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#1 |
Registriert seit: 17.06.2004
Ort: OBB
Beiträge: 6.847
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Wer einen B2C-Shop professionell betreibt lässt die zu erwartende Retourenquote
in seine Kostenrechnung und damit auch in die Kalkulation entsprechend einfliessen. Hier gibt es inzw. Benchmarks für fast alle Produktbereiche. Ich kenne die Abläufe nur aus dem Textilhandel, glaube jedoch dass es in den anderen Bereichen ähnlich ist. Wer das Rückgaberecht nur zum Spass nutzt, ist nach einer gewissen Zeit identifiziert und steht auch auf der Blacklist. Zudem schädigt so ein Verhalten alle Konsumenten durch steigende Preise. Ich überlege mir gut was ich kaufe. Bin ich nicht zufrieden mit dem Produkt, habe ich aber auch kein Problem es zurückzusenden. Das hat der Gesetzgeber so vorgesehen. Da ich nur bei wenigen zuverlässigen Versendern kaufe, möcht ich es mir aber auch nicht mit ihnen verderben. |
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#2 |
Registriert seit: 27.10.2008
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 38
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Ursprünglich wurde das Gesetz zum Schutze der Verbraucher beschlossen. Soweit mir noch in Errinnerung waren gerade in den Anfängen des Onlinehandels immer wieder Schlagzeilen in den Medien anzutreffen. von Fällen in denen Kunden nicht das bekommen haben was sie bestellte hatten, oder Beschreibungen nicht dem entsprachen was im Internetangebot zu lesen war, der Anbieter aber die Rücknahme verweigerte.
Heute wird das Rückgaberecht das im Fernabsatzgesetz beschrieben ist, von den meisten Anbietern als Marketinginstrument eingesetzt. Ich für meinen Teil bevorzuge den Fachhandel, schätze das persönliche Gespräch und kann ausprobieren.
__________________
Liebe Grüsse Michael |
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#3 |
Registriert seit: 15.01.2005
Ort: Duisburg
Beiträge: 741
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Wie CB450 schon sagt....wer es übertreibt, wundert sich irgendwann ;-)
Clevere Verbraucher lassen es der Ware nicht ansehen, dass sie ausprobiert wurde. Dann kann der Händler sie auch wieder weiterverkaufen. Ein bisschen fair sollte man schon sein, finde ich. Schlimmstenfals kann es dem Verbraucher passieren, dass er trotz Widerrufsrecht 50% des Warenwertes nach Rückgabe selber tragen muss, wenn das "widerrufene" Gerät nur noch als gebraucht verkaufbar ist. Das hat auch der Gesetzgeber so vorgesehen und da gibt es schon wunderschöne Musterurteile. Zur "Prüfung der Ware wie im Ladengeschäft" gehört es z.B. nicht, die Verkaufsverpackung zu zerreissen und wegzuwerfen. Man sollte auch mal eines bedenken: Bei einem Warenwert über 40,-€ trägt in der Regel der Händler die Versandkosten für Hin- und Rückversand, die Lohnkosten für die Hin- und Rückabwicklung und das Transportrisiko. Bei einer durchschnittlichen Gewinnmarge zwischen 2 und 5% des Verkaufspreises im Einzelhandel (Laden, Mieten, Heizung, Personal, Steuern..das geht alles erst einmal vom "Gewinn" ab) wird so ein Geschäft schnell rot. Und dann darf man sich nicht wundern, wenn Kunden einfach nicht mehr beliefert werden, wenn sie von vier Bestellungen drei erst einmal zurückgesendet haben. Die großen Waenhäuser machen das schon länger, und immer mehr kleinere ziehen jetzt ob der engeren finanziellen Situation notgedrungen nach. Kein Händler kann gezwungen werden, jemandem etwas zu liefern. Was allerdings immer gut kommt (und auch irgendwo gerecht ist), wenn man wirklich nur mal testen wollte, zumindest die Versandkosten hin- und zurück selber zu tragen und das dem Händler auch zu sagen. Und natürlich die Ware in absolut neuwertigem Zustand zurück zu senden. Man leiht sie sich ja quasi nur mal zum Testen aus. Wenn ich mir im Fotoladen ein Objektiv zum Testen auf die Kamera schraube und knall damit vor den Türrahmen, dann muss ich es auch kaufen, Test hin oder her. Und...machen wir uns nichts vor...häufig wird beim günstigsten Anbieter im Web gekauft. Und dem tut es auch am meisten weh. Liebe Grüße Roland
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Mein Schloss, mein Rolls, meine Jacht, meine Geliebte, meine Kamera, meine Objektive....;-) Aber das einzig wichtige: Meine Bilder: http://home.fotocommunity.de/wild_und_wild Geändert von Wild! (03.12.2008 um 21:20 Uhr) |
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#4 |
Registriert seit: 21.05.2004
Beiträge: 1.573
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"Gebrauchte" Neuware habe ich auch schon mal bekommen. Die wurde mir allerdings sowohl von Onlinehändlern (natürlich vermeintlich vertrauenswürdigen) sowie vom ortlíchen Einzelhandel untergeschoben. Das Wörtchen "untergeschoben" benutze ich hier deswegen, weil es sich dann, wenn ich es geprüft habe, um defekte Ware handelte. Erstaunlich, wie auch örtliche Händler sich um die Verpackung bemühen, um defekte Ware wieder an den Mann zu bringen. Ist wohl einfacher Reklamationartikel einfach wieder ins Regal zu legen oder wieder rauszuschicken und auf einen Kunden zu hoffen, der keine Lust oder keine Zeit hat sich damit zu beschäftigen.
![]() Wie geschrieben: Verteilt sich nach meiner persönlichen Erfahrung ziemlich gleichmäßig auf Online- und Einzelhandel.
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mfp - mit freundlichen Pfoten Webwolfs |
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#5 |
Registriert seit: 25.11.2003
Beiträge: 6.800
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Wie funktioniert diese Blacklist?
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