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#121 |
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
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Das ist aber schon ein wenig des Pudels Kern um den wir gerade diskutieren.
Sicherheit ja, aber Freiheit auch. Aber das Wie müssen andere schaffen.
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#122 |
Registriert seit: 11.10.2012
Beiträge: 542
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Natürlich müssen das andere schaffen. Nämlich die, die ihr Geld damit verdienen. Es hat niemand gesagt, dass es leicht ist Jurist zu sein.
Ich finde es ehrlich gesagt erschreckend, dass selbst ein Nicht-Jurist beim Lesen direkt bemerken kann, dass der Absatz 3 mehr als schwammig ist.
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Viele Grüße Mathias |
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#123 |
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.444
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Ausgerechnet Absatz 3 find ich jetzt gar nicht "schwammig". Meinst Du vielleicht Absatz 1 Satz 3?
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#124 |
Registriert seit: 04.06.2013
Ort: Clausthal-Zellerfeld
Beiträge: 150
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Wie ist das mit Überwachungskameras, überwiegt dort das öffentliche Interesse per se?
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#125 |
Registriert seit: 11.10.2012
Beiträge: 542
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Nein, ich meine Absatz 3. Wie schon mehrfach geschrieben stört mich die Formulierung "gegen Entgelt". So wie es derzeit dort steht, ist es nur strafbar, wenn man solche Bilder gegen Eltgelt macht, weitergibt oder sich verschafft. Würde dort stehen "..., auch gegen Entgelt, ..." oder würde man diesen Textbaustein einfach komplett weg lassen, dann würde die Sache schon wieder ganz anders, und in meinen Augen eindeutig, aussehen. Aber aktuell liest es sich so, als wären diese Handlungen nur strafbar, wenn sie gegen Entgelt erfolgen.
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Viele Grüße Mathias |
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#126 |
Registriert seit: 11.10.2012
Beiträge: 542
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Gegen welchen Absatz in diesem Paragraphen verstoßen sie denn deiner Meinung nach?
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Viele Grüße Mathias |
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#127 |
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
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ja eindeutig, dass es absolut jeden treffen kann.
Und genau das ist ja nicht gewollt. Dass z.B. die Oma kriminalisiert wird. So, wie es ist, ist es eindeutig: wer sich daraus einen finanziellen Vorteil verschafft, ist auch als Bilderzeuger haftbar.
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#128 |
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.673
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Sie können nicht entscheiden, ob eine Person, die gerade aufgenommen wird, sich in einer hilflosen Situation befindet. Da solche Aufnahmen jetzt verboten sind, dürfen sie auch mit Dauerüberwachung nicht erstellt werden.
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Gruß Gottlieb |
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#129 |
Registriert seit: 11.10.2012
Beiträge: 542
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Aber nur, wenn die Aufnahmen unbefugt angefertigt werden. Betreiber von solchen Kameras auf z. B. öffentlichen Plätzen (irgendwelche Behörden oder mit der Sicherheit beauftragte Unternehmen) haben aber bestimmt eine Befugnis damit auch aufzuzeichnen.
Außerdem sollte man sich im Hinterkopf behalten, dass das Gesetz wohl darauf abzielt, gezielte Aufnahmen von Personen zu vermeiden, deren Hilflosigkeit damit dargestellt wird. Dabei wird es nicht um die allgemeine Videoüberwachung gehen, die einen solchen Zwischenfall "zufällig" mit aufzeichnet und zur Strafverfolgung gern herangezogen werden darf, sondern um die Idioten, die solche Straftaten begehen, die Hilflosigkeit ihres Opfers in Form von Fotos und/oder Videos dokumentieren um ihre Heldentaten anschließen (im Netz) zu teilen.
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Viele Grüße Mathias |
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#130 |
Registriert seit: 11.10.2012
Beiträge: 542
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Und wer sich keinen finanziellen Vorteil daraus verschafft? Verstehst du wirklich nicht was ich meine?
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Viele Grüße Mathias |
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