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Alt 19.04.2009, 23:39   #21
Tommyknocker
 
 
Registriert seit: 02.02.2008
Ort: Holzland
Beiträge: 1.393
Klar, gibt es keine Eintrittskarten (auf denen die AGBs übrigens seltenst abgedruckt sind, nur am Eingang zur Veranstaltung aushängen), dann ist das auch keine geschlossene Veranstaltung und man gibt natürlich auch kein Einverständniss zum Fotografiertwerden ab.

Zum Thema Spotten, mein Arbeitgeber, der Flughafen München, schreibt in seiner Hausordnung (die ja jeder anerkennt, der das Gelände des Flughafens betritt und dazu gehört auch schon die Zubringerstraße), das das Fotografieren generell erstmal verboten ist. Und zwar egal was und überall auf dem Gelände. Geahndet wird's natürlich nicht, solang es nicht gewerblich wird. Wer da ganz sicher gehen will, der holt sich einfach eine Genehmigung, reicht meist eine Mail bzw. ein Anruf.
Bei militärischen Maschinen bzw. Fliegerhorsten ist es generell verboten, in den Bereich des Fliegerhorstes hineinzufotografieren. Maschinen, die ausserhalb des Zauns sind, dürfen frei geknippst und veröffentlicht werden. Laut Aussage von mehreren Presseoffizieren (und die kennen sich aus, wie ich meine).
Tommyknocker ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 20.04.2009, 11:13   #22
gpo
 
 
Registriert seit: 15.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 12.012
Zitat:
Zitat von eggett Beitrag anzeigen
Meine Güte, gpo ...



sollte einfach nur heißen, dass neben der Bedeutung für das Urheberrecht, zusätzlich darauf geachtet werden muss, dass Finanzämter sehr wohl einen Unterschied zwischen Veröffentlichung auf der Homepage oder auf Flyern machen.

bist schon ein lustig Kerlchen Immer wieder ein Genuss. Ehrlich
eggett....ich finde es "NICHT Lustig"

wenn Fakten per Internet verbreitet werden...die schlicht:

1) mit der Anfangsfrage nix zu tun haben
2) dann nur (gewerbliche) Berufsfotografen angeht...was hier nicht der Fall ist
3) und es...kompletter Käse ist!!!


also nochmal von vorn...
mit Abschluß 2009 bin ich genau 30 Jahre selbstständig....
muss mich wie üblich dem Finanzamt erklären...

und das Finazamt interessiert nur....ob ich meine Steuern pünklich zahle!!!
ja...ich hatte Steuerprüfungen
das lief eine Woche lang....
JEDER Beleg wurde gefilzt und mehrfach umgedreht und auch diskutiert....

es spielt überhaupt KEINE Rolle....ob die Verwendung ein Flyer, ein Prospekt(was das gleiche ist!) oder eine Homepage ist

da das ganze im Zusammenhang mit dem Urheberrecht hier genannt wurde...
kann also von mir behauptet werden, egal ob du es lustig findest oder nicht...
das du hier komplett....daneben liegst

selbst in einem Rechtsstreit über (Urheber-)Rechte....
wird sich das Finanzamt NICHT einmischen

was aber passieren kann....
wenn irgendwo Steuerprüfungen(Cross) stattfinden...
und dort "merkwürdige Belege" auftauchen, das dann das Finanzamt weiterverfolgt
und sei sicher, die vom Finanzamt freuen sich immer richtig wenn sie Belege unbekannter Herkunft finden,
die nicht richtig deklariert sind, dazu noch irgendein Hobbykram draufhaben!


wenn das nun ausgerechnet ein Hobbyist ist der "seine Rechte gegen Geld " verkauft,
ist es für das Finanzamt kein Rechteproblem sondern ein...."Steuerproblem"
was verfolgt wird
Mfg gpo
gpo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2009, 13:09   #23
katz123
Gast
 
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von binbald Beitrag anzeigen
Nein, die Veröffentlichung in Tagespresse, Magazinen, Nachrichten, etc. kann sehr oft auch ohne Akkreditierung erfolgen (in Extremfällen auch gegen den erklärten Willen des Veranstalters oder Betroffenen), weil das allgemein-öffentliche Informationsrecht Vorrang haben kann. Du bist jedoch keine Institution, Presse, Zeitung, etc., sondern eine Privatperson ohne meinungsbildende Öffentlichkeitsfunktion, und da ändert auch ein Internetseitchen nichts dran.
Deswegen bist Du abhängig, Reportagen nicht unbedingt.

Was ist eine Institution mit meinungsbildende Öffentlichkeitsfunktion? Sicherlich die Bildzeitung! Aber warum nicht das private Homepagechen? Die Pressefreiheit gilt doch nicht nur für die Bildzeitung. Warscheinlich irre ich da.

Was ist mit Internetzeitungen, wo jeder veröffentlichen kann? Haben die eine meinungsbildende Öffentlichkeitsfunktion?
  Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2009, 13:26   #24
klaeuser
 
 
Registriert seit: 04.05.2006
Ort: Haltern am See
Beiträge: 3.174
Zitat:
Zitat von katz123 Beitrag anzeigen
Was ist eine Institution mit meinungsbildende Öffentlichkeitsfunktion? Sicherlich die Bildzeitung! Aber warum nicht das private Homepagechen? Die Pressefreiheit gilt doch nicht nur für die Bildzeitung. Warscheinlich irre ich da.

Was ist mit Internetzeitungen, wo jeder veröffentlichen kann? Haben die eine meinungsbildende Öffentlichkeitsfunktion?
Die "Bild" darf sich auch gar nicht mehr Zeitung nennen. Von daher ist es da auch essig mit der meinungsbildende Öffentlichkeitsfunktion.

Wenn Du mal darauf achtest steht bei dem ...blatt nix mehr von Zeitung drauf.
__________________
VLG --- Klaus
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher (Albert Einstein)
klaeuser ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2009, 15:30   #25
eggett
 
 
Registriert seit: 29.01.2006
Beiträge: 2.325
Zitat:
Zitat von gpo Beitrag anzeigen

selbst in einem Rechtsstreit über (Urheber-)Rechte....
wird sich das Finanzamt NICHT einmischen
Natürlich nicht!

Muss man Dir das denn mit dem Hammer einbimsen, dass das eine


ZUSÄTZLICHE


Info war?


Was an meinem letzten Post:

Zitat:
sollte einfach nur heißen, dass neben der Bedeutung für das Urheberrecht, zusätzlich darauf geachtet werden muss, dass Finanzämter sehr wohl einen Unterschied zwischen Veröffentlichung auf der Homepage oder auf Flyern machen.
ist nun zu hoch für Dich?

Was Du seit 30 Jahren mit dem Finanzamt hast, interessiert nicht die Bohne. Steuertechnisch bist Du auch nicht geadelt, weil, die Betriebsprüfer Deine Tankquittungen durchgesehen haben.


Uwe hat gefragt, was er sonst noch beachten sollte, das ist eine Antwort darauf.

Um Dir seinen Post nochmal vor Augen zu führen:

Zitat:
Zitat von Stempelfix

1.) Das darf ich, ganz klar... Es ist Reportagefotografie von öffentlichen Veranstaltungen, Fahrer und Pferde treten gewissermaßen auf und stehen so im Blickpunkt und Interesse der Öffentlichkeit. Das Recht am eigenen Bild kann mir also nicht zum Verhängnis werden...

2.) Mir könnte Ärger ins Haus stehen wenn ich Fotografen, die das gleiche wie ich "gewerblich" tun, verdrießen sollte...

3.) Was muss ich noch beachten?

Für Anmerkungen und Anregungen bin ich dankbar...

Wo siehst Du da eine reine Auslegung der Frage auf das Urheberrecht?

Zitat:
es spielt überhaupt KEINE Rolle....ob die Verwendung ein Flyer, ein Prospekt(was das gleiche ist!) oder eine Homepage ist
Selbst in urheberrechtlicher Hinsicht ist auch das ein Unterschied. Flyer und Prospekte haben normalerweise einen gewerblichen (werbenden) Hintergrund, werden wie das Verteilen von Visitenkarten als Angebot gewertet. Das kann deutlich teurer werden als die bloße Abmahnung wegen eines hochgeladenen Fotos auf einer privaten Homepage.

Zitat:
dann nur (gewerbliche) Berufsfotografen angeht...was hier nicht der Fall ist
Das Finanzamt geht also nur Berufsfotografen was an. Aja

Die Pferdebesitzer sind meist gewerblich ausgerichtet. Die bekommen anscheinend Fotos von Uwe. Da sollte man sich absichern, denn Finanzämter sind schnell bei der Sache, gewerbliche Umstände anzunehmen, da das Geld bringt ...

Den Joke muss ich unbedingt mal meinem Onkel erzählen, der ist seines Zeichens Betriebsprüfer
__________________
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eggett ist offline   Mit Zitat antworten
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