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#91 |
Themenersteller
Registriert seit: 29.11.2020
Beiträge: 64
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Es geht mir hier nicht nur um die 200€,es geht mir darum wie Sony versucht um das Cashback herumzukommen.
Eigentlich doch alles ganz einfach, ich habe das Objektiv zum regulären VK beim autorisierten Händler gekauft.Habe fristgerecht einen Cashbackantrag mit allen Unterlagen Sony zur Verfügung gestellt. Was ich danach mit meinem Objektiv mache soll und darf Sony doch egal sein. Sony hat doch mit der Werbeaktion erreicht was sie wollten,das sie ein Objektiv wieder an den Mann gebracht haben,sonst hätte ich es vielleicht garnicht gekauft. So wie es manche hier sehen,Wiederverkäufer ect.,das Netz ist voll von kurz erworbenen Objektiven,müssen die jetzt alle das Cashback zurückzahlen???
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Der Augenblick macht ein Foto |
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#92 | |
Registriert seit: 17.02.2016
Ort: Bern
Beiträge: 5.264
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Zitat:
Sobald Sony deinen Antrag bestätigt hat, kannst du die Aktion als abgeschlossen betrachten und mit dem Objektiv machen, was du willst. Sony schreibt dich an, sobald dein Antrag geprüft und bewilligt ist. Dann musst du nur noch auf's Geld warten. Zum Zürückzahlen: Das ist in Absatz 23 geregelt. Also wirklich alles ziemlich klar, wenn man die Bedingungen liest.
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Grüsse aus der Schweiz Hans-Peter |
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#93 | |
Registriert seit: 21.11.2016
Beiträge: 1.790
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Zitat:
Habe ich also aufgeführte Neuware bei einem gelisteten Händler gekauft kann ich als Erstkäufer den Cashback beantragen sofern ich die erforderlichen Nachweise erbringen kann. |
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#94 |
Themenersteller
Registriert seit: 29.11.2020
Beiträge: 64
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Wir werden sehen,
zu dem Zeitpunkt wo ich das Objektiv registriert habe und zu dem Zeitpunkt wo ich Cashback beantragt habe war ich noch im Besitz des Objektivs. Unter Punkt 5 steht ganz klar" es gilt das Datum des Eingangs der Registrierung"
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Der Augenblick macht ein Foto |
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#95 |
Registriert seit: 21.11.2016
Beiträge: 1.790
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#96 |
Registriert seit: 06.03.2015
Ort: Berlin
Beiträge: 4.613
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Unerheblich. Das Foto macht immer der Besitzer und meistens der Eigentümer.
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Das Leben ist eine Illusion, hervorgerufen durch Alkoholmangel (Bukowski). Chefexeget an der Rudolf-Steiner Schule ![]() |
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#97 | |
Registriert seit: 09.07.2013
Ort: Baden bei Wien
Beiträge: 910
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Zitat:
![]() Der TO hat nun auch geschrieben, daß es Ihm nicht um die 200€ geht, dann verstehe ich das ganze Theater nicht , auch wenn ich seine Enttäuschung ein wenig verstehen kann. Meistens ärgert man sich über eigene Fehler, welche man nicht wegargumentieren kann, am Meisten. Ich denke das hier zu veröffentlichen und seinen Frust von der Seele zu schreiben hilft ein wenig. Eine Hoffnung gibt es ja, da Sony ja den Fall nochmals prüft. ![]()
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LG Paul https://www.eyeem.com/u/duffy2512 https://www.instagram.com/duffy_2512_public/ https://youpic.com/paulduck2512/ |
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#98 |
Registriert seit: 28.08.2009
Beiträge: 967
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Diese Interpretation der Bedingungen dürftest Du aber ziemlich exklusiv für Dich haben. Das bedeutet nur, dass man bis der Cashback abgeschlossen ist, im Besitz des Produkts sein muss.
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#99 | |
Themenersteller
Registriert seit: 29.11.2020
Beiträge: 64
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Zitat:
Ich kann in den ABG`s nur lesen das das Registrierungsdatum und Einreichung des Cashbackantrages maßgebend ist.
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Der Augenblick macht ein Foto |
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#100 | |
Registriert seit: 28.08.2009
Beiträge: 967
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Zitat:
Nichts desto trotz wünsche ich Dir, dass Du Errfolg hast und Sony so kulant ist und die 200€ trotzdem zahlt. |
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