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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Schnelle Frage: Kamera vor US Reise beim Zoll anmelden?
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Alt 14.07.2011, 16:45   #11
come_paglia
 
 
Registriert seit: 08.08.2005
Beiträge: 8.667
Zitat:
Zitat von erwinkfoto Beitrag anzeigen
Haha und als "Fotobörsen"-Einkäufer bist du natürlich gea*scht, weil du keine Rechnungen hast.

Was macht man in dem Fall? Sich Zahlen ausdenken??
Ein Foto des Objektivs oder der Kamera mit erkennbarer Seriennummer auf einer aktuellen Tageszeitung mit erkennbarem Datum reicht zumindest Foto-Versicherungen als Nachweis, dass es sich um Dein Objektiv handelt. Ich denke, das sollte auch in diesem Fall ausreichen, denn es geht ja nicht um den Nachweis des Werts an sich, sondern dass das Equipment bereits vor Deiner Abreise ins Ausland in Deinem Besitz war und nicht erst im Ausland neu beschafft wurde.

LG, Hella
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Fotos und mehr...
come_paglia ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 14.07.2011, 16:47   #12
erwinkfoto
 
 
Registriert seit: 22.05.2007
Ort: NRW
Beiträge: 5.642
Zitat:
Zitat von come_paglia Beitrag anzeigen
Ich denke, das sollte auch in diesem Fall ausreichen, denn es geht ja nicht um den Nachweis des Werts an sich, sondern dass das Equipment bereits vor Deiner Abreise ins Ausland in Deinem Besitz war und nicht erst im Ausland neu beschafft wurde.
Danke Hella, echt eine gute Idee

LG,

Erwin
__________________
ErwinKFoto on FB
The single most important component of a camera is the twelve inches behind it. -A.A.
erwinkfoto ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2011, 16:56   #13
BeHo
verstorben
 
 
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
Zitat:
Zitat von erwinkfoto Beitrag anzeigen
Haha und als "Fotobörsen"-Einkäufer bist du natürlich gea*scht, weil du keine Rechnungen hast.

Was macht man in dem Fall? Sich Zahlen ausdenken??
Neben Hellas Tipp gibt's ja noch die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr, auf die in den Links weiter oben verwiesen wird.
__________________
.___.
(O,o)
/)__) Meine SUF-Bilder / Island-Bilder
-"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung.
BeHo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2011, 16:57   #14
Tommyknocker
 
 
Registriert seit: 02.02.2008
Ort: Holzland
Beiträge: 1.393
Wenn es ein in D gekauftes Modell ist, sollte das ja anhand der Seriennummer nachweisbar sein und damit sollte sich der Zoll zufrieden geben.

Sieht die Ausrüstung einigermaßen benutzt aus, dürfte das kein Problem sein.
Tommyknocker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2011, 01:27   #15
Tom
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
Zitat:
Zitat von come_paglia Beitrag anzeigen
Ein Foto des Objektivs oder der Kamera mit erkennbarer Seriennummer auf einer aktuellen Tageszeitung mit erkennbarem Datum reicht zumindest Foto-Versicherungen als Nachweis, dass es sich um Dein Objektiv handelt. Ich denke, das sollte auch in diesem Fall ausreichen, denn es geht ja nicht um den Nachweis des Werts an sich, sondern dass das Equipment bereits vor Deiner Abreise ins Ausland in Deinem Besitz war und nicht erst im Ausland neu beschafft wurde.
So ein Foto beweist zollrechtlich gar nichts.
Es ist ein Kinderspiel, eine deutsche Zeitung mit in den Urlaub zu nehmen, und neben den dort erworbenen neuen Artikeln abzulichten.

Zitat:
Zitat von erwinkfoto Beitrag anzeigen
Danke Hella, echt eine gute Idee
Nee, überhaupt nicht...
Tom ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 15.07.2011, 08:19   #16
come_paglia
 
 
Registriert seit: 08.08.2005
Beiträge: 8.667
Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
So ein Foto beweist zollrechtlich gar nichts.
Es ist ein Kinderspiel, eine deutsche Zeitung mit in den Urlaub zu nehmen, und neben den dort erworbenen neuen Artikeln abzulichten.
Gut, unter diesem Aspekt hilft natürlich nur der Ausfuhrstempel des Zolls.

LG, Hella
__________________
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come_paglia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2011, 10:54   #17
gerald1101
 
 
Registriert seit: 24.11.2004
Ort: Alkoven
Beiträge: 61
war in den letzten Jahren regelmäßig, teilweise mehrmals pro Jahr, und sogar mit teilweiser nagelneuer DSLR-Ausrüstung (zB mit A700, oder heuer im Mai mit Nikon D300s samt Objetivpark) in den USA und hatte noch nie Probeme. Zur Sicherheit hatte ich immer Kopien von den Rechnungen dabei.
Mich würd interessieren, wer wirklich da schon Probleme hatte? Kenn zumindest noch niemanden, der/die welche hatte
__________________
http://reisen.geralds-welt.at
gerald1101 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2011, 12:09   #18
jqsch
 
 
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Bernau bei Berlin
Beiträge: 5.951
Irgendwie geistert dieses Thema jedes Jahr mindestens einmal durch das Forum. Bisher hat keiner bestätigt, jemals am Zoll Einfuhrsteuer bezahlt zu haben, weil er seine Kamera wieder eingeführt hat. :-)

Dazu kommt, dass der Zoll sehr wohl anhand der Nummern erkennen kann, ob es sich um eine Kamera für den amerikanischen oder europäischen Markt handelt. Zudem braucht auch der Zoll Anhalltspunkte, dass es sich um Neuware handelt (wie Kartons, Gebrauchsanweisungen, etc.)

Wenn man nun ganz sicher gehen will, dann geht man zum Zoll, und lässt sich einen Stempel geben (kostet das eigentlich was) Oder kann auch noch gerne beim Notar vorbeischauen und sich notariell das Dokument beglaubigen lassen .

Man kann aber auch übertreiben

Insofern ein Dokument vorab mit Seriennummern und Rechnung erstellen, dann verpdfen, auf einen Stick kopieren und gut ist es.

VG

Jürgen
__________________
... und Tschüß...

jqsch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2011, 13:15   #19
roja75
 
 
Registriert seit: 01.09.2008
Beiträge: 143
Geht zum Zoll, nehmt die Ausrüstung mit, füllt das Formular aus, Ihr kriegt eine Unterschrift und Stempel und fertig.
Keine Kosten und der sichere Beweis, dass es Eure Ausrüstung ist!
roja75 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2011, 15:28   #20
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Wie schon oben beschrieben, Kopie der Rechnung reicht. Wenn nicht mit, kann der Zoll zwar behaupten, dass du schmuggeln wolltest, wird ein Verfahren einleiten, aber im Verfahren kannst du die Rechnungen vorlegen und alles löst sich in Luft auf.

Wenn du die Ware gebraucht gekauft hast, empfiehlt es sich auf alle Fälle den Schriftverkehr gut aufzubewahren oder dir zumindest ein Papier unterschreiben zu lassen. Nicht nur für den Zoll. Die Ware kann gesschmuggelt sein, gestohlen, veruntreut. Dann hast die Kamera gehabt. Da mußt du schon Vorsicht walten lassen und alles in deiner Macht stehende tun, um das auszuschließen.

Und auch die Ausfuhrbescheinigung bedeutet ja nicht, dass die Kamera nicht vorher illegal importiert worden ist. Wäre ja genial. Kaufe die Kamera in Amerika, schmuggle sie ins Land, gehe dann zum Zoll und lasse mir bestätigen, dass ich sie in Deutschland gekauft habe und bin für die Zukunft alle Sorgen los. So spielt es das nicht.
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
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