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Alt 21.12.2009, 15:57   #91
fhaferkamp
Moderator
 
 
Registriert seit: 14.04.2006
Ort: Bissendorf, Landkreis Osnabrück
Beiträge: 4.257
Bei der 2 Auktion (260526139124) gibt es trotzdem wieder einen Verstoss gegen die ebay-Bedingungen: Es wurden Versandkosten von 3,90 EUR im Artikeltext angegeben, obwohl "kostenloser Versand" in der Kategorie vorgeschrieben und ausgewählt ist. Es hat schon seinen Grund, dass er nur kostenlose Versandarten wählen konnte. Zahlen muss der Käufer die zusätzlichen Versandkosten eigentlich nicht.
__________________
Gruß Frank

„In der Informatik geht es genau so wenig um Computer, wie in der Astronomie um Teleskope.“
(Edsger W. Dijkstra)
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Alt 22.12.2009, 16:40   #92
linamehr
 
 
Registriert seit: 22.12.2009
Beiträge: 8
ich finde das auch mehr dreist als recht um ehrlich zu sein.
linamehr ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.12.2009, 17:26   #93
Itscha
 
 
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.419
Zitat:
Zitat von fhaferkamp Beitrag anzeigen
Bei der 2 Auktion (260526139124) gibt es trotzdem wieder einen Verstoss gegen die ebay-Bedingungen: Es wurden Versandkosten von 3,90 EUR im Artikeltext angegeben, obwohl "kostenloser Versand" in der Kategorie vorgeschrieben und ausgewählt ist.
So sehr ich die erste Auktion auch kritisiert habe: Das mit den Versandkosten mag zwar nicht in die Vorstellungen von ebay passen. Er hat es aber klar definiert. Eine Betrugsabsicht würde ich hier nicht mehr unterstellen.
__________________
Gruß,
Itscha

"Sowas kommt von sowas!" (Stan Laurel) http://www.moselpixx.de
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Alt 22.12.2009, 17:34   #94
fhaferkamp
Moderator
 
 
Registriert seit: 14.04.2006
Ort: Bissendorf, Landkreis Osnabrück
Beiträge: 4.257
Zitat:
Zitat von Itscha Beitrag anzeigen
So sehr ich die erste Auktion auch kritisiert habe: Das mit den Versandkosten mag zwar nicht in die Vorstellungen von ebay passen. Er hat es aber klar definiert. Eine Betrugsabsicht würde ich hier nicht mehr unterstellen.
Als Betrug würde ich das auch nicht unbedingt bezeichnen, aber irreführend ist es in der Übersicht schon. Man könnte dann ja "Abholung" als erste Verandart auswählen und im Artikeltext beliebige weitere Versandarten anbieten. Das wäre wohl auch regelkonform.
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Gruß Frank

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Alt 23.12.2009, 14:32   #95
karx11erx
Gesperrt
 
 
Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 167
Zur iPhone-Verpackung:

Ich glaube nicht, dass man mit einem Verfahren wegen Betrugs durchkommen würde, denn der Hinweis, dass nur die Verpackung angeboten wird, ist recht groß und deutlich am Ende des Angebots gegeben worden - da habe ich schon viel üblere Arten gesehen, Mängelangaben klitzeklein und unauffällig in der Beschreibung eines Artikels zu verstecken. Insofern hat sich der Verkäufer denke ich ausreichend abgesichert.

Es ist auch mir schon passiert, dass ich aus lauter Begeisterung über ein scheinbar tolles Angebot nicht alles durchgelesen habe, was drinstand, weil ich unbedingt zuschlagen wollte und das Angebot beim Überfliegen sauber aussah. Allerdings kenne ich diese Schwäche (die nicht nur meine ist, sondern in der menschlichen Natur liegt) und bremse mich dann immer wieder. Merke: Ein gutes Geschäft, das man nicht überschlafen kann, ist kein gutes Geschäft.

Der Verkäufer hat aber ganz klar auf so etwas spekuliert, und das ist rein menschlich das Miese daran. Anders als viele Menschen (z.B. auch die von RTL) glaube ich nämlich daran, dass ich in meinem Handeln auch Verantwortung für die Schwächen anderer übernehmen statt diese schamlos ausnutzen sollte.

Egal wie man das aber sehen mag: Als Käufer hätte ich mich schlicht und einfach geweigert zu zahlen. Ein Rechtsstreit wäre daraus wohl sicher nicht entstanden, und wahrscheinlich hätte auch ebay in so einem Fall nichts gegen mich unternommen - und wenn doch, dann nichts Gravierendes.

Ist aber auf jeden Fall klar, dass ebay versucht, mit den letzten Änderungen (wie z.B. anonyme Bieter, keine neg. Bewertungen für Käufer) aus Profitgier gerade seine unehrlichen Käufer zu schützen. Habe gerade selber wieder erlebt, wie ebay sich aalglatt und verlogen aus jeder Stellungnahme zu Betrügereien rausredet.

Ganz allgemein sei übrigens noch angemerkt, dass auch wer sich als Privatverkäufer ausgibt, aber jahrelang überwiegend Artikel verkauft hat, juristisch als Händler eingestuft wird (selbst wenn er einem Nichtjuristen als Gelegenheitsverkäufer erscheint), mit allen Konsequenzen für Rücknahme- und Gewährleistungspflicht gegenüber Privatkäufern. Hatte erst kürzlich mit so jemandem zu tun, der über ein paar Jahre kaum etwas ge-, aber über 400 Artikel verkauft hat - alle als Privatverkäufer. Der weiss es vielleicht nicht, aber er bewegt sich da in sehr unsicheren Gewässern.

Geändert von karx11erx (23.12.2009 um 14:41 Uhr)
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