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Alt 16.01.2009, 19:10   #1
Oldy
 
 
Registriert seit: 15.03.2006
Ort: Duisburg (nahe am LaPaDu)
Beiträge: 3.263
Zitat:
Wie wäre es, wenn DU mal eine gesetzliche Grundlage posten würdest, die aufzeigt, wieso ein Verkäufer nur Mittler ist?
Weil er hier nur die Ware an Kodak weitergeleitet hat. Da hat Saturn korrekt getan.
Stichwort: Gefahrenübergang §447 Abs.1 BGB
Nachdem Kodfak die Ware vom Spediteur angenommen hat, ist der Gefahrenübergang auf Kodak vollzogen. Kodak hat die falsche Ware zurückgeliefert und haftet somit für den Verlust.

Uwe
__________________
Achtung: Meine Bilder rauschen, dass es einer Sau graust, sind daher leidlich unscharf bis zur Nichterkennung des Hauptmotivs und grundsätzlich grandios gegen den foreneigenen Wind geschifft.
Bitte nur anschauen / kommentieren, wenn man das alles ohne Herzklabaster ertragen kann. Für Risiko und Nebenwirkungen fragen sie Ihren Moderator oder auch nicht.
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Alt 16.01.2009, 19:52   #2
eggett
 
 
Registriert seit: 29.01.2006
Beiträge: 2.325
Zitat:
Zitat von Oldy Beitrag anzeigen
Weil er hier nur die Ware an Kodak weitergeleitet hat. Da hat Saturn korrekt getan.
Stichwort: Gefahrenübergang §447 Abs.1 BGB
Nachdem Kodfak die Ware vom Spediteur angenommen hat, ist der Gefahrenübergang auf Kodak vollzogen. Kodak hat die falsche Ware zurückgeliefert und haftet somit für den Verlust.

Uwe
Ich bin der Meinung, dass Kodak in der Tat für den Verlust haften muss. Aber Saturn gegenüber. Saturn ist seinerseits wieder dem Kunden gegenüber haftbar. Man sollte natürlich nicht direkt verlangen, die Ware auf Garantie als Mittler zum Hersteller zu schicken, sondern bekräftigen, dass es sich um eine Gewährleistungsreklamation handelt

Paragraph 447 BGB behandelt den Gefahrenübergang beim Versendungskauf. Wenn der Käufer dem Verkäufer den Auftrag gibt, die Ware zu versenden (normalerweise vom Ort des Kaufs, also dem Erfüllungsort lt. der meisten AGB, dann ist die Haftung des Verkäufers ab Übergabe an den Spediteur erloschen. So weit ok.

Hier aber hat ein Käufer dem Verkäufer die Ware zum Zwecke der Reklamation im Rahmen der Sachmängelhaftung körperlich am Erfüllungsort übergeben. Das hat mit Versendungskauf von Neuware nun gar nichts zu tun.
eggett ist offline   Mit Zitat antworten
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