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#1 |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.550
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Bei Einschreiben aber aufpassen: Einschreiben mit Rückschein ist nicht zugestellt, wenn die Annahme verweigert wird.
Allerdings weiß man dann auch woran man ist. Ein "Einwurfeinschreiben" gilt grundsätzlich als zugestellt ! |
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#2 |
Registriert seit: 14.06.2008
Beiträge: 7.241
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Vorkasse bei solch einem Betrag
![]() ![]() Harry |
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#3 |
Themenersteller
Registriert seit: 07.09.2009
Beiträge: 94
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#4 |
Registriert seit: 04.01.2006
Ort: Berlin Tempelhof/Mariendorf
Beiträge: 925
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Bitte NICHT als Einwurfeinschreiben, da gibt es immer noch genug rechtliche Punkte, die ein gewiffter Anwwalt/Verkäufer sich rauswinden lassen kann. Mindestens Einschreiben mit Rückschein.
Wird das Einschreiben benachrichtigt, gilt es auch als zugestellt und kann (egal ob abgeholt oder nicht) für weitere rechtliche Schritte benutzt werden. Einwurfeinschreiben : Aus meinem Briefkasten wird seit Wochen die Post gestohlen,etc.." |
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#5 |
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.673
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Einschreiben bringt nur etwas, wenn der Empfänger es auch haben will.
Ansonsten hat er den berühmten "leeren Umschlag" quittiert und bekommen. ![]()
__________________
Gruß Gottlieb |
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