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Alt 26.01.2022, 23:15   #91
Rookie Shooter

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 29.11.2020
Beiträge: 64
Es geht mir hier nicht nur um die 200€,es geht mir darum wie Sony versucht um das Cashback herumzukommen.

Eigentlich doch alles ganz einfach, ich habe das Objektiv zum regulären VK beim autorisierten Händler gekauft.Habe fristgerecht einen Cashbackantrag mit allen Unterlagen Sony zur Verfügung gestellt.
Was ich danach mit meinem Objektiv mache soll und darf Sony doch egal sein.
Sony hat doch mit der Werbeaktion erreicht was sie wollten,das sie ein Objektiv wieder an den Mann gebracht haben,sonst hätte ich es vielleicht garnicht gekauft.

So wie es manche hier sehen,Wiederverkäufer ect.,das Netz ist voll von kurz erworbenen
Objektiven,müssen die jetzt alle das Cashback zurückzahlen???
__________________
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Alt 26.01.2022, 23:27   #92
HaPeKa
 
 
Registriert seit: 17.02.2016
Ort: Bern
Beiträge: 5.264
Zitat:
Zitat von Rookie Shooter Beitrag anzeigen
Was ich danach mit meinem Objektiv mache soll und darf Sony doch egal sein.
Wie Usch bereits geschrieben hat, ist das Sony eben nicht egal. In Absatz 2 steht klar, dass Privatverkäufe und -käufe nicht teilnahmeberechtigt sind.

Sobald Sony deinen Antrag bestätigt hat, kannst du die Aktion als abgeschlossen betrachten und mit dem Objektiv machen, was du willst. Sony schreibt dich an, sobald dein Antrag geprüft und bewilligt ist. Dann musst du nur noch auf's Geld warten.

Zum Zürückzahlen: Das ist in Absatz 23 geregelt. Also wirklich alles ziemlich klar, wenn man die Bedingungen liest.
__________________
Grüsse aus der Schweiz
Hans-Peter
HaPeKa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.01.2022, 23:36   #93
kk7
 
 
Registriert seit: 21.11.2016
Beiträge: 1.790
Zitat:
Zitat von usch Beitrag anzeigen
Wie interpretierst du denn den Satz "Privatverkäufe/-käufe … sind ebenfalls von der Aktion ausgeschlossen"?
Durch den Bezug auf gelistete Händler in diesem Passus wird hier mMn geregelt, wer sich als privater Endkunde zu sehen hat und welches teilnahmeberechtigte Produkte sind. Das wird nochmals unter Punkt 11 präzisiert. Ab dem zweiten Satz unter Punkt 2 wird aufgeführt, welches nicht teilnahmeberechtigte Produkte bzw. Bezugsquellen für Erstkäufer sind.

Habe ich also aufgeführte Neuware bei einem gelisteten Händler gekauft kann ich als Erstkäufer den Cashback beantragen sofern ich die erforderlichen Nachweise erbringen kann.
kk7 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.01.2022, 23:46   #94
Rookie Shooter

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 29.11.2020
Beiträge: 64
Wir werden sehen,
zu dem Zeitpunkt wo ich das Objektiv registriert habe und zu dem Zeitpunkt wo ich Cashback beantragt habe war ich noch im Besitz des Objektivs.

Unter Punkt 5 steht ganz klar" es gilt das Datum des Eingangs der Registrierung"
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Alt 26.01.2022, 23:55   #95
kk7
 
 
Registriert seit: 21.11.2016
Beiträge: 1.790
Zitat:
Zitat von Rookie Shooter Beitrag anzeigen
war ich noch im Besitz des Objektivs.
Auch noch Eigentümer?
kk7 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 27.01.2022, 00:06   #96
Kurt Weinmeister
 
 
Registriert seit: 06.03.2015
Ort: Berlin
Beiträge: 4.613
Unerheblich. Das Foto macht immer der Besitzer und meistens der Eigentümer.
__________________
Das Leben ist eine Illusion, hervorgerufen durch Alkoholmangel (Bukowski).
Chefexeget an der Rudolf-Steiner Schule
Kurt Weinmeister ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.01.2022, 09:39   #97
duffy2512
 
 
Registriert seit: 09.07.2013
Ort: Baden bei Wien
Beiträge: 910
Zitat:
Zitat von Schnöppl Beitrag anzeigen
Ich finde die Vorgehensweise das Objektiv gleich wieder zu verkaufen noch bevor der Cashback bestätigt wurde und das dem Kundendienst auch noch zu erzählen etwas "patschert" wie wir in Österreich so schön sagen.
Ich würde nicht auf die Idee kommen wegen eines Stolpersteines den ich mir offensichtlich selbst in den Weg gelegt habe mit Anwalt oder Klage zu drohen.
Aber jeder wie er mag..


Der TO hat nun auch geschrieben, daß es Ihm nicht um die 200€ geht, dann verstehe ich das ganze Theater nicht , auch wenn ich seine Enttäuschung ein wenig verstehen kann. Meistens ärgert man sich über eigene Fehler, welche man nicht wegargumentieren kann, am Meisten.
Ich denke das hier zu veröffentlichen und seinen Frust von der Seele zu schreiben hilft ein wenig.

Eine Hoffnung gibt es ja, da Sony ja den Fall nochmals prüft.
duffy2512 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.01.2022, 09:46   #98
berlac
 
 
Registriert seit: 28.08.2009
Beiträge: 967
Zitat:
Zitat von Rookie Shooter Beitrag anzeigen
Das hieße ja strenggenommen,wie schon geschrieben,das ich als Käufer eines Sony Produkts wo es Cashback für gab auf keinen Fall wiederverkaufen darf,ohne an Sony das Cashback zurückzuzahlen.
Diese Interpretation der Bedingungen dürftest Du aber ziemlich exklusiv für Dich haben. Das bedeutet nur, dass man bis der Cashback abgeschlossen ist, im Besitz des Produkts sein muss.
berlac ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.01.2022, 10:39   #99
Rookie Shooter

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 29.11.2020
Beiträge: 64
Zitat:
Zitat von berlac Beitrag anzeigen
Diese Interpretation der Bedingungen dürftest Du aber ziemlich exklusiv für Dich haben. Das bedeutet nur, dass man bis der Cashback abgeschlossen ist, im Besitz des Produkts sein muss.
Dann helfe mir doch mal,wo ich lesen kann das die Cashbackaktion kpl. abgeschlossen sein muß,das heisst bis das Geld auf dem Konto ist.
Ich kann in den ABG`s nur lesen das das Registrierungsdatum und Einreichung des Cashbackantrages maßgebend ist.
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Rookie Shooter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.01.2022, 10:51   #100
berlac
 
 
Registriert seit: 28.08.2009
Beiträge: 967
Zitat:
Zitat von Rookie Shooter Beitrag anzeigen
Dann helfe mir doch mal,wo ich lesen kann das die Cashbackaktion kpl. abgeschlossen sein muß,das heisst bis das Geld auf dem Konto ist.
Ich kann in den ABG`s nur lesen das das Registrierungsdatum und Einreichung des Cashbackantrages maßgebend ist.
Wenn ich Deine Aussagen richtig verstehe, war in Deinem Fall aber nicht nur das Geld nicht auf dem Konto, sondern es gab halt auch dummerweise noch eine Rückfrage wegen fehlender/falscher "Unterlagen" zum Cashback Antrag. Der Vorgang war also noch nicht abgeschlossen. Hättest Du diese einreichen können, wäre vermutlich alles glatt gelaufen. Aber Du hattest schon verkauft und ggf. streng genommen keine Berechtigung für den Cashback mehr. Ich möchte das garnicht abschließend bewerten, ich bin kein Jurist. Aber aus den Bedingungen herauslesen zu wollen, dass man dann nie verkaufen darf, sehe ich absolut nicht.

Nichts desto trotz wünsche ich Dir, dass Du Errfolg hast und Sony so kulant ist und die 200€ trotzdem zahlt.
berlac ist offline   Mit Zitat antworten
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