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#3 |
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
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Meiner Erfahrung nach kommt es auf den Hersteller an, ob auch Zweitkäufern die Garantie gewährt wird oder nicht. Minolta, bzw. Runtime war es bei der Justage meiner D5D z.B. völlig egal, daß ich nicht der Erstbesitzer war, obwohl es einen entsprechenden Passus in den Garantiebedingungen gibt wenn ich mich nicht irre. Ich kann mich jetzt zwar nicht konkret an weitere Fälle erinnern, ich kann mich allerdings auch an keinen Fall erinnern, wo mir als nicht Erstkäufer mal die Garantie verweigert worden wäre. Also entweder hatte ich keinen solchen Fall (abgesehen von der Minolta), oder es ist mir bisher nicht passiert. Und ich kaufe sehr viel gebraucht. Es kommt natürlich auch darauf an, ob eine für die Garantie einzureichende Kaufrechnung "personalisiert" ist, oder ob es sich z.B. nur um einen anonymen Kassenzettel handelt. Aber so eine Registrierung eines Objektivs ist auch an einen Namen geknüpft wenn ich mich recht erinnere.
Wie kulant/streng Tamron bei sowas ist weiß ich nicht, Sigma soll da aber angeblich (!) gerne mal etwas zickig sein. Aber es melden sich bestimmt noch Leute, die da konkrete Erfahrungen mit Tamron oder anderen haben. Im Notfall lässt man halt den Erstkäufer die Garantie abwickeln, was natürlich die Möglichkeit der Kontaktaufnahme und seine Kooperationsbereitschaft bedingt. Ich meine das Thema hatten wir kürzlich schonmal in ganz ähnlicher Form, kann das sein?
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Gruß Jens Geändert von Jens N. (06.02.2010 um 00:37 Uhr) |
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