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#1 | |
Moderator
Registriert seit: 08.05.2005
Ort: München
Beiträge: 15.445
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Zitat:
![]() ![]() @Roland, frag doch mal beim ADAC oder AvD nach, die sollten eigentlich Erfahrung in solchen Dingen haben. ![]()
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#2 | |
Themenersteller
Registriert seit: 08.02.2006
Ort: Leipzig
Beiträge: 3.368
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Zitat:
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#3 |
verstorben
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
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Apropos ADAC: Lies mal hier unter "Rücktritt vom Vertrag oder Minderung ".
Wenn mit dem Verkäufer ansonsten schon alles geregelt ist, soll er doch einfach mal vorschlagen, was er sich denn so vorstellt. Einen gesetzlich vorgeschriebenen Betrag gibt es wohl nicht.
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.___. (O,o) /)__) █Meine SUF-Bilder / Island-Bilder -"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung. |
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#4 |
Themenersteller
Registriert seit: 08.02.2006
Ort: Leipzig
Beiträge: 3.368
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Hallo zusammen,
es hat sich jetzt doch noch alles einigermaßen problemlos erledigt, das Händler konnte doch noch einen zufriedenstellenden Ersatzwagen organisieren, den ich im Tausch nehmen kann. Danke an alle für die Hilfe. |
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#5 |
Registriert seit: 05.07.2006
Ort: Jena
Beiträge: 1.576
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Wunderbar
![]() Dass er im Falle des Austauschs keinen Wertersatz fordern darf, ist aber erst ende letzten Jahres vom EuGH entschieden worden und resultierte in einer schnellen Änderung des BGB. Sollte er sich dessen nicht bewusst sein und trotzdem Wertersatz sehen wollen, kannst du ihn ja freundlich aber bestimmt mal darauf hinweisen, dass er sich eine aktuelle Fassung des § 474 BGB anschauen soll ![]() Wünsche viel Freude mit dem Auto!
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#6 |
Themenersteller
Registriert seit: 08.02.2006
Ort: Leipzig
Beiträge: 3.368
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Was meinst du? Wir sind uns zwar jetzt grün, aber meinst du, wenn er mir ein teureres Auto besorgt hätte, hätte er mir das ohne Aufpreis geben müssen? Das wäre doch irgendwie schräg oder nicht?
Auf Freude mit dem Neuen hoffe ich auch, der alte war zwar schöner aber was da alles dran war... ![]() EDIT: Hab jetzt eine Seite gefunden, die mir den Gesetzestext übersetzt hat... ![]() ![]() Trifft auf mich allerdings nicht ganz zu, da steht dann nämlich: "...weisen darauf hin, dass Wertersatz weiterhin dann zu leisten ist, wenn der Kaufvertrag - etwa auf Grund eines Rücktritts - vollständig rückabgewickelt wird." Und das hab ich ja gemacht. Alten Vertrag aufgelöst und für das Geld abzüglich der Kilometer einen Ersatzwagen gekauft. Wäre doch auch irgendwie seltsam, ich bin mit dem alten schließlich 20.000km gefahren, dafür muss der Händler ja eine gewisse Summe berechnen, denn der Wagen verliert dadurch ja auch an Wert. Geändert von Roland_Deschain (25.07.2009 um 21:08 Uhr) |
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#7 |
Registriert seit: 05.07.2006
Ort: Jena
Beiträge: 1.576
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Ah, dann habe ich dich mißverstanden. Ich las das so, dass du im Rahmen der NAchbesserung ein anderes Auto erhalten hast - in dem Fall wäre der Wertersatz nämlich nicht zu leisten (mal von gleichwertigen ausgehend, ein teureres verkompliziert die Sache schon wieder).
So ist doch alles sauber gelaufen, hab dich wie gesagt nur falsch verstanden.
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#8 | |
Moderator
Registriert seit: 08.05.2005
Ort: München
Beiträge: 15.445
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Zitat:
es freut mich wenn ich dir helfen konnte! PS: Wieso lese ich deinen Namen nicht auf der Anmeldungsliste fürs Jahrestreffen in Berlin? Ich würde mich nämlich freuen dich kennen zu lernen! ![]()
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