![]() |
|
|
![]() |
|||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||
|
|
![]() |
#1 | |
Registriert seit: 03.03.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1.795
|
Zitat:
Alles pfiffige Leute hier, aber auf die Frage war da leider keine Antwort dabei, nur Eitelkeiten, dass man selber schlauer ist. Da die Abbuchung von einem Guthaben erfolgte, musst du leider mit Paypal streiten. Du hast hoffentlich noch deine Kontoauszüge der letzten Jahre? Damit sollte doch einiges möglich sein. Zu fordern ist in jedem Fall eine Rechnung oder Kundenanforderung für die Buchung. Wenn es einer Rückabwicklung einer irrtümlichen Transaktion ist, bei der einer Kundin 1x zuviel abgebucht wurde und einmla dir zuviel zugebucht, dann müßte Paypal ja jetzt der Kundin das Geld zurück überwiesen haben, dann müssen sie dir deswegen die Empfängeradresse nennen und du kannst von dort dir deine Rückzahlung bestätigen lassen. Klingt alles nach viel unnötigem Ärger. Viel Glück. Matthias |
|
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]() |
#2 | |
Registriert seit: 26.03.2008
Ort: Bergkamen
Beiträge: 1.269
|
Zitat:
Wir / ich bin nicht schlauer, sondern nur aus Erfahrung mit PayPal klüger geworden. Die haben mir nach mehr als 5 Jahren das Konto rigiros gesperrt und mein gesamtes Guthaben eingefroren, solange, bis ich mich mit einer Rechnung / z.B. Stromrechnung ausweisen konnte. Aus der Rechnung mußte Name, Vorname, Adresse und Bankverbindung hervorgehen. Lt. deren AGB sind die Berechtigt, dass Geld sogar auszubuchen. Wer da noch Geld auf dem Konto läßt, ist mehr als blauäugig, oder hat wie ich, die Seitenlage AGB nicht komplett gelesen. Negative Erfahrungen machen immer klüger. Manchmal auch ärmer.
__________________
LG Uwe _____________ Freunde sind Menschen, die mich mögen, obwohl sie mich kennen. (Chinesische Weisheit) |
|
![]() |
![]() |
![]()
|
|
|