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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Gesetzesänderung - in Zukunft müssen wir alle besser aufpassen!
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Alt 02.02.2015, 12:03   #121
dey
 
 
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
Zitat:
Zitat von stecki99 Beitrag anzeigen
Sich darüber Gedanken zu machen ist Sache hoch bezahlter Juristen.
Das ist aber schon ein wenig des Pudels Kern um den wir gerade diskutieren.
Sicherheit ja, aber Freiheit auch. Aber das Wie müssen andere schaffen.
__________________
Meinungsvielfalt -1! Keine Meinung -> kein Profil!
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Alt 02.02.2015, 20:41   #122
stecki99
 
 
Registriert seit: 11.10.2012
Beiträge: 542
Natürlich müssen das andere schaffen. Nämlich die, die ihr Geld damit verdienen. Es hat niemand gesagt, dass es leicht ist Jurist zu sein.

Ich finde es ehrlich gesagt erschreckend, dass selbst ein Nicht-Jurist beim Lesen direkt bemerken kann, dass der Absatz 3 mehr als schwammig ist.
__________________
Viele Grüße
Mathias
stecki99 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2015, 09:32   #123
Itscha
 
 
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.444
Ausgerechnet Absatz 3 find ich jetzt gar nicht "schwammig". Meinst Du vielleicht Absatz 1 Satz 3?
__________________
Gruß,
Itscha

"Sowas kommt von sowas!" (Stan Laurel) http://www.moselpixx.de
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Alt 03.02.2015, 10:37   #124
FaKK
 
 
Registriert seit: 04.06.2013
Ort: Clausthal-Zellerfeld
Beiträge: 150
Wie ist das mit Überwachungskameras, überwiegt dort das öffentliche Interesse per se?
__________________
fb.com/STClz
FaKK ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2015, 13:38   #125
stecki99
 
 
Registriert seit: 11.10.2012
Beiträge: 542
Zitat:
Zitat von Itscha Beitrag anzeigen
Ausgerechnet Absatz 3 find ich jetzt gar nicht "schwammig". Meinst Du vielleicht Absatz 1 Satz 3?
Nein, ich meine Absatz 3. Wie schon mehrfach geschrieben stört mich die Formulierung "gegen Entgelt". So wie es derzeit dort steht, ist es nur strafbar, wenn man solche Bilder gegen Eltgelt macht, weitergibt oder sich verschafft. Würde dort stehen "..., auch gegen Entgelt, ..." oder würde man diesen Textbaustein einfach komplett weg lassen, dann würde die Sache schon wieder ganz anders, und in meinen Augen eindeutig, aussehen. Aber aktuell liest es sich so, als wären diese Handlungen nur strafbar, wenn sie gegen Entgelt erfolgen.
__________________
Viele Grüße
Mathias
stecki99 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 03.02.2015, 13:40   #126
stecki99
 
 
Registriert seit: 11.10.2012
Beiträge: 542
Zitat:
Zitat von FaKK Beitrag anzeigen
Wie ist das mit Überwachungskameras, überwiegt dort das öffentliche Interesse per se?
Gegen welchen Absatz in diesem Paragraphen verstoßen sie denn deiner Meinung nach?
__________________
Viele Grüße
Mathias
stecki99 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2015, 14:14   #127
dey
 
 
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
Zitat:
Zitat von stecki99 Beitrag anzeigen
und in meinen Augen eindeutig,
ja eindeutig, dass es absolut jeden treffen kann.
Und genau das ist ja nicht gewollt. Dass z.B. die Oma kriminalisiert wird.


So, wie es ist, ist es eindeutig: wer sich daraus einen finanziellen Vorteil verschafft, ist auch als Bilderzeuger haftbar.
__________________
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dey ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2015, 15:09   #128
der_knipser
 
 
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.673
Zitat:
Zitat von stecki99 Beitrag anzeigen
Gegen welchen Absatz in diesem Paragraphen verstoßen sie denn deiner Meinung nach?
Sie können nicht entscheiden, ob eine Person, die gerade aufgenommen wird, sich in einer hilflosen Situation befindet. Da solche Aufnahmen jetzt verboten sind, dürfen sie auch mit Dauerüberwachung nicht erstellt werden.
__________________
Gruß
Gottlieb
der_knipser ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2015, 15:31   #129
stecki99
 
 
Registriert seit: 11.10.2012
Beiträge: 542
Aber nur, wenn die Aufnahmen unbefugt angefertigt werden. Betreiber von solchen Kameras auf z. B. öffentlichen Plätzen (irgendwelche Behörden oder mit der Sicherheit beauftragte Unternehmen) haben aber bestimmt eine Befugnis damit auch aufzuzeichnen.

Außerdem sollte man sich im Hinterkopf behalten, dass das Gesetz wohl darauf abzielt, gezielte Aufnahmen von Personen zu vermeiden, deren Hilflosigkeit damit dargestellt wird. Dabei wird es nicht um die allgemeine Videoüberwachung gehen, die einen solchen Zwischenfall "zufällig" mit aufzeichnet und zur Strafverfolgung gern herangezogen werden darf, sondern um die Idioten, die solche Straftaten begehen, die Hilflosigkeit ihres Opfers in Form von Fotos und/oder Videos dokumentieren um ihre Heldentaten anschließen (im Netz) zu teilen.
__________________
Viele Grüße
Mathias
stecki99 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2015, 15:33   #130
stecki99
 
 
Registriert seit: 11.10.2012
Beiträge: 542
Zitat:
Zitat von dey Beitrag anzeigen
So, wie es ist, ist es eindeutig: wer sich daraus einen finanziellen Vorteil verschafft, ist auch als Bilderzeuger haftbar.
Und wer sich keinen finanziellen Vorteil daraus verschafft? Verstehst du wirklich nicht was ich meine?
__________________
Viele Grüße
Mathias
stecki99 ist offline   Mit Zitat antworten
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