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Alt 23.01.2010, 12:29   #1
ArneS
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Lippstadt
Beiträge: 420
Hallo Frank,

also Strafe musst Du schon mal auf keinen Fall zahlen. Es ist schließlich nicht verboten Fotoequipment im Ausland zu kaufen und nach Deutschland einzuführen.
Was Du aber noch zusätzlich zum Warenwert bezahlen musst, sind die Einfuhrumsatzsteuer (19,0%) und die Zollgebühr. Letztere richtet sich danach um was für eine Ware es sich handelt. Also z.B. Fotoartikel allgemein oder optische Artikel.
Die Zollgebühr ist aber meistens nicht so hoch. Wenn ich mich nicht irre so 3 - 6 %.
Ich lasse mich da aber gerne eines besseren belehren.

Gruß
/\rne
ArneS ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 23.01.2010, 12:33   #2
RainerV
 
 
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
Zitat:
Zitat von robert0176 Beitrag anzeigen
...Dann drucke einfach die Zahlungsbestätigung zwei Mal aus und nimm die mit zum Zoll. Wenn ich mich nicht ganz täusche, sind Waren im Wert (inkl. Versand) bis 40 Euro Einfuhumsatzsteuer frei.
Einmal ausdrucken reicht. Nicht 40, sondern 22€ sinds.

Zitat:
Zitat von ArneS Beitrag anzeigen
...Also z.B. Fotoartikel allgemein oder optische Artikel.
Die Zollgebühr ist aber meistens nicht so hoch. Wenn ich mich nicht irre so 3 - 6 %.
...
In seinem Fall wohl eher 0%, da ein Winkelsucher vermutlich keine 150€ kosten dürfte.

Rainer
RainerV ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2010, 12:34   #3
Camobs

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 28.01.2009
Ort: Ansbach, Mfr.
Beiträge: 790
Vielen Dank für die wirklich blitzschnellen Antworten. Ich bin zur Zeit eben ein gebranntes Kind und hab ziemlich viel Scherereien am Hals, deshalb fragte ich vorsichtshalber.
Aber das hört sich ja nicht weiter tragisch an.

Vielen Dank an alle,
Frank
Camobs ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2010, 13:08   #4
fallobst
 
 
Registriert seit: 03.03.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1.795
Es ist eigenartiger Weise so, dass zum Warenwert die Versandkosten addiert werden.
Diese Summe ist entscheidend für die Frage, ob Zoll fällig wird und für die Berechnung der Höhe.
Ich finde es fragwürdig, die Versandkosten hinzu zu rechnen, aber so sind die Bestimmungen. Wenn die Versandkosten günstig waren solltest du aber immer noch innerhalb der Freigrenze sein.

Es grüßt Matthias
fallobst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2010, 13:22   #5
Shooty
 
 
Registriert seit: 11.12.2006
Ort: nähe FFM
Beiträge: 11.249
Zitat:
Zitat von fallobst Beitrag anzeigen
Es ist eigenartiger Weise so, dass zum Warenwert die Versandkosten addiert werden.
Diese Summe ist entscheidend für die Frage, ob Zoll fällig wird und für die Berechnung der Höhe.
Ich finde es fragwürdig, die Versandkosten hinzu zu rechnen, aber so sind die Bestimmungen. Wenn die Versandkosten günstig waren solltest du aber immer noch innerhalb der Freigrenze sein.

Es grüßt Matthias
Naja Wenn du dir mal die Chinamänner anguckst die Wahre für 1€ einstellen und dann Versand von 40€ Angeben um Ebay gebühren zu sparen. Ich vermute das ist einfach nur um Lücken zu schließen.
Shooty ist offline   Mit Zitat antworten
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