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Alt 17.01.2009, 13:34   #1
Hademar2
 
 
Registriert seit: 30.04.2006
Beiträge: 3.716
Zitat:
Zitat von boomer4711 Beitrag anzeigen
Was willst du denn machen, wenn Sony dir ne Gurke verkauft, dann nicht zuständig ist und du dich ständig ärgerst? Weg damit! Auch wenn es Verlust bringt!
Zurück geben und auch das bezahlte Geld wieder zurückfordern!
__________________
H.-D. M., der sicher das ganze Jahr 2008 brav gewesen ist und deshalb vom Weihnachtsmann die Alpha 900 bekommen hat!
Hademar2 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 17.01.2009, 13:40   #2
boomer4711
 
 
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 88
Zitat:
Zitat von Hademar2 Beitrag anzeigen
Zurück geben und auch das bezahlte Geld wieder zurückfordern!
Dazu ist es im Falle von CarlSagan zu spät -> April 2008 !!!

OK, er hätte gleich reagieren sollen. Es gibt ja noch die Alternative Sony / Geissler auf den Sack zu gehen!

Was glaubt ihr übrigens, was dann mit den Teilen passiert wenn die ausgetauscht werden? Ab in den Service (da war das Objektiv ja schon) und dann in die Verwertung. Oder glaubt ihr, die werfen die Rückläufer in die Tonne? Die gehen (je nach Zustand) gleich wieder in den Verkauf oder z.B. zu eBay. Und da die Macke für die ja "normal" ist, machen die darauf natürlich auch nicht aufmerksam. Im Gegensatz zu dir!

Was glaubst du was, was mit einem Objektiv passiert, welches du an einen Versender mit der Bemerkung "unscharf" zurücksendest? "Ist es vollständig und ohne Gebrauchspuren?" -> ab ins Regal, der nächste merkt es nicht. Bestenfalls geht es an den Hersteller, der prüft dann: "Ist es vollständig und ohne Gebrauchspuren? Ist der Fehler "normal"?" Ab in den Verkauf!

Geändert von boomer4711 (17.01.2009 um 13:45 Uhr)
boomer4711 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2009, 13:44   #3
XG1
 
 
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 2.362
Ist das ein Mistding, dieses 16-80er mit seinen gehäuften Qualitätsausreißern.

Nachdem Michael seinen Flaschenboden erst durch Übergabe der Sache an einen Anwalt (alle Achtung, ein mutiger Schritt!) wieder bei Sony im Altglascontainer entsorgen konnte, ist wohl klar, daß auch ein 3-maliges Zurückschicken an Geissler nicht so einfach zu einer Problemlösung führt.

http://www.sonyuserforum.de/forum/sh...t=50461&page=9
XG1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2009, 13:49   #4
boomer4711
 
 
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 88
Zitat:
Zitat von XG1 Beitrag anzeigen
Nachdem Michael seinen Flaschenboden erst durch Übergabe der Sache an einen Anwalt (alle Achtung, ein mutiger Schritt!) wieder bei Sony im Altglascontainer entsorgen konnte, ist wohl klar, daß auch ein 3-maliges Zurückschicken an Geissler nicht so einfach zu einer Problemlösung führt.
Es kommt sicher etwas auf den Einzelfall an! Der Fehler sollte schnell bemerkt werden und auch signifikant sein. Einen Anspruch auf das beste in der Charge hat man nun mal nicht. Aber auf ein ordentliches innerhalb bestimmter Grenzen.

Nur definieren die Säcke ihre Grenzen leider selbst. Du kannst dich dann ärgern oder reagieren. Auch ein Anwalt kostet Zeit, Geld und Ärger! Wegen 100 Euro renne ich nicht zum Anwalt (obwohl ich eine Versicherung habe), dazu ist mir die Zeit zu schade.
boomer4711 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2009, 13:56   #5
XG1
 
 
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 2.362
Zitat:
Zitat von boomer4711 Beitrag anzeigen
Auch ein Anwalt kostet Zeit, Geld und Ärger! Wegen 100 Euro renne ich nicht zum Anwalt (obwohl ich eine Versicherung habe), dazu ist mir die Zeit zu schade.
Das ist genau die Raktion, mit der auch gerechnet wird! Drum hatte ich ja meine Hochachtung vor diesem Schritt zum Ausdruck gebracht.
XG1 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 17.01.2009, 14:01   #6
boomer4711
 
 
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 88
Zitat:
Zitat von XG1 Beitrag anzeigen
Das ist genau die Raktion, mit der auch gerechnet wird! Drum hatte ich ja meine Hochachtung vor diesem Schritt zum Ausdruck gebracht.
Ist mir auch klar! Aber soll ich 200 Euro ausgeben, Zeit investieren und mich auch noch ärgern um Sony was zu beweisen und einen Schaden von 100 Euro abzuwenden?

Das geht denen (und anderen) komplett am Arsch vorbei! Ich will die nicht erziehen und ich werde die nicht ändern. Ich kann nur darauf reagieren ... oder es lassen.

Moral hat keinen selbständigen Wert. Sie macht nur Sinn, wenn möglichst viele sich daran halten. Dann gibt es einen kollektiven Nutzen: man schützt sich gegenseitig! Leider funktioniert unsere Welt heute nicht mehr nach diesen Regeln und wer sich da (zu) moralisch verhält schadet nur sich selbst. Dies kann nicht Sinn von Moral sein. Damit will ich nicht sagen, dass man sich gegenseitig hauen, belügen und beklauen soll - aber zu zimmperlich darf man heute nicht mehr sein. Ich bin auch anders erzogen worden, aber die Gesellschaft funktioniert heute niht mehr so wie zu den Zeiten meiner Sozialisation.

Geändert von boomer4711 (17.01.2009 um 14:08 Uhr)
boomer4711 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2009, 14:09   #7
XG1
 
 
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 2.362
Kostet ein Anwaltsbrief (mehr hat er ja wohl nicht gemacht?) bei einem Streitwert von 600,-€ tatsächlich 200,-€ ?
XG1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2009, 15:02   #8
boomer4711
 
 
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 88
Zitat:
Zitat von XG1 Beitrag anzeigen
Kostet ein Anwaltsbrief (mehr hat er ja wohl nicht gemacht?) bei einem Streitwert von 600,-€ tatsächlich 200,-€ ?
Keine Ahnung! Die RA-Kosten dürften sich aber so um 75-100 Euro bewegen, kommt auch darauf an was er tun muss. Einen Brief? Oder noch ein Gutachten, Klageerhebung ...? Mit Gutachten wird es richtig teuer und die 200 schicken nicht! Aber hinzu kommt die Fahrerei, Zeit ... hat auch alles einen Wert. Ich bin wie gesagt versichert, aber wegen solchen Beträgen spare ich mir die Zeit und regel es auf meine Art.
boomer4711 ist offline   Mit Zitat antworten
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