren zum Aufnahmezeitpunkt dürfte es denen sehr schwer fallen, Dir etwas zu untersagen.
Siehe dazu auch:
http://www.fotorecht.de/publikationen/gebaeude.html
Wenn die Leute schon die Kosten für einen Postbrief scheuen, frage ich mich auch, welchen Aufwand zu betreiben sie für so ein im Effekt sehr fragwürdiges Ziel zu betreiben bereit sind.
Die Email ist auch ganz sicher nicht von einem Juristen verfasst worden. Zudem unelegant formuliert und mit Fehlern durchsetzt-da plustert sich nur jemand auf. Oft ist bei sowas ausser heisser Luft nicht viel hinter.
Ich würds einfach aussitzen.


Viele Grüße

Ingo

Geändert von ingoKober (25.08.2011 um 13:22 Uhr)
ingoKober ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2011, 13:49   #9
Relax07
 
 
Registriert seit: 09.06.2011
Ort: Schweiz
Beiträge: 187
Ich habe hier noch einen Link zu Fotorecht von Blende 8
http://foto-podcast.de/ipod/blende8-20/
Da werden viele Situationen behandelt und auch die Panoramafreiheit!
__________________
Gruß aus der Schweiz
Peter
Flickr
Relax07 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2011, 13:50   #10
Tom D
 
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: Freigericht
Beiträge: 6.016
Auch interessant:

http://www.wbs-law.de/internetrecht/...158/#more-7158

Insbesondere:
Zitat:
Die Herstellung einer Sachaufnahme ist in einem solchen Fall von der sog. Panoramafreiheit, die in § 59 UrhG geregelt ist, gedeckt. Nach § 59 Abs. 1 UrhG gilt:

„Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“
__________________
Viele Grüße, Tom

Ein Foto zeigt nicht die Wahrheit. Es schlägt nur eine Möglichkeit vor._______
Tom D ist offline   Mit Zitat antworten
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