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#2 |
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
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Ja.
Der Kaufvertrag kommt durch die gegenseitige Willenserklärung über Kaufsache und Kaufpreis zustande (und bei beweglichen Sachen ist das formfrei möglich). Allerdings ist das letztlich schwierig zu beweisen.
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Gruß, Michael |
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