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#1 |
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
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Das Objektiv kann man reinigen, Anleitungen dazu gibt's einige im Forum, sogar mit Bildern. Es ist mehr Aufwand als z.B. bei den 50ern, darum (und weil das Objektiv weniger wert ist) lohnt es aber wohl auch nicht, das eine Werkstatt machen zu lassen (Reparaturkosten übersteigen sehr wahrscheinlich den Wert des Objektivs).
Das 35-70 ist sehr häufig verölt, weshalb die Preise bei Ebay stark schwanken: schlecht beschreibene Exemplare können sehr günstig sein und solche, bei denen der Verkäufer Ahnung hat und versichert, die Blende sei i.O. können auch schonmal für bis zu 80 Euro weggehen.
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Gruß Jens Geändert von Jens N. (28.08.2009 um 21:50 Uhr) |
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#2 | |
Themenersteller
Registriert seit: 10.03.2006
Ort: 88***
Beiträge: 33
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so isses nun mal
Zitat:
....ich glaube nicht, daß ich mich da ranmachen werde. Als Grobmotoriker mit Händen so gross wie Klodeckel lass ich da lieber die Pfoten weg. Ist zwar ärgerlich das Ganze, aber letztendlich bin ich selber schuld, wenn ich mich übern Tisch ziehen lasse. OK, mir leuchtet ein, daß die Arbeitszeit einfach zu teuer ist, um solche vom Preis her zwar billigen, aber sonst guten Teile reparieren zu können. Danke für Eure Mühe ![]()
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Beste Grüße; MooHe |
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#3 |
Registriert seit: 08.08.2008
Beiträge: 306
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es wird doch sicher auch als veroelt bei ebay fuer ein paar euro weggehen....
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#4 |
Registriert seit: 22.07.2008
Ort: Region Hannover
Beiträge: 239
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Die Verkäufern würde ich an Deiner Stelle aber nicht so einfach damit durchkommen lassen. Wenn die Verkäufer auch nur in irgendeiner Art und Weise vermittelt haben, dass die Objektive in Ordnung sind, dann hast Du auch bei einem Geschäft zwischen Privatleuten ein Recht darauf den Artikel zurückzugeben. Bei Ebay gekauft? Vielleicht sogar mit Paypal gezahlt? Dann hat man in solchen Fällen eigentlich gute Chancen auf Rückgabe.
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#5 |
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
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Richtig. Allerdings ist es oft so, daß die Verkäufer keine Ahnung haben und das dann schwierig zu erklären ist usw. D.h. es kann richtig Streß sein. Aber erstmal freundlich anfragen würde ich auch empfehlen (ist aber auch schon geschehen, wenn ich das richtig verstehe). Denn wenn es nicht ausdrücklich als defekt/verölt angeboten wurde, ist das strenggenommen so nicht korrekt.
Den Anwalt muß man andererseits auch wieder nicht bemühen, das würde schlicht nicht lohnen. Es gibt bei Ebay/Paypal aber schon Möglichkeiten, sowas zu klären.
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Gruß Jens Geändert von Jens N. (29.08.2009 um 10:54 Uhr) |
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