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Alt 01.08.2011, 15:24   #111
Shooty
 
 
Registriert seit: 11.12.2006
Ort: nähe FFM
Beiträge: 11.249
Ohne diese 11 Seiten gelesen zu haben (und beim überfliegen sind mir viele "interessante" "meinungen?" aufgefallen)

hier das was ich als Grundlage nutze:

Klick

Das dort verlinkte PDF habe ich immer in meinem Rucksack in einer Tasche stecken.
DIESE A4 Seite sollte man sich aufjedenfall durchlesen und eventuell sogar einfach immer dabei haben.

Einfach alles durchlesen, ich poste hier aber dennoch zwei Ausschnitte weil die hier meiner Meinung nach im Beitrag falsch erklärt wurden:

Zitat:
Das „Recht am eigenen Bild“ ist lediglich eine Einschränkung der Veröffentlichung von Aufnahmen. Das
Photographieren und Filmen als solches ist dadurch nicht eingeschränkt. Es ist frei zulässig, Photo- und
Filmaufnahmen einzelner Personen auch ohne deren Einwilligung zu erstellen und zu besitzen, lediglich zur
Veröffentlichung braucht man die Genehmigung der Betroffenen.

Verboten ist das Photographieren oder Filmen von Personen gegen ihren Willen, wenn diese sich in einem gegen
Einblick besonders geschützten Raum befinden und durch die Aufnahmen der höchstpersönliche Lebensbereich
verletzt wird. Dies ist bei heimlichen Aufnahmen in Toiletten- oder Umkleidekabinen der Fall. Der
entsprechende Straftatbestand (§201a StGB) ist die Reaktion des Gesetzgebers auf einen Medienhype aus dem
Sommerloch des Jahres 2003 um sogenannte „Handy-Spanner“.
Zitat:
Aufforderung zum Löschen von Photos oder Filmen?
Egal, auf welchem Weg Photo- oder Filmaufnahmen zustanden gekommen sind: Grundsätzlich gibt es keine
Rechtsgrundlage, nach der bereits gemachte Photo- und Filmaufnahmen wieder gelöscht werden müssten. .....

Werden existierende Aufnahmen gegen den Willen des Photographen
gelöscht, so liegt bei herkömmlichen Filmen eine Sachbeschädigung gemäß §303 StGB vor, bei digitalen
Speichermedien eine rechtswidrige Datenveränderung gemäß §303a StGB. Bereits der Versuch ist strafbar.
Das sollte sich der ein oder andere auch nochmal unbedingt durchlesen

Geändert von Shooty (01.08.2011 um 15:30 Uhr)
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Alt 01.08.2011, 15:54   #112
Itscha
 
 
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.439
Zitat:
Zitat von Shooty Beitrag anzeigen
Das sollte sich der ein oder andere auch nochmal unbedingt durchlesen
Sehr interessant. Danke.
Bevor ich allerdings den rechtlichen Zusammenhang mit den oben geschilderten radikalen Müttern durchdiskutieren würde, würde ich eher mein Hobby nur noch im Keller ausüben - oder im Wald. Obwohl ... wenn man dabei beobachtet wird, wie man Stinkmorscheln fotografiert, ist man sicherlich auch direkt wieder pervers.
__________________
Gruß,
Itscha

"Sowas kommt von sowas!" (Stan Laurel) http://www.moselpixx.de
Itscha ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2011, 16:12   #113
TONI_B
 
 
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Ö; Deutsch-Wagram
Beiträge: 12.393
Wenn ich mir das Zitat von Shooty durchlese, habe ich das Gefühl, dass speziell in D dieses "Recht am eigenen Bild" sehr oft falsch als:"Ich darf nicht fotografiert werden" interpretiert wird!
__________________
TONI_B ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2011, 16:21   #114
Itscha
 
 
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.439
Zitat:
Zitat von TONI_B Beitrag anzeigen
Wenn ich mir das Zitat von Shooty durchlese, habe ich das Gefühl, dass speziell in D dieses "Recht am eigenen Bild" sehr oft falsch als:"Ich darf nicht fotografiert werden" interpretiert wird!
Offensichtlich.
__________________
Gruß,
Itscha

"Sowas kommt von sowas!" (Stan Laurel) http://www.moselpixx.de
Itscha ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2011, 16:29   #115
RREbi
 
 
Registriert seit: 24.09.2005
Ort: z.Zt. Hannover, NDS, Deutschland
Beiträge: 465
Zitat:
Zitat von darude Beitrag anzeigen
...Mutterinstinkt...
Irrationale Paranoia.

RREbi
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Alt 01.08.2011, 18:05   #116
Tom
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
Zitat:
Es ist frei zulässig, Photo- und Filmaufnahmen einzelner Personen auch ohne deren Einwilligung zu erstellen und zu besitzen, lediglich zur Veröffentlichung braucht man die Genehmigung der Betroffenen.
Ist das denn tatsächlich so?

Wenn ich das hier lese, ist das durchaus unterschiedlich interpretierbar:

Zitat:
1.3.1 Das Recht am eigenen Bild

Die Zulässigkeit der Veröffentlichung von Personenfotos richtet sich nach dem Recht am eigenen Bild. Das Recht am eigenen Bild schützt die Selbstbestimmung des Menschen über den Umgang mit seiner äußeren Erscheinung. Nur dem Abgebildeten selbst soll das Verfügungsrecht über sein eigenes Bild zustehen, die Entscheidung soll ihm obliegen, ob, wann und wie er sich gegenüber Dritten oder der Öffentlichkeit im Bild darstellen will.
Quelle (S.45, unten)

"Darstellung ggü. Dritten" heißt doch bereits, der Fotograf zeigt das Bild irgend jemandem (möglicherweise ist das schon der Mitarbeiter im Fotoladen, wo er die Bilder ausbelichten läßt).

Geändert von Tom (01.08.2011 um 18:19 Uhr)
Tom ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2011, 18:16   #117
Shooty
 
 
Registriert seit: 11.12.2006
Ort: nähe FFM
Beiträge: 11.249
Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
Ist das denn tatsächlich so?
Da die Rechtssituation in der Bundesrepublik Deutschland zugrunde gelegt wird nehme ich stark an ja.

Wie das natürlich mit Kinderpornographie und ähnlichem ist vermag ich nun wirklich nicht zu sagen, das ist dann aber auch wieder was ganz anderes.

Generell darf hier im Lande aber so ziemlich viel fotografiert werden.
Wenn man das Papier ließt wird aber auch deutlich klar das es unterschiede zwischen Fotografieren und veröffendlichen gibt und da ist eben der Knackpunkt den die meisten nicht unterscheiden.

---------- Post added 01.08.2011 at 18:17 ----------

Zitat:
Die Zulässigkeit der Veröffentlichung von Personenfotos richtet sich nach dem Recht am eigenen Bild.
Ja Tom ließ den Text mal genau.
Hier geht es wieder um das Veröffendlichen und nicht um das Abgebildet werden auf irgendeinem Filmmaterial oder auf digitalem Wege!
Shooty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2011, 18:21   #118
Tom
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
Zitat:
Zitat von Shooty Beitrag anzeigen
Ja Tom ließ den Text mal genau.
Hier geht es wieder um das Veröffendlichen und nicht um das Abgebildet werden auf irgendeinem Filmmaterial oder auf digitalem Wege!
Genau das ist ja der Grund, warum mir jetzt Zweifel kommen...

Daß zum Veröffentlichen eine Genehmigung vorliegen muß, steht außer Zweifel.

Ob ich aber zwangsläufig daraus schließen kann, daß die bloße Anfertigung eines Fotos deswegen ohne Genehmigung erfolgen darf, halte ich für zumindest fragwürdig (ethisch/moralisch sowieso).

Geändert von Tom (01.08.2011 um 18:29 Uhr)
Tom ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2011, 20:06   #119
Hansevogel
 
 
Registriert seit: 23.12.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 10.527
Aus dem Satz

Zitat:
... die Entscheidung soll ihm obliegen, ob, wann und wie er sich gegenüber Dritten oder der Öffentlichkeit im Bild darstellen will.
/Zitat

schließe ich für mich, daß ich bestimmen kann, ob ich fotografiert werden darf.

Gruß: Joachim
__________________
Rettet die Fische, esst mehr Kormorane!

Rettet mich, esst meine Feinde!
Hansevogel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2011, 20:42   #120
Shooty
 
 
Registriert seit: 11.12.2006
Ort: nähe FFM
Beiträge: 11.249
Zitat:
Zitat von Hansevogel Beitrag anzeigen
Zitat:
... die Entscheidung soll ihm obliegen, ob, wann und wie er sich gegenüber Dritten oder der Öffentlichkeit im Bild darstellen will.
/Zitat
gegenüber Dritten

Fotograf NR.1
Model/Abgebildete Person NR. 2

Betrachter/Öffendlichkeit NR.3

Demnach für mich eindeutig Veröffendlichung und nicht Bild erstellung
Shooty ist offline   Mit Zitat antworten
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