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#1 |
Themenersteller
Registriert seit: 29.06.2006
Ort: Humptrup Nordfriesland
Beiträge: 511
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so, die Tante lebt noch, ist mittlerweise über 90 Jahre.
Ihr Sohn ( Rentner und ehemals Lehrer ) , will nun im Sommer 3 Monate dort Urlaub machen um seine Memoiren zuschreiben, wir haben in dieser Zeit aber schon eine Belegung des Hauses familär für insgesamt 3 Familien mit Kindern ( schulpflichtig ), haben Ihm dieses auch mitgeteilt, aber er beharrt eben auf sein Recht und will nicht zurückstecken, unser Rechtsbeistand hat uns geraten, einfach auf das Schreiben der Gegenseite nicht zu reagieren, da wie gesagt nur ein abgeleitetes Recht vorhanden ist, dieses nichtreagieren macht Ihn anscheinend so fuchsig.
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#2 |
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
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![]() genau so. Er hat keinen Anspruch auf das komplette Haus in Alleinbesitznahme, sondern muss es sich eben notfalls mit den Familien teilen. Aber da kommen ihm die Memoiren in die Quere. Und da ihr nicht nachgebt, ist er fuchsig. Ich sehe da keine so großen Probleme (aber meine aktive Rechtskundlerei ist auch schon ein wenig her) - im besten Fall gibt er nach, weil er den Krach nicht gebrauchen kann (wie gesagt, Alleinnutzungsrecht ist nicht ableitbar), im schlimmsten müsst ihr eben dafür sorgen, dass er das Wohnrecht trotz der Familien wahrnehmen kann. Das könnte aufwändig werden. Ihr könnte auch über die Tante gehen und versuchen über sie eine Einigung herbeizuführen. Je nach genauem Wortlaut des Rechts wäre es sogar denkbar, dass ein Wohnrecht für Dritte nur ableitbar ist, wenn die Tante gleichzeitig mit diesen (also dem Sohn) anwesend ist.
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Gruß, Michael |
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#3 | |
Registriert seit: 25.08.2006
Ort: Anus Mundi
Beiträge: 4.384
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Entscheidend ist rechtlich nicht wie alt sie ist, sondern ob sie lebt oder nicht. Zweifellos ist sie am Leben und hat somit auch alle ihr vererbten Rechte weiter inne. 90 hin, 90 her..
Zitat:
![]() Im Ernst. Was heisst abgeleitetes Recht? Eure Tante hat testamentarisch ein Recht geerbt, dass ihr ermöglicht dieses Recht auf ihr "genehme Personen" zu übertragen. Und zwar uneingeschränkt so wie es scheint. Wie binbald schon gesagt hat. Solche Vereinbarungen sind immer schwierig und führen in der Mehrzahl irgendwann genau zu solchen Situationen. Er beharrt auf sein Recht so wie ihr auf Eures. Es gewinnt der mit dem längeren Atem, mit dem besseren Anwalt, mit dem größeren Budget für einen Rechtsstreit etc.... Aber "nicht reagieren" halte ich bei dem Wunsch einer Einigung generell für keinen besonders guten Rat.... Wer nicht reagiert wird sich auch nicht einigen.... Was man eventuell mal prüfen sollte ist, ob ein dreimonatiger Aufenthalt als "angemessen " gilt. Eventuell kann man da was machen. Er hat das Recht auf Aufnethalt in diesem Haus, aber in einem für alle "angemessenem" Rahmen. Drei Monate im Sommer können durchaus "unangemessen" sein. Geändert von alberich (11.05.2009 um 15:49 Uhr) |
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#4 | |||
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.439
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Zitat:
![]() Zitat:
In jedem Fall wäre es mal interessant, sich die damalige Vereinbarung genau anzuschauen. Vielleicht findet sich ja ein Hinweis, dass es der Tante erlaubt ist "ihr genehme Personen" mitzubringen. Oder halt auch anders rum, nämlich dass sie und "ihr genehme Personen" ein Wohnrecht haben, was ich aber seltsam und unüblich fände (gut, is Schweden ... ![]() Zitat:
Das is allerdings völlig richtig! |
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#5 |
Registriert seit: 18.08.2006
Ort: Hamburgs schönster Stadtteil Altona
Beiträge: 1.052
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Hallo Björn!
Zumeist kennen sich die Makler in Schweden mit solchen Geschichten gut aus! Makler sein ist in Schweden ein ehrlicher Beruf, manchmal ganz anders wie bei uns in D bzw. meine Erfahrungen in HH. Fragen kostet bei denen erst mal nichts, zumindest können die dir im Zweifels/Streitfall einen kompetenten Anwalt nennen. Ich denke, es wird im Streitfall in Schweden verhandelt werden. |
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#6 |
Themenersteller
Registriert seit: 29.06.2006
Ort: Humptrup Nordfriesland
Beiträge: 511
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so, Danke erstmal für die Postings, wir werden nun kommende Woche reagieren über unseren Awalt, Grundtenor dabei ist, das die Tante eben nur Mitglied einer Erbengemeinschaft war und keine Eigentümerin, daher kein alleiniges Nutzungsrecht vorliege. Der Vertrag ist im gesamten recht ungenau formuliert, sodaß viele Details eben Auslegungssache sind.
Schönes Wochenende und stürmische Grüße von der Nordsee Björn Wenn noch Meinungen da sind, gerne weiter posten.
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