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#11 | |
Registriert seit: 08.08.2005
Beiträge: 8.667
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Zitat:
LG, Hella
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Fotos und mehr... |
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#12 | |
Registriert seit: 22.05.2007
Ort: NRW
Beiträge: 5.642
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Zitat:
![]() ![]() LG, Erwin
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ErwinKFoto on FB ![]() The single most important component of a camera is the twelve inches behind it. -A.A. |
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#13 |
verstorben
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
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Neben Hellas Tipp gibt's ja noch die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr, auf die in den Links weiter oben verwiesen wird.
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.___. (O,o) /)__) █Meine SUF-Bilder / Island-Bilder -"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung. |
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#14 |
Registriert seit: 02.02.2008
Ort: Holzland
Beiträge: 1.393
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Wenn es ein in D gekauftes Modell ist, sollte das ja anhand der Seriennummer nachweisbar sein und damit sollte sich der Zoll zufrieden geben.
Sieht die Ausrüstung einigermaßen benutzt aus, dürfte das kein Problem sein. |
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#15 | |
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
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Zitat:
Es ist ein Kinderspiel, eine deutsche Zeitung mit in den Urlaub zu nehmen, und neben den dort erworbenen neuen Artikeln abzulichten. Nee, überhaupt nicht... |
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#16 | |
Registriert seit: 08.08.2005
Beiträge: 8.667
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Zitat:
LG, Hella
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#17 |
Registriert seit: 24.11.2004
Ort: Alkoven
Beiträge: 61
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war in den letzten Jahren regelmäßig, teilweise mehrmals pro Jahr, und sogar mit teilweiser nagelneuer DSLR-Ausrüstung (zB mit A700, oder heuer im Mai mit Nikon D300s samt Objetivpark) in den USA und hatte noch nie Probeme. Zur Sicherheit hatte ich immer Kopien von den Rechnungen dabei.
Mich würd interessieren, wer wirklich da schon Probleme hatte? Kenn zumindest noch niemanden, der/die welche hatte
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http://reisen.geralds-welt.at |
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#18 |
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Bernau bei Berlin
Beiträge: 5.951
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Irgendwie geistert dieses Thema jedes Jahr mindestens einmal durch das Forum. Bisher hat keiner bestätigt, jemals am Zoll Einfuhrsteuer bezahlt zu haben, weil er seine Kamera wieder eingeführt hat. :-)
Dazu kommt, dass der Zoll sehr wohl anhand der Nummern erkennen kann, ob es sich um eine Kamera für den amerikanischen oder europäischen Markt handelt. Zudem braucht auch der Zoll Anhalltspunkte, dass es sich um Neuware handelt (wie Kartons, Gebrauchsanweisungen, etc.) Wenn man nun ganz sicher gehen will, dann geht man zum Zoll, und lässt sich einen Stempel geben (kostet das eigentlich was) Oder kann auch noch gerne beim Notar vorbeischauen und sich notariell das Dokument beglaubigen lassen . Man kann aber auch übertreiben Insofern ein Dokument vorab mit Seriennummern und Rechnung erstellen, dann verpdfen, auf einen Stick kopieren und gut ist es. VG Jürgen |
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#19 |
Registriert seit: 01.09.2008
Beiträge: 143
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Geht zum Zoll, nehmt die Ausrüstung mit, füllt das Formular aus, Ihr kriegt eine Unterschrift und Stempel und fertig.
Keine Kosten und der sichere Beweis, dass es Eure Ausrüstung ist! |
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#20 |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Wie schon oben beschrieben, Kopie der Rechnung reicht. Wenn nicht mit, kann der Zoll zwar behaupten, dass du schmuggeln wolltest, wird ein Verfahren einleiten, aber im Verfahren kannst du die Rechnungen vorlegen und alles löst sich in Luft auf.
Wenn du die Ware gebraucht gekauft hast, empfiehlt es sich auf alle Fälle den Schriftverkehr gut aufzubewahren oder dir zumindest ein Papier unterschreiben zu lassen. Nicht nur für den Zoll. Die Ware kann gesschmuggelt sein, gestohlen, veruntreut. Dann hast die Kamera gehabt. Da mußt du schon Vorsicht walten lassen und alles in deiner Macht stehende tun, um das auszuschließen. Und auch die Ausfuhrbescheinigung bedeutet ja nicht, dass die Kamera nicht vorher illegal importiert worden ist. Wäre ja genial. Kaufe die Kamera in Amerika, schmuggle sie ins Land, gehe dann zum Zoll und lasse mir bestätigen, dass ich sie in Deutschland gekauft habe und bin für die Zukunft alle Sorgen los. So spielt es das nicht. |
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